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Krankmeldung: Fristen und Pflichten für Arbeitnehmer

Krankmeldung beim Arbeitgeber: Fristen, Pflichten, eAU und was bei verspäteter Meldung passiert. Praktische Anleitung für Arbeitnehmer.

6 Min. Lesezeit
Mitarbeiter meldet sich krank

Krankmeldung: Fristen und Pflichten für Arbeitnehmer

Krank sein ist unangenehm – aber die Krankmeldung muss trotzdem korrekt erfolgen. Welche Fristen gelten? Was muss der Arbeitgeber wissen? Und was passiert bei der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)?

Das Wichtigste in Kürze

  • Krankmeldung muss unverzüglich erfolgen – am besten vor Arbeitsbeginn
  • Ab dem 4. Krankheitstag ist eine ärztliche Bescheinigung erforderlich (eAU)
  • Der Arbeitgeber darf frühere Nachweispflicht vereinbaren (ab 1. Tag)
  • Seit 2023 ruft der Arbeitgeber die eAU elektronisch ab
  • Verspätete Krankmeldung kann Abmahnung nach sich ziehen

Zwei Pflichten unterscheiden

1. Anzeigepflicht (Krankmeldung)

Was: Dem Arbeitgeber mitteilen, dass man krank ist. Wann: Unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern. Wie: Anruf, E-Mail, SMS – je nach Betrieb.

2. Nachweispflicht (AU-Bescheinigung)

Was: Ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Wann: Spätestens am 4. Kalendertag der Arbeitsunfähigkeit. Wie: Seit 2023: elektronisch (eAU).

Hinweis

Anzeige- und Nachweispflicht sind zwei verschiedene Dinge. Die Krankmeldung beim Arbeitgeber muss sofort erfolgen – unabhängig davon, ob Sie zum Arzt gehen.

Die Krankmeldung

Wann melden?

§ 5 EFZG: „Unverzüglich" bedeutet: Ohne schuldhaftes Zögern.

In der Praxis:

  • Vor Arbeitsbeginn
  • Spätestens zu Arbeitsbeginn
  • Bei Schichtbeginn um 6 Uhr: Dann melden

Wie melden?

Übliche Wege:

  • Telefonisch (häufigster Weg)
  • E-Mail
  • SMS/Messenger
  • Über Zeiterfassungssystem

Wichtig: Prüfen Sie, wie es in Ihrem Betrieb geregelt ist. Manche Arbeitgeber haben konkrete Vorgaben.

Wen informieren?

Typische Adressaten:

  • Vorgesetzter
  • Personalabteilung
  • Zentrale Rufnummer

Empfehlung: Vorgesetzten direkt informieren – auch wenn es eine zentrale Nummer gibt.

Was mitteilen?

Pflichtinhalt:

  • Dass Sie krank sind
  • Voraussichtliche Dauer

Nicht erforderlich:

  • Art der Erkrankung (Diagnose)
  • Wo Sie sich befinden
  • Wie Sie sich angesteckt haben

Freiwillig hilfreich:

  • Ob Sie erreichbar sind
  • Ob dringende Aufgaben warten

Die AU-Bescheinigung (eAU)

Ab wann erforderlich?

Gesetzliche Regel (§ 5 Abs. 1 EFZG): Wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als 3 Kalendertage dauert, spätestens am folgenden Arbeitstag.

Beispiel: Krank ab Montag → Spätestens Donnerstag muss die AU vorliegen.

Frühere Nachweispflicht

Der Arbeitgeber darf verlangen: AU-Bescheinigung ab dem 1. Krankheitstag.

Wie:

  • Im Arbeitsvertrag
  • In Betriebsvereinbarung
  • Durch Weisung im Einzelfall

Wichtig: Prüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag!

Elektronische AU (eAU)

Seit Januar 2023:

  • Arzt übermittelt AU elektronisch an Krankenkasse
  • Arbeitgeber ruft eAU bei Krankenkasse ab
  • Papier-AU nur noch für Arbeitnehmer

Ihre Pflicht:

  • Zum Arzt gehen
  • Sich krankschreiben lassen
  • Krankmeldung an Arbeitgeber (wie bisher)

Nicht mehr nötig:

  • „Gelben Schein" beim Arbeitgeber abgeben

Wenn eAU nicht funktioniert

Mögliche Probleme:

  • Arzt übermittelt nicht
  • Technische Störung
  • Kasse nicht erreichbar

Ihre Absicherung:

  • Papierausdruck mitnehmen
  • Bei Nachfrage vorlegen können
  • Arbeitgeber informieren

Tipp

Lassen Sie sich beim Arzt immer einen Ausdruck der AU geben – falls es technische Probleme bei der elektronischen Übermittlung gibt.

Verlängerung der Krankheit

Folgebescheinigung

Wenn Sie länger krank sind:

  • Erneut zum Arzt gehen
  • Neue AU ausstellen lassen
  • Arbeitgeber informieren

Lückenlose Bescheinigung

Wichtig: Keine Lücken zwischen AU-Bescheinigungen – sonst Probleme mit Entgeltfortzahlung.

Beispiel: AU bis Freitag → Immer noch krank → Montag neue AU holen.

Rückwirkende AU

Ärzte dürfen: Max. 3 Tage rückwirkend krankschreiben.

Ausnahme: Bei Wochenende oder Feiertag etwas mehr.

Konsequenzen bei Verstößen

Verspätete Krankmeldung

Mögliche Folgen:

  • Abmahnung
  • Im Wiederholungsfall: Kündigung

Aber:

  • Einmaliges Versäumnis meist nicht so schlimm
  • Intention zählt

Fehlende AU-Bescheinigung

Folgen:

  • Arbeitgeber darf Entgeltfortzahlung verweigern
  • Bis zur Nachreichung
  • Rückwirkend wird dann gezahlt

Falschangaben

Arbeitszeitbetrug:

  • Fristlose Kündigung möglich
  • Bei krankgeschrieben, aber nicht krank
  • Bei „Blaumachen"

Sonderfälle

Krankheit im Urlaub

§ 9 BUrlG: Krankheitstage werden nicht auf Urlaub angerechnet.

Voraussetzung:

  • AU-Bescheinigung (auch im Ausland)
  • Krankmeldung an Arbeitgeber

Krankheit am Wochenende

Wenn Sie Montag nicht arbeiten können:

  • Krankmeldung trotzdem am Montag (vor Arbeitsbeginn)
  • AU vom Wochenende gilt

Arbeitsunfall

Besonderheiten:

  • Durchgangsarzt aufsuchen
  • Arbeitgeber informieren (Unfallumstände)
  • Berufsgenossenschaft wird informiert

Kind krank

Kinderkrankengeld:

  • Nicht Entgeltfortzahlung
  • Eigene Regeln
  • Arbeitgeber trotzdem informieren

Zeiterfassung und Krankheit

Buchung im System

Typischer Ablauf:

  1. Mitarbeiter meldet sich krank
  2. HR/Vorgesetzter trägt Krankheit ein
  3. Zeiterfassung zeigt Abwesenheit
  4. Keine Stempelung nötig

Sollstunden bei Krankheit

Anrechnung:

  • Geplante Arbeitszeit des Tages
  • Nicht pauschal 8 Stunden
  • Bei Teilzeit: Anteilig

Arbeitszeitkonto

Bei Krankheit:

  • Keine Minusstunden
  • Sollzeit wird angerechnet
  • Überstunden werden nicht aufgebaut

Tipps für den Krankheitsfall

Vorbereitung

Im Voraus klären:

  • Wen informiere ich?
  • Wie (Telefon/E-Mail)?
  • Welche Nummer/Adresse?

Am Krankheitstag

Checkliste: ☐ Arbeitgeber informieren (vor Arbeitsbeginn) ☐ Voraussichtliche Dauer nennen ☐ Bei mehr als 3 Tagen: Zum Arzt ☐ Erreichbarkeit klären (wenn möglich)

Während der Krankheit

Beachten: ☐ Genesungsfördernd verhalten ☐ Bei Verlängerung: Neu melden ☐ Folge-AU rechtzeitig holen ☐ Wiederkommen erst wenn fit

Bei Genesung

Zurück zur Arbeit: ☐ Arbeitgeber informieren ☐ Ggf. letzte AU nachreichen ☐ Aufgaben übernehmen

Häufige Fragen zur Krankmeldung

Fazit

Die Krankmeldung muss unverzüglich erfolgen – am besten vor Arbeitsbeginn. Die AU-Bescheinigung ist ab dem 4. Tag erforderlich, kann aber auch früher verlangt werden. Mit der elektronischen AU (eAU) müssen Sie nichts mehr einreichen – aber die Krankmeldung bleibt Ihre Pflicht. Dokumentieren Sie alles sauber, und informieren Sie bei Verlängerung erneut.

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