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Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

BEM: Pflichten des Arbeitgebers, Ablauf des BEM-Gesprächs und Rechte der Mitarbeiter bei längerer Krankheit.

6 Min. Lesezeit
BEM-Gespräch zwischen Arbeitgeber und Mitarbeiter

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Wenn Mitarbeiter länger oder häufiger krank sind, muss der Arbeitgeber ein Betriebliches Eingliederungsmanagement anbieten. Was bedeutet das für beide Seiten?

Das Wichtigste in Kürze

  • BEM ist Pflicht für alle Arbeitgeber ab dem ersten Mitarbeiter
  • Auslöser: Mehr als 6 Wochen Arbeitsunfähigkeit in 12 Monaten
  • Teilnahme für Mitarbeiter freiwillig
  • Ziel: Arbeitsunfähigkeit überwinden, erneuter Krankheit vorbeugen
  • Fehlende BEM-Durchführung kann Kündigung erschweren

Rechtlicher Hinweis

Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Wann ist ein BEM durchzuführen?

Gesetzliche Voraussetzungen

Das BEM ist vorgeschrieben nach § 167 Abs. 2 SGB IX:

KriteriumAnforderung
ArbeitsunfähigkeitMehr als 6 Wochen
ZeitraumInnerhalb von 12 Monaten
HäufigkeitZusammenhängend oder wiederholt
UnternehmensgrößeAlle Arbeitgeber

Berechnung der 6 Wochen

Die 6 Wochen können sich addieren:

  • Januar: 2 Wochen krank
  • März: 1 Woche krank
  • Juni: 2 Wochen krank
  • Oktober: 2 Wochen krank
  • Summe: 7 Wochen → BEM-Pflicht

Wer zählt mit?

Das BEM gilt für alle Arbeitnehmer:

  • Vollzeit und Teilzeit
  • Befristet und unbefristet
  • Auszubildende
  • Schwerbehinderte (hier besonders wichtig)
  • Auch leitende Angestellte

Pflichten des Arbeitgebers

BEM-Angebot

Der Arbeitgeber muss:

  • Schriftlich zum BEM einladen
  • Über Ziele und Ablauf informieren
  • Datenschutz erläutern
  • Freiwilligkeit betonen
  • Auf Beteiligung der Interessenvertretung hinweisen

Inhalt der Einladung

ElementMuss enthalten sein
Anlass6-Wochen-Grenze überschritten
ZielArbeitsunfähigkeit überwinden
FreiwilligkeitAusdrücklich betonen
DatenschutzWas passiert mit den Daten?
BeteiligteWer nimmt teil?

Dokumentation

Der Arbeitgeber muss dokumentieren:

  • Dass BEM angeboten wurde
  • Ob Mitarbeiter zugestimmt oder abgelehnt hat
  • Bei Ablehnung: Schriftliche Bestätigung empfohlen
  • Verlauf und Ergebnisse (bei Zustimmung)

Abwesenheiten im Überblick

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Ablauf des BEM-Gesprächs

Vorbereitung

Vor dem Gespräch:

  • Krankheitstage zusammenstellen (ohne Diagnose!)
  • Arbeitsplatzanalyse vorbereiten
  • Mögliche Maßnahmen vorüberlegen
  • Raum und Zeit festlegen (ruhig, vertraulich)

Teilnehmer

Wer nimmt am BEM-Gespräch teil?

TeilnehmerPflicht/Optional
Arbeitgeber/VertreterPflicht
Betroffener MitarbeiterFreiwillig
BetriebsratAuf Wunsch des MA
SchwerbehindertenvertretungBei Schwerbehinderten
BetriebsarztOptional/empfohlen
VertrauenspersonAuf Wunsch des MA

Gesprächsführung

Das Gespräch sollte:

  • Wertschätzend sein
  • Nicht nach der Diagnose fragen
  • Auf Lösungen fokussieren
  • Mitarbeiter einbeziehen
  • Ergebnisoffen sein

Typischer Ablauf

  • 1. Begrüßung, Atmosphäre schaffen
  • 2. Ziel und Ablauf erklären
  • 3. Situation aus Sicht des MA
  • 4. Gemeinsame Analyse
  • 5. Mögliche Maßnahmen besprechen
  • 6. Vereinbarungen treffen
  • 7. Folgetermin vereinbaren

Mögliche Maßnahmen

Arbeitsplatzgestaltung

MaßnahmeBeispiel
ErgonomieHöhenverstellbarer Schreibtisch
ArbeitsmittelSpezielle Maus bei Sehnenproblemen
UmgebungRuhigerer Arbeitsplatz
BelastungWeniger Heben und Tragen

Arbeitsorganisation

  • Flexible Arbeitszeiten
  • Reduzierte Stunden (vorübergehend)
  • Andere Tätigkeiten
  • Home-Office-Möglichkeit
  • Stufenweise Wiedereingliederung

Qualifizierung

  • Umschulung innerhalb des Betriebs
  • Weiterbildung für neue Aufgaben
  • Schulungen zu ergonomischem Arbeiten

Externe Unterstützung

  • Betriebsarzt einschalten
  • Reha-Träger kontaktieren
  • Integrationsamt bei Schwerbehinderten
  • Berufsgenossenschaft

Rechte des Mitarbeiters

Freiwilligkeit

Der Mitarbeiter kann:

  • Das BEM komplett ablehnen
  • Einzelne Beteiligte ausschließen
  • Einzelne Maßnahmen ablehnen
  • Das BEM jederzeit abbrechen

Datenschutz

Was der Mitarbeiter nicht mitteilen muss:

  • Die konkrete Diagnose
  • Details zur Erkrankung
  • Ärztliche Unterlagen
  • Private Umstände

Vertrauensperson

Der Mitarbeiter darf eine Vertrauensperson mitbringen:

  • Betriebsrat
  • Anwalt
  • Familienmitglied
  • Andere Person seines Vertrauens

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BEM und Kündigung

Bedeutung für Kündigungsschutz

Fehlendes BEM vor einer Kündigung:

  • Kündigung ist nicht automatisch unwirksam
  • Aber: Arbeitgeber muss beweisen, dass BEM nichts gebracht hätte
  • Gerichte legen strenge Maßstäbe an
  • Empfehlung: Immer BEM durchführen vor krankheitsbedingter Kündigung

Was Gerichte prüfen

PrüfpunktBedeutung
BEM angeboten?Schriftlich, vollständig?
Ordnungsgemäß?Alle Informationen enthalten?
Maßnahmen geprüft?Ernsthaft nach Lösungen gesucht?
Mitarbeiter einbezogen?Vorschläge gehört?

Ablehnung durch Mitarbeiter

Wenn der Mitarbeiter das BEM ablehnt:

  • Dokumentieren, dass Angebot erfolgte
  • Ablehnung schriftlich bestätigen lassen
  • Kündigung danach einfacher möglich
  • Aber: Trotzdem sorgfältig prüfen

Datenschutz im BEM

Grundsätze

RegelUmsetzung
ZweckbindungNur für BEM verwenden
DatensparsamkeitNur Notwendiges erheben
EinwilligungFür jeden Datenaustausch
LöschungNach Abschluss/Frist

BEM-Akte

Die BEM-Akte:

  • Getrennt von Personalakte führen
  • Nur Berechtigte haben Zugang
  • Nach Abschluss aufbewahren (3 Jahre empfohlen)
  • Danach vernichten

Was nicht in die Personalakte gehört

  • Diagnosen und Krankheitsbilder
  • Ärztliche Atteste aus dem BEM
  • Gesprächsnotizen mit Gesundheitsdaten
  • Empfehlungen des Betriebsarztes (ohne Zustimmung)

Stufenweise Wiedereingliederung

Hamburger Modell

Eine häufige BEM-Maßnahme:

  • Mitarbeiter arbeitet nach langer Krankheit wieder
  • Stundenweise Steigerung über Wochen
  • Weiterhin krankgeschrieben
  • Krankenkasse zahlt weiter Krankengeld

Typischer Plan

  • Woche 1-2: 2 Stunden täglich
  • Woche 3-4: 4 Stunden täglich
  • Woche 5-6: 6 Stunden täglich
  • Ab Woche 7: Volle Arbeitszeit

Zeiterfassung bei Wiedereingliederung

Besonderheiten:

  • Tatsächliche Anwesenheit erfassen
  • Soll-Zeit laut Plan, nicht Arbeitsvertrag
  • Keine Überstunden möglich
  • Abbruch möglich bei Überforderung

Häufige Fragen

Nein, die Teilnahme ist freiwillig. Sie können das BEM ablehnen, ohne direkte Nachteile. Allerdings kann eine Ablehnung es dem Arbeitgeber erleichtern, später eine krankheitsbedingte Kündigung durchzusetzen.
Nein, Sie müssen die konkrete Diagnose nicht nennen. Sie können aber über Einschränkungen sprechen, die Ihre Arbeit betreffen – etwa dass langes Stehen problematisch ist, ohne den medizinischen Grund zu nennen.
Der Arbeitgeber verstößt gegen seine gesetzliche Pflicht. Bei einer späteren krankheitsbedingten Kündigung wird es für ihn schwerer, diese vor Gericht durchzusetzen. Ein direkter Schadenersatzanspruch besteht jedoch nicht.
Ja, Sie können frei entscheiden, wer am BEM-Gespräch teilnimmt. Wenn Sie den Betriebsrat nicht dabei haben möchten, müssen Sie dies dem Arbeitgeber mitteilen.
Jedes Mal, wenn Sie innerhalb von 12 Monaten mehr als 6 Wochen arbeitsunfähig sind, muss ein neues BEM angeboten werden – auch wenn bereits früher eines durchgeführt wurde.

Fazit

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement ist eine Chance für beide Seiten: Arbeitgeber können wertvolle Mitarbeiter halten, Mitarbeiter erhalten Unterstützung bei der Rückkehr in den Job. Die Teilnahme ist freiwillig, aber oft lohnenswert. Wichtig ist ein offenes Gespräch über mögliche Maßnahmen – ohne dass der Mitarbeiter seine Diagnose preisgeben muss.

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