Lohnfortzahlung bei Krankheit: Dauer und Höhe
Wer krank ist, bekommt sein Gehalt weiter – aber wie lange? Das Entgeltfortzahlungsgesetz regelt die Details. Nach 6 Wochen ändert sich die Situation.
Das Wichtigste in Kürze
- 6 Wochen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber
- 100% des Gehalts (nicht weniger als sonst)
- Gilt ab dem 1. Krankheitstag
- Wartezeit: 4 Wochen nach Beginn des Arbeitsverhältnisses
- Danach: Krankengeld von der Krankenkasse
Rechtlicher Hinweis
Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Die 6-Wochen-Regel
Gesetzliche Grundlage
Das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) bestimmt:
| Regelung | Details |
|---|---|
| Dauer | 6 Wochen (42 Kalendertage) |
| Höhe | 100% des regulären Entgelts |
| Ab wann | Ab dem 1. Krankheitstag |
| Wer zahlt | Der Arbeitgeber |
Berechnung der 6 Wochen
Die 6 Wochen sind:
- 42 Kalendertage (nicht Arbeitstage)
- Einschließlich Wochenenden und Feiertage
- Ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit
Beispiel
- Woche 1: 1.-7. März
- Woche 2: 8.-14. März
- Woche 3: 15.-21. März
- Woche 4: 22.-28. März
- Woche 5: 29. März - 4. April
- Woche 6: 5.-11. April
- Ende Lohnfortzahlung: 11. April
Voraussetzungen
Wartezeit
Lohnfortzahlung gibt es erst nach 4 Wochen:
| Zeitpunkt | Anspruch |
|---|---|
| 1.-4. Woche im Job | Kein Anspruch (aber Krankengeld) |
| Ab 5. Woche | Voller Anspruch |
Weitere Voraussetzungen
- Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit
- Nicht selbst verschuldet (grob fahrlässig)
- Ärztliche Bescheinigung (wenn verlangt)
Krankmeldungen erfassen
MyTimeTracker dokumentiert Krankheitstage automatisch – für korrekte Lohnabrechnung.
- Sofort einsatzbereit
- DSGVO-konform
- Keine Einrichtung nötig
Höhe der Lohnfortzahlung
Grundsatz: 100%
Sie erhalten:
- Ihr normales Gehalt
- Als ob Sie gearbeitet hätten
- Einschließlich regelmäßiger Zulagen
Was zählt dazu?
| Element | Zählt mit? |
|---|---|
| Grundgehalt | Ja |
| Regelmäßige Zulagen | Ja |
| Schichtzuschläge | Ja (Durchschnitt) |
| Überstundenpauschalen | Ja (wenn regelmäßig) |
| Provision | Ja (Durchschnitt) |
| Einmalzahlungen | Nein |
| Weihnachtsgeld | Nein (Sonderregelung) |
Berechnung bei variablem Gehalt
Bei schwankendem Einkommen:
- Durchschnitt der letzten 13 Wochen
- Oder der letzten 3 Monate
- Provision und Zuschläge werden gemittelt
Mehrere Krankheiten
Gleiche Krankheit
Bei derselben Erkrankung:
- Krank 4 Wochen → Lohnfortzahlung 4 Wochen
- Gesund 2 Wochen
- Wieder krank (Bronchitis) 4 Wochen
- Lohnfortzahlung nur noch 2 Wochen (6-4=2)
Neue Krankheit
Bei einer neuen, anderen Erkrankung:
- Neue 6 Wochen Lohnfortzahlung
- Die Krankheiten müssen unterschiedlich sein
- Arbeitgeber kann Nachweis verlangen
12-Monate-Regel
Nach 6 Monaten Gesundheit:
| Situation | Neuer Anspruch? |
|---|---|
| Mehr als 6 Monate gesund | Ja, volle 6 Wochen neu |
| Weniger als 6 Monate gesund | Nein, Anrechnung |
Nach den 6 Wochen
Krankengeld
Ab der 7. Woche:
| Aspekt | Details |
|---|---|
| Wer zahlt | Krankenkasse |
| Höhe | 70% Brutto, max. 90% Netto |
| Dauer | Bis zu 78 Wochen |
| Meldung | Automatisch über eAU |
Berechnung Krankengeld
- Bruttogehalt: 3.500 €
- 70% davon: 2.450 €
- Aber max. 90% Netto
- Nettogehalt: 2.400 €
- 90% davon: 2.160 €
- Krankengeld: 2.160 € (niedrigerer Wert)
Sozialversicherung während Krankengeld
- Kein Arbeitgeberanteil mehr
- Krankenkasse führt Beiträge ab
- Rentenansprüche werden weiter aufgebaut
Abwesenheitsübersicht
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Besondere Situationen
Probezeit
Während der Probezeit:
- Nach 4 Wochen voller Anspruch
- Auch in der Probezeit
- Kündigung trotz Krankheit möglich
Minijob
Bei geringfügiger Beschäftigung:
- Voller Anspruch auf Lohnfortzahlung
- Gleiche 6 Wochen wie bei Vollzeit
- Kein Krankengeld danach (anders versichert)
Befristeter Vertrag
Bei befristetem Arbeitsverhältnis:
- Lohnfortzahlung bis Vertragsende
- Nicht über das Ende hinaus
- Danach ggf. Arbeitslosengeld
Kündigung während Krankheit
Wenn während Krankheit gekündigt wird:
- Lohnfortzahlung bis zum Ende der 6 Wochen
- Oder bis zum Vertragsende
- Das Kürzere gilt
Selbstverschuldete Krankheit
Wann kein Anspruch?
Bei grober Fahrlässigkeit kein Anspruch:
| Situation | Lohnfortzahlung? |
|---|---|
| Sportunfall (normal) | Ja |
| Extremsport mit hohem Risiko | Umstritten |
| Unfall durch Alkohol | Meist nein |
| Schlägerei (selbst angefangen) | Nein |
| Rauchen → Krankheit | Ja (nicht grob fahrlässig) |
Beweislast
Der Arbeitgeber muss beweisen:
- Dass Sie grob fahrlässig gehandelt haben
- In der Praxis selten erfolgreich
- Normale Unfälle = Lohnfortzahlung
Dokumentation für Arbeitgeber
Was erfassen?
| Information | Zweck |
|---|---|
| Krankheitsbeginn | Berechnung 6 Wochen |
| Krankheitsende | Berechnung 6 Wochen |
| Selbe oder neue Krankheit | Anspruchsberechnung |
| Wartezeit erfüllt | Anspruchsprüfung |
Zeiterfassung
In der Zeiterfassung dokumentieren:
- Krankheitstage als eigene Abwesenheitsart
- System kann 6-Wochen-Grenze berechnen
- Wichtig für Lohnabrechnung
Häufige Fragen
Fazit
6 Wochen Lohnfortzahlung bei Krankheit sind gesetzlich garantiert. Sie erhalten Ihr volles Gehalt – als ob Sie gearbeitet hätten. Nach den 6 Wochen springt die Krankenkasse mit Krankengeld ein. Wichtig zu wissen: Bei einer neuen, anderen Krankheit startet der 6-Wochen-Anspruch von vorn. Die Dokumentation in der Zeiterfassung hilft, den Überblick zu behalten.
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