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Krankmeldung: Ablauf und Pflichten für Arbeitnehmer

Richtig krankmelden: Wann, wie und an wen? Pflichten des Arbeitnehmers und Fristen bei Arbeitsunfähigkeit.

6 Min. Lesezeit
Arbeitnehmer meldet sich telefonisch krank

Krankmeldung: Ablauf und Pflichten für Arbeitnehmer

Morgens mit Grippe aufwachen – jetzt richtig handeln. Die Krankmeldung hat Regeln: Wann, wie und an wen muss gemeldet werden? Was sind die Pflichten?

Das Wichtigste in Kürze

  • Sofort melden bei Arbeitsbeginn
  • Voraussichtliche Dauer mitteilen
  • Ab Tag 4 ärztliche Bescheinigung (AU)
  • Arbeitgeber kann früher Nachweis verlangen
  • Elektronische AU (eAU) ersetzt Papier

Meldepflicht

Wann melden?

Unverzüglich:

SituationHandlung
Vor ArbeitsbeginnSofort melden
Bereits bei der ArbeitWenn klar wird: Muss nach Hause
Am WochenendeVor nächstem Arbeitstag

Was mitteilen?

Inhalt der Meldung:

  • Tatsache: Ich bin krank
  • Voraussichtliche Dauer – Soweit absehbar
  • Erreichbarkeit – Falls Fragen
  • NICHT: Diagnose – Kein Anspruch des Arbeitgebers

An wen melden?

Empfänger:

EmpfängerWann
Direkter VorgesetzterStandard
HR/PersonalabteilungWenn so geregelt
ZentraleBei fehlender Erreichbarkeit
KollegenNur wenn andere nicht erreichbar

Abwesenheiten verwalten

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Form der Krankmeldung

Wie melden?

Erlaubte Wege:

FormEmpfehlung
TelefonKlassisch, empfohlen
E-MailMöglich, Zugang sicherstellen
SMS/WhatsAppWenn im Betrieb üblich
Portal/AppWenn vorhanden

Was NICHT geht

Unzureichend:

  • Gar nicht melden – Pflichtverletzung
  • Viel zu spät melden – Abmahnungsgefahr
  • Nur Kollegen informieren – Erreicht evtl. Chef nicht
  • Vage Andeutungen – "Komme heute nicht"

Beispiel Krankmeldung

So geht's richtig:

"Guten Morgen, hier ist [Name]. Ich bin leider erkrankt und kann heute nicht zur Arbeit kommen. Voraussichtlich werde ich bis Ende der Woche ausfallen. Ich gehe heute zum Arzt und reiche die Bescheinigung nach. Bei dringenden Fragen bin ich telefonisch erreichbar."

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Wann nötig?

Gesetzliche Regelung:

DauerPflicht
Bis Tag 3Keine AU nötig (gesetzlich)
Ab Tag 4AU-Bescheinigung vorlegen
Arbeitgeber kannFrüher verlangen (ab Tag 1)

Die eAU

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung:

  • Arzt stellt AU aus
  • Arzt meldet an Krankenkasse
  • Krankenkasse stellt eAU bereit
  • Arbeitgeber ruft ab – Mit Anmeldung
  • Papier-AU – Nur noch für Patient

Arbeitgeber verlangt früher

Recht des Arbeitgebers:

SituationRegelung
ArbeitsvertragKann ab Tag 1 regeln
BetriebsvereinbarungEinheitliche Regelung
EinzelanweisungBei konkretem Verdacht

AU-Tage im Blick

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Pflichten während der Krankheit

Genesungsförderung

Was erwartet wird:

PflichtBedeutung
AuskurierenNicht noch kränker machen
Nicht arbeitenAuch nicht "nur kurz"
Bettruhe?Nur wenn ärztlich verordnet
Ausgehen?Was der Genesung nicht schadet

Was erlaubt ist

Häufige Missverständnisse:

  • Einkaufen – Für Grundbedürfnisse
  • Spaziergang – Wenn genesungsfördernd
  • Arztbesuch – Logischerweise
  • Apotheke – Medikamente holen
  • Kinder abholen – Wenn nötig und zumutbar
  • Sport (bei den meisten Krankheiten)
  • Nebenjob
  • Party
  • Was der Genesung schadet

Erreichbarkeit

Muss ich erreichbar sein?

SituationPflicht
TelefonischNicht zwingend
E-MailNicht zwingend
Informationen liefernBei berechtigtem Interesse
ArbeitsaufgabenNicht erledigen

Folgebescheinigung

Bei längerer Krankheit

Wenn es länger dauert:

SchrittBeschreibung
AU läuft ausMelden, wenn weiter krank
Neue AUBeim Arzt holen (Folgebescheinigung)
LückenlosKeine Unterbrechung
MeldenAuch über längere Dauer informieren

Fehler vermeiden

Typische Probleme:

  • Lücke zwischen AUs – Unentschuldigtes Fehlen
  • Zu spät beim Arzt – AU erst ab Arzttag
  • Nicht gemeldet – Arbeitgeber weiß nichts
  • Rückdatierung – Nur 3 Tage erlaubt

Konsequenzen bei Pflichtverletzung

Was droht

Bei Fehlverhalten:

VerstoßMögliche Folge
Nicht gemeldetAbmahnung
Keine AUKein Entgelt
Falsche AngabenKündigung
Wiederholte VerstößeVerhaltensbedingte Kündigung

Abmahnung

Typischer Ablauf:

  • Erster Verstoß – Ermahnung oder Abmahnung
  • Wiederholung – Abmahnung
  • Erneut – Weitere Abmahnung
  • Dauerhaft – Verhaltensbedingte Kündigung möglich

Sonderfälle

Kind krank

Kinderkrankengeld:

AspektRegelung
MeldenWie eigene Krankheit
NachweisAU des Kindes
DauerJe 15 Tage/Kind/Jahr (2026)
VergütungKinderkrankengeld

Krankenhaus

Bei stationärer Behandlung:

  • Krankenhaus stellt AU aus
  • Meldepflicht bleibt (wenn möglich)
  • Angehörige können melden
  • Entlassungsschein als Nachweis

Krank im Urlaub

Besondere Situation:

SchrittBeschreibung
Zum ArztAU holen
Arbeitgeber informierenSofort
UrlaubstageWerden gutgeschrieben
RückkehrMit AU-Nachweis

Häufige Fragen

Nein, Sie müssen keine Diagnose nennen. Der Arbeitgeber hat nur Anspruch auf die Information, dass Sie arbeitsunfähig sind und wie lange voraussichtlich. Ausnahme: Bei ansteckenden Krankheiten mit Meldepflicht.
Ja, wenn es Ihrer Genesung nicht schadet. Bettruhe ist nur Pflicht, wenn der Arzt sie ausdrücklich verordnet. Ein Spaziergang kann sogar genesungsfördernd sein. Allerdings: Sport oder körperliche Anstrengung sind meist tabu.
Ja, das ist sein Recht. Er kann im Arbeitsvertrag oder durch Einzelanweisung verlangen, dass Sie schon am ersten Krankheitstag eine AU vorlegen. Das muss aber vor der Erkrankung festgelegt sein.
Das ist eine Pflichtverletzung, die abgemahnt werden kann. Im Wiederholungsfall droht eine verhaltensbedingte Kündigung. Außerdem kann der Arbeitgeber für die Zeit ohne Meldung das Entgelt verweigern.
Grundsätzlich nur, wenn es der Genesung dient und der Arzt zustimmt. Ein Kurzurlaub zur Erholung kann in Ausnahmefällen erlaubt sein. Vorher mit dem Arbeitgeber klären – heimliches Verreisen kann Konsequenzen haben.

Fazit

Die Krankmeldung folgt klaren Regeln: Sofort melden, voraussichtliche Dauer nennen, ab Tag 4 ärztliche Bescheinigung. Die eAU macht den Papierweg überflüssig, die Meldepflicht beim Arbeitgeber bleibt aber bestehen. Wer die Pflichten kennt und einhält, vermeidet Konflikte – und kann sich auf die Genesung konzentrieren.

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