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Krankheit richtig melden: Pflichten und Ablauf

Krankmeldung im Betrieb: Wann und wie melden, AU-Bescheinigung und was im Zeiterfassungssystem zu tun ist.

5 Min. Lesezeit
Kranker Mitarbeiter am Telefon

Krankheit richtig melden: Pflichten und Ablauf

Krank werden kann jeder – richtig melden will gelernt sein.

Das Wichtigste in Kürze

  • Unverzüglich melden (vor Arbeitsbeginn)
  • Ab 4. Tag AU-Bescheinigung (oder früher lt. Vertrag)
  • eAU: Arzt übermittelt elektronisch
  • Im Zeiterfassungssystem als Krankheit erfassen
  • Entgeltfortzahlung bis 6 Wochen

Meldepflicht

Wann melden

Gesetzliche Vorgabe:

PflichtRegelung
ZeitpunktUnverzüglich
BedeutungSobald wie möglich
PraktischVor Arbeitsbeginn
FormWie vereinbart (Anruf, E-Mail)

Wie melden

Richtig vorgehen:

  • Frühzeitig – Sobald klar ist: kann nicht arbeiten
  • An wen – Vorgesetzten oder definierte Stelle
  • Was sagen – Krank, voraussichtliche Dauer
  • Erreichbar – Für Rückfragen
  • Nachfassen – Bei Verlängerung erneut melden

Abwesenheiten verwalten

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AU-Bescheinigung

Ab wann nötig

Gesetzliche Regelung:

TagPflicht
Tag 1-3Keine AU nötig (gesetzlich)
Ab Tag 4AU-Bescheinigung erforderlich
ArbeitsvertragKann schon ab Tag 1 verlangen
Auf VerlangenArbeitgeber kann sofort fordern

Elektronische AU (eAU)

Seit 2023:

  • Arztbesuch – Diagnose und AU
  • Arzt übermittelt – Elektronisch an Krankenkasse
  • Arbeitgeber ruft ab – Bei der Krankenkasse
  • Mitarbeiter – Muss nur noch melden, nicht einreichen
  • Papier – Nur noch auf Wunsch

Pflichten des Mitarbeiters

Was Sie tun müssen:

PflichtErklärung
MeldenUnverzüglich beim Arbeitgeber
Arzt aufsuchenBei längerer Krankheit
Dauer angebenVoraussichtlich wie lange
VerlängerungRechtzeitig neu melden
GenesungNicht zur Arbeit, wenn noch krank

Im Zeiterfassungssystem

Erfassung

Wie dokumentieren:

ElementEinstellung
AbwesenheitsartKrankheit
ZeitraumVon-Bis
Soll-ZeitEntfällt
VergütungEntgeltfortzahlung
AU-BescheinigungHinterlegen/vermerken

Für Mitarbeiter

Selbst erfassen:

  • Abwesenheit anlegen – Typ: Krankheit
  • Datum – Ab wann
  • Dauer – Voraussichtlich bis
  • Bestätigung – An Vorgesetzten
  • Verlängerung – Bei Bedarf anpassen

Krankmeldung leicht gemacht

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Entgeltfortzahlung

Anspruch

Was Sie bekommen:

ZeitraumLeistung
6 Wochen100% Entgeltfortzahlung
DanachKrankengeld (ca. 70% brutto)
Neue KrankheitNeue 6 Wochen
Gleiche KrankheitKomplizierter

Voraussetzungen

Wann Anspruch besteht:

  • Arbeitsverhältnis – Mindestens 4 Wochen
  • Arbeitsunfähigkeit – Kann die Arbeit nicht ausüben
  • Ohne Verschulden – Nicht selbst verursacht
  • Meldepflicht – Eingehalten
  • AU-Bescheinigung – Wenn gefordert

Besondere Situationen

Kind krank

Kindkrankentage:

SituationRegelung
Kind unter 12Freistellung möglich
Pro Kind/Jahr10 Tage (15 bei Alleinerziehenden)
VergütungKinderkrankengeld von Kasse
ArbeitsvertragManchmal bezahlte Freistellung

Krankheit im Urlaub

Was passiert:

  • Sofort melden – Auch im Urlaub
  • Arzt aufsuchen – AU-Bescheinigung holen
  • Urlaubstage – Werden nicht verbraucht
  • Gutschrift – Urlaub wird nachgeholt
  • Rückkehr – Erst nach Genesung

Langzeitkrank

Bei längerer Krankheit:

PhaseSituation
6 WochenEntgeltfortzahlung
DanachKrankengeld (bis 78 Wochen)
BEMBetriebliches Eingliederungsmanagement
KündigungUnter Umständen möglich

Für Arbeitgeber

Dokumentation

Was erfassen:

ElementWarum
MeldezeitpunktNachweis Rechtzeitigkeit
DauerFür Entgeltfortzahlung
AU-StatuseAU abgerufen?
LohnfortzahlungFür Lohnabrechnung

Pflichten

Was tun:

  • Entgeltfortzahlung – 6 Wochen leisten
  • eAU abrufen – Bei der Krankenkasse
  • Dokumentieren – Im System erfassen
  • BEM anbieten – Nach 6 Wochen im Jahr
  • Vertretung – Organisieren

Häufige Fragen

Nein. Sie müssen nur mitteilen, dass Sie arbeitsunfähig sind und voraussichtlich wie lange. Die Diagnose geht den Arbeitgeber nichts an. Auch auf der AU für den Arbeitgeber steht keine Diagnose. Nur die Krankenkasse erfährt die Diagnose – und die muss schweigen.
Verspätete Meldung ist eine Pflichtverletzung, kann abgemahnt werden. Die Entgeltfortzahlung verlieren Sie dadurch aber nicht (wenn Sie wirklich krank waren). Trotzdem: Immer so früh wie möglich melden – auch ein kurzer Anruf oder SMS genügt erstmal.
Grundsätzlich ja, für dringende betriebliche Fragen. Sie müssen aber nicht ständig erreichbar sein und nicht arbeiten. Kurze Rückfragen zu laufenden Vorgängen sind zumutbar. Regelmäßige Arbeit oder Kontrollanrufe nicht. Im Zweifel: freundlich, aber klar Grenzen setzen.
Nicht wegen der aktuellen Krankheit. Aber bei häufigen Kurzerkrankungen oder Langzeiterkrankung kann eine krankheitsbedingte Kündigung möglich sein – mit hohen Hürden. Der Arbeitgeber muss negative Prognose, betriebliche Beeinträchtigung und Interessenabwägung darlegen. Ist komplex und oft unwirksam.
Für den Arbeitgeber: grundsätzlich nein, er ruft die eAU elektronisch ab. Für die Krankenkasse: nein, der Arzt übermittelt elektronisch. Sie bekommen auf Wunsch eine Papierbescheinigung für Ihre Unterlagen. Vorsicht: Nicht alle Ärzte/Arbeitgeber haben eAU schon vollständig implementiert.

Fazit

Krankmeldung richtig: unverzüglich beim Arbeitgeber, voraussichtliche Dauer nennen, ab Tag 4 (oder lt. Vertrag früher) zum Arzt. Die eAU hat den Papierweg weitgehend ersetzt – Sie müssen nur noch melden, nicht mehr einreichen. Im Zeiterfassungssystem als Krankheit erfassen. Die Entgeltfortzahlung läuft 6 Wochen – solange Sie Ihre Pflichten erfüllen.

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