Krankmeldung richtig einreichen
Krank im Bett und trotzdem an die Arbeit denken? Zumindest an die Krankmeldung müssen Sie denken. Welche Fristen gelten, wie die elektronische AU funktioniert und was Sie beachten sollten.
Das Wichtigste in Kürze
- Krankmeldung am ersten Krankheitstag beim Arbeitgeber
- AU-Bescheinigung ab dem 4. Tag (oder früher, wenn vereinbart)
- Seit 2023: Elektronische AU (eAU) – Arbeitgeber ruft selbst ab
- Ärztliche Feststellung trotzdem nötig
- Bei längerer Krankheit: Folgebescheinigungen
Rechtlicher Hinweis
Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Ablauf einer Krankmeldung
Schritt 1: Arbeitgeber informieren
Am ersten Krankheitstag:
| Was | Wie |
|---|---|
| Wann | So früh wie möglich |
| Wie | Anruf, E-Mail, SMS – wie üblich |
| An wen | Vorgesetzter oder HR |
| Inhalt | Dass Sie krank sind, voraussichtliche Dauer |
Wichtig: Sie müssen nicht sagen, welche Krankheit Sie haben!
Schritt 2: Zum Arzt gehen
Falls nötig:
- Arzt stellt fest, dass Sie arbeitsunfähig sind
- Arzt dokumentiert die voraussichtliche Dauer
- Arzt übermittelt eAU an die Krankenkasse
Schritt 3: eAU-Abruf durch Arbeitgeber
Seit 2023:
- Arbeitgeber ruft AU bei der Krankenkasse ab
- Sie müssen keine Papierbescheinigung mehr abgeben
- Für Privatversicherte: Weiterhin Papierbescheinigung
Abwesenheiten digital verwalten
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- Sofort einsatzbereit
- DSGVO-konform
- Keine Einrichtung nötig
Fristen für die Krankmeldung
Gesetzliche Regelung
| Pflicht | Frist |
|---|---|
| Krankmeldung beim Arbeitgeber | Unverzüglich (1. Tag) |
| AU-Bescheinigung (ärztlich) | Spätestens am 4. Kalendertag |
Abweichende Vereinbarungen
Der Arbeitgeber kann verlangen:
- AU schon ab dem 1. Tag
- Muss im Arbeitsvertrag stehen
- Oder: Kann im Einzelfall verlangt werden
Wochenende und Feiertage
Wenn Sie Freitag krank werden:
- Samstag und Sonntag zählen mit
- Am 4. Tag = Montag: AU-Bescheinigung nötig
- Außer: Sie sind am Montag wieder gesund
Die elektronische AU (eAU)
Wie funktioniert die eAU?
- Mitarbeiter geht zum Arzt
- Arzt stellt Arbeitsunfähigkeit fest
- Arzt übermittelt eAU an Krankenkasse
- Arbeitgeber ruft eAU bei Krankenkasse ab
- Arbeitgeber erhält: Von/Bis-Datum
Was der Arbeitgeber erfährt
Die eAU enthält:
- Name des Mitarbeiters
- Beginn der Arbeitsunfähigkeit
- Voraussichtliches Ende
- Ob Erst- oder Folgebescheinigung
Nicht enthalten: Diagnose, Art der Erkrankung
Ausnahmen
Die eAU gilt nicht für:
- Privatversicherte
- Minijobber bei Privathaushalt
- Im Ausland ausgestellte AU
Hier weiterhin Papierbescheinigung abgeben.
Pflichten des Arbeitnehmers
Unverzügliche Meldung
„Unverzüglich" bedeutet:
- Sobald Sie wissen, dass Sie nicht arbeiten können
- Vor Arbeitsbeginn oder so früh wie möglich
- Am 1. Krankheitstag
Ärztliche Feststellung
Auch bei eAU müssen Sie:
- Zum Arzt gehen (wenn länger als 3 Tage oder vereinbart)
- Arbeitsunfähigkeit feststellen lassen
- Bei Verlängerung: Folgebescheinigung
Während der Krankheit
- Sich genesungsfördernd verhalten
- Keine Tätigkeiten, die die Genesung verzögern
- Erreichbar sein (für Rückfragen)
Krankmeldungen erfassen
MyTimeTracker macht die Abwesenheitsverwaltung einfach – für Mitarbeiter und HR.
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Längere Krankheit
Folgebescheinigungen
Bei längerer Krankheit:
- Vor Ablauf der AU erneut zum Arzt
- Arzt stellt Folgebescheinigung aus
- Lückenlose Dokumentation wichtig
Lohnfortzahlung
Anspruch auf Lohnfortzahlung:
- Bis zu 6 Wochen pro Krankheit
- Danach: Krankengeld von der Krankenkasse
- Neue Krankheit: Erneut 6 Wochen Lohnfortzahlung
BEM-Gespräch
Bei langer oder häufiger Krankheit:
- Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
- Ab 6 Wochen Krankheit in 12 Monaten
- Angebot des Arbeitgebers, nicht verpflichtend
Besondere Situationen
Kind krank
Wenn Ihr Kind krank ist:
- Kinderkrankengeld bei gesetzlich Versicherten
- Bis zu 30 Tage pro Kind und Jahr (2024)
- Arbeitgeber informieren, ggf. AU für Kind
Krank im Urlaub
Wenn Sie im Urlaub krank werden:
- AU-Bescheinigung holen
- Urlaubstage werden gutgeschrieben
- Arbeitgeber informieren
Krank auf Dienstreise
Bei Erkrankung unterwegs:
- Arbeitgeber sofort informieren
- Arzt vor Ort aufsuchen
- Rückreise klären
Häufige Fragen
Fazit
Die Krankmeldung ist seit der eAU einfacher geworden: Sie müssen nur noch den Arbeitgeber informieren und zum Arzt gehen – die Bescheinigung holt sich der Arbeitgeber selbst von der Krankenkasse. Wichtig bleiben die Fristen: sofort melden, spätestens am 4. Tag zum Arzt (oder früher, wenn vereinbart). Bei längerer Krankheit an Folgebescheinigungen denken.
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