Pflegezeit: Anspruch und Regelungen
Auszeit für die Pflege von Angehörigen – was Arbeitnehmer wissen müssen.
Das Wichtigste in Kürze
- Kurzzeitige Arbeitsverhinderung: Bis 10 Tage für akuten Fall
- Pflegezeit: Bis 6 Monate Freistellung oder Teilzeit
- Familienpflegezeit: Bis 24 Monate reduzierte Arbeitszeit
- Anspruch abhängig von Unternehmensgröße
- Kündigungsschutz während Pflegezeit
Die verschiedenen Pflegezeiten
Übersicht
Drei Modelle:
| Art | Dauer | Arbeit |
|---|---|---|
| Kurzzeitige Arbeitsverhinderung | Bis 10 Tage | Freistellung |
| Pflegezeit | Bis 6 Monate | Frei oder Teilzeit |
| Familienpflegezeit | Bis 24 Monate | Teilzeit (mind. 15h) |
Rechtliche Basis
Gesetze:
- Pflegezeitgesetz (PflegeZG) – Kurzzeitige Arbeitsverhinderung
- Pflegezeit bis 6 Monate
- Familienpflegezeitgesetz (FPfZG) – Familienpflegezeit bis 24 Monate
- Pflegeunterstützungsgeld – SGB XI (Krankenkasse)
- Kombination möglich – Max. 24 Monate gesamt
Abwesenheiten verwalten
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- Sofort einsatzbereit
- DSGVO-konform
- Keine Einrichtung nötig
Kurzzeitige Arbeitsverhinderung
Was das ist
Akute Situation:
| Aspekt | Regelung |
|---|---|
| Anlass | Akute Pflegesituation |
| Dauer | Bis zu 10 Arbeitstage |
| Arbeit | Vollständige Freistellung |
| Gehalt | Pflegeunterstützungsgeld möglich |
| Unternehmensgröße | Keine Mindestgröße |
Voraussetzungen
Was erfüllt sein muss:
- Naher Angehöriger – Gesetzlich definiert (Eltern, Kinder, etc.)
- Pflegebedürftigkeit – Ärztliche Bescheinigung
- Akute Situation – Organisation der Pflege nötig
- Ankündigung – Sofort dem Arbeitgeber
- Nachweis – Bescheinigung über Pflegebedürftigkeit
Pflegezeit (bis 6 Monate)
Anspruch
Wann Sie Anspruch haben:
| Voraussetzung | Detail |
|---|---|
| Unternehmensgröße | Mehr als 15 Beschäftigte |
| Angehöriger | Im Sinne des PflegeZG |
| Pflegebedürftig | Mindestens Pflegegrad 1 |
| Häusliche Pflege | Im eigenen Haushalt |
Gestaltung
Möglichkeiten:
- Vollständige Freistellung – 0 Stunden arbeiten
- Teilzeit – Reduzierte Stunden
- Aufteilung – Zwischen Angehörigen möglich
- Dauer – Max. 6 Monate
- Einmal pro Angehörigen – Nicht wiederholbar
Flexible Arbeitszeitmodelle
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Familienpflegezeit (bis 24 Monate)
Der Unterschied
Was anders ist:
| Aspekt | Pflegezeit | Familienpflegezeit |
|---|---|---|
| Dauer | Bis 6 Monate | Bis 24 Monate |
| Arbeitszeit | Frei oder Teilzeit | Mindestens 15h/Woche |
| Unternehmensgröße | >15 | >25 |
| Antrag | 10 Tage vorher | 8 Wochen vorher |
Kombination
Zusammenrechnung:
- Pflegezeit – Max. 6 Monate
- + Familienpflegezeit – Max. 24 Monate
- = Zusammen – Max. 24 Monate gesamt
- Nacheinander möglich – Pflegezeit, dann Familienpflegezeit
- Parallel möglich – Bei mehreren Angehörigen
Antragstellung
Fristen
Wann beantragen:
| Art | Frist |
|---|---|
| Kurzzeitig | Unverzüglich |
| Pflegezeit | 10 Arbeitstage vorher |
| Familienpflegezeit | 8 Wochen vorher |
Inhalt des Antrags
Was reingehört:
- Schriftform – Erforderlich
- Zeitraum – Beginn und Ende
- Umfang – Vollzeit frei oder Teilzeit-Stunden
- Nachweis – Pflegebedürftigkeit (Bescheinigung)
- Angehöriger – Wer gepflegt wird
- Bei Familienpflegezeit – Gewünschte Arbeitszeit-Verteilung
Finanzielle Aspekte
Einkommen während Pflegezeit
Was Sie bekommen:
| Quelle | Leistung |
|---|---|
| Pflegeunterstützungsgeld | Bis 10 Tage (90% Netto) |
| Zinsfreies Darlehen | Bei Familienpflegezeit möglich |
| Gehalt | Entsprechend Arbeitszeit |
| Pflegegeld | An Pflegebedürftigen |
Das Darlehen
Für Familienpflegezeit:
- Anspruch – Bei Familienpflegezeit
- Höhe – Bis zu Hälfte des Einkommensausfalls
- Zinsen – Keine
- Rückzahlung – Nach Ende, in Raten
- Antrag – Beim Bundesamt für Familie
Kündigungsschutz
Was gilt
Schutz während Pflegezeit:
| Zeitraum | Schutz |
|---|---|
| Ab Ankündigung | Kündigungsschutz beginnt |
| Während Pflegezeit | Sonderkündigungsschutz |
| Max. vorher | 12 Wochen vor Beginn |
| Ende | Mit Ende der Pflegezeit |
Grenzen
Was trotzdem geht:
- Zustimmung Behörde – Ausnahmsweise Kündigung möglich
- Insolvenz – Sonderregelungen
- Befristung – Läuft normal aus
- Eigene Kündigung – Immer möglich
- Aufhebungsvertrag – Einvernehmlich möglich
Für Arbeitgeber
Was Sie beachten müssen
Pflichten:
| Pflicht | Inhalt |
|---|---|
| Freistellung | Nicht verweigern können |
| Teilzeit | Einigung über Verteilung |
| Kündigungsschutz | Beachten |
| Rückkehr | Arbeitsplatz sichern |
Zeiterfassung
Was dokumentieren:
- Beginn und Ende – Im System hinterlegen
- Arbeitszeit – Bei Teilzeit: Sollstunden
- Urlaub – Anteilig berechnen
- Rückkehr – Ursprüngliche Arbeitszeit
- Gehalt – Entsprechend anpassen
Häufige Fragen
Fazit
Das Pflegezeitgesetz bietet verschiedene Möglichkeiten, Angehörige zu pflegen ohne den Job zu verlieren. Von der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung (10 Tage) über die Pflegezeit (6 Monate) bis zur Familienpflegezeit (24 Monate) gibt es passende Modelle. Der Kündigungsschutz beginnt mit der Ankündigung. Finanziell helfen Pflegeunterstützungsgeld und zinsloses Darlehen. Die Zeiterfassung muss die veränderte Arbeitszeit dokumentieren.
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