Elektronische Krankmeldung (eAU): Was Arbeitgeber wissen müssen
Seit 2023 ist der gelbe Schein Geschichte. Arbeitgeber rufen Krankmeldungen elektronisch bei der Krankenkasse ab. Was das für Ihre Prozesse bedeutet und wie Sie die eAU effizient managen.
Das Wichtigste in Kürze
- Seit 01.01.2023 ist die eAU für alle Arbeitgeber verpflichtend
- Arbeitnehmer müssen keine AU-Bescheinigung mehr vorlegen
- Arbeitgeber rufen die Daten bei der Krankenkasse ab
- Die Meldepflicht des Arbeitnehmers bleibt bestehen
- Integration in HR-Software automatisiert den Prozess
Was ist die eAU?
Definition
Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ersetzt den gelben Schein. Ärzte übermitteln die AU-Daten digital an die Krankenkasse, und Arbeitgeber rufen sie dort ab.
Der neue Prozess
Früher (gelber Schein):
Arzt → Papier-AU → Arbeitnehmer → Arbeitgeber
Heute (eAU):
Arzt → Krankenkasse (digital) ← Arbeitgeber (Abruf)
Zeitlicher Ablauf
| Schritt | Wer | Was | Wann |
|---|---|---|---|
| 1 | Arbeitnehmer | Krankmeldung an Arbeitgeber | Unverzüglich |
| 2 | Arzt | Übermittlung an Krankenkasse | Am Tag der Feststellung |
| 3 | Arbeitgeber | Abruf bei Krankenkasse | Ab dem 4. Tag (oder früher) |
| 4 | Krankenkasse | Bereitstellung der Daten | Innerhalb von 3 Werktagen |
Hinweis
Der Arbeitnehmer muss sich weiterhin unverzüglich krankmelden. Die eAU ersetzt nur die Pflicht, eine Papierbescheinigung vorzulegen – nicht die Meldepflicht selbst.
Pflichten im eAU-Verfahren
Pflichten des Arbeitnehmers
Meldepflicht:
- Unverzüglich über Arbeitsunfähigkeit informieren
- Voraussichtliche Dauer mitteilen
- Bei Verlängerung erneut informieren
Arztbesuch:
- Spätestens am 4. Kalendertag (oder nach Arbeitsvertrag früher)
- Arzt stellt Diagnose und übermittelt eAU
Nicht mehr nötig:
- Papierbescheinigung an Arbeitgeber senden
- Kopie an Krankenkasse schicken
Pflichten des Arbeitgebers
Abruf der eAU:
- Aktiv bei der Krankenkasse abrufen
- Erst nach Meldung durch Arbeitnehmer
- Technische Voraussetzungen schaffen
Datenschutz:
- Nur berechtigte Mitarbeiter dürfen abrufen
- Daten geschützt aufbewahren
- Zweckbindung beachten
Dokumentation:
- Abruf und Ergebnis dokumentieren
- Für Entgeltfortzahlung aufbewahren
Pflichten des Arztes
- eAU spätestens am Tag der Feststellung übermitteln
- Korrektur bei Fehlern
- Technische Anbindung sicherstellen
Technische Umsetzung
Abrufverfahren
Optionen:
- Entgeltabrechnungssoftware (z.B. DATEV, Lexware)
- SV-Meldeportal (sv.net)
- Zertifizierte Dienstleister
Ablauf:
- Arbeitnehmer-Daten eingeben (Name, SV-Nummer)
- Anfrage an Krankenkasse senden
- Antwort innerhalb von 3 Werktagen
- Daten in HR-System übernehmen
Daten in der eAU
Übermittelte Informationen:
- Name und Versichertennummer
- Beginn der Arbeitsunfähigkeit
- Voraussichtliches Ende
- Kennzeichen für Erst- oder Folgebescheinigung
- Kennzeichen für Arbeitsunfall
Nicht übermittelt:
- Diagnose (wichtig für Datenschutz)
- Behandelnder Arzt
- Medizinische Details
Integration in HR-Software
Vorteile:
- Automatischer Abruf bei Krankmeldung
- Direkte Übernahme in Personalakte
- Automatische Entgeltfortzahlungsberechnung
- Keine manuelle Dateneingabe
Anforderungen:
- Zertifizierte Schnittstelle
- Datenschutzkonforme Verarbeitung
- Revisionssichere Speicherung
Tipp
Prüfen Sie, ob Ihre Lohnabrechnungssoftware eAU-fähig ist. Die meisten gängigen Systeme bieten diese Funktion bereits integriert an.
Sonderfälle
Minijobber
Besonderheit:
- eAU-Verfahren gilt auch für Minijobber
- Abruf über Minijob-Zentrale
Hinweis: Bei kurzfristig Beschäftigten ohne Krankenversicherungspflicht ist das Verfahren eingeschränkt.
Privatversicherte
Aktueller Stand:
- eAU gilt nur für gesetzlich Versicherte
- Privatversicherte erhalten weiterhin Papierbescheinigung
- Arbeitgeber muss beide Verfahren handhaben
Auslandskrankmeldung
Regelung:
- eAU funktioniert nur bei deutschen Ärzten
- Bei Erkrankung im Ausland: Papierbescheinigung
- Arbeitnehmer muss sich selbst um Nachweis kümmern
Kind krank
Kinderkrankengeld:
- Separates Verfahren
- eAU für Kinderkrankengeld über Krankenkasse
- Arbeitgeber kann Daten abrufen
Häufige Probleme und Lösungen
Problem 1: Daten nicht verfügbar
Ursachen:
- Arzt hat noch nicht übermittelt
- Technische Störung
- Falsche Versichertennummer
Lösung:
- Später erneut abrufen
- Arbeitnehmer informieren
- Im Zweifelsfall Papiernachweis anfordern
Problem 2: Daten fehlerhaft
Ursachen:
- Tippfehler beim Arzt
- Falsche Datumsangabe
- Verwechslung
Lösung:
- Arbeitnehmer kontaktiert Arzt
- Arzt korrigiert und übermittelt erneut
- Dokumentieren
Problem 3: Arbeitnehmer meldet sich nicht
Situation: Arbeitnehmer erscheint nicht, keine Krankmeldung.
Vorgehen:
- Kontaktversuch
- Wenn erfolglos: Abmahnung möglich
- eAU-Abruf nur nach Krankmeldung sinnvoll
Problem 4: Langzeiterkrankung
Folgebescheinigungen:
- Arbeitnehmer muss weiterhin informieren
- Jede Verlängerung wird als separate eAU übermittelt
- Arbeitgeber ruft regelmäßig ab
Hinweis
Bei technischen Problemen mit dem eAU-Abruf dürfen Sie den Arbeitnehmer vorübergehend um einen Papiernachweis bitten. Dies sollte aber die Ausnahme bleiben.
Auswirkungen auf HR-Prozesse
Entgeltfortzahlung
Berechnung:
- Anspruch auf 6 Wochen Entgeltfortzahlung
- eAU als Nachweis für Beginn und Dauer
- Automatische Berechnung möglich
Wartefrist:
- Bei neuen Mitarbeitern: 4 Wochen Wartezeit
- System muss Beschäftigungsdauer prüfen
Abwesenheitsmanagement
Prozessanpassung:
- Krankmeldung durch Arbeitnehmer
- Trigger für eAU-Abruf
- Automatische Erfassung im System
Übersicht:
- Krankenstand in Echtzeit
- Historische Daten verfügbar
- Reporting erleichtert
Fehlzeitenanalyse
Möglichkeiten:
- Krankenquote pro Abteilung
- Saisonale Muster erkennen
- Langzeiterkrankungen im Blick
Datenschutz beachten:
- Keine Diagnosen verfügbar
- Aggregierte Auswertungen
- Individuelle Daten geschützt
Datenschutz und Compliance
DSGVO-Anforderungen
Rechtsgrundlage:
- Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragsverhältnis)
- § 26 BDSG (Beschäftigtendatenschutz)
Maßnahmen:
- Zugriffsberechtigung nur für HR
- Verschlüsselte Übertragung
- Löschung nach Aufbewahrungsfrist
Aufbewahrungsfristen
| Dokument | Frist |
|---|---|
| eAU-Daten | 4 Jahre (Verjährung) |
| Entgeltunterlagen | 6 Jahre |
| Sozialversicherung | 5 Jahre |
Mitarbeiterinformation
Transparenzpflicht:
- Information über eAU-Verfahren
- Datenschutzhinweise aktualisieren
- Kontakt für Rückfragen
Implementierung im Unternehmen
Schritt 1: Technische Vorbereitung
Aufgaben:
- Abrechnungssoftware prüfen/updaten
- Zugangsberechtigungen einrichten
- Testlauf durchführen
Schritt 2: Prozessanpassung
Aufgaben:
- Krankmeldeprozess definieren
- Verantwortlichkeiten klären
- Ablauf dokumentieren
Schritt 3: Mitarbeiterkommunikation
Inhalte:
- Information über neues Verfahren
- Meldepflicht betonen
- FAQ bereitstellen
Schritt 4: Schulung
Zielgruppen:
- HR-Mitarbeiter: Abrufverfahren
- Führungskräfte: Krankmeldung entgegennehmen
- Alle: Meldepflicht verstehen
Häufige Fragen zur eAU
Fazit
Die elektronische Krankmeldung vereinfacht den Prozess für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Die technische Umsetzung erfordert einmaligen Aufwand, zahlt sich aber durch automatisierte Prozesse aus. Achten Sie auf die Integration in Ihre HR-Software und die Schulung Ihrer Mitarbeiter.
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