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Feiertage in der Arbeitszeitberechnung

Wie Feiertage die Arbeitszeit beeinflussen: Entgeltfortzahlung, Zuschläge und Berechnung im Zeiterfassungssystem.

5 Min. Lesezeit
Kalender mit markierten Feiertagen

Feiertage in der Arbeitszeitberechnung

An Feiertagen wird nicht gearbeitet – aber bezahlt. Meistens.

Das Wichtigste in Kürze

  • Feiertage sind keine Arbeitszeit
  • Entgeltfortzahlung für ausgefallene Arbeit
  • Arbeit an Feiertagen: Zuschlag möglich
  • Bundesland bestimmt Feiertage
  • Im System korrekt erfassen

Grundlagen

Entgeltfortzahlung

Das Entgeltfortzahlungsgesetz:

SituationRegelung
Feiertag fällt auf ArbeitstagEntgelt wie an normalem Tag
Feiertag fällt auf freien TagKein zusätzlicher Anspruch
Arbeit am FeiertagZuschlag (wenn vereinbart)
Krank am FeiertagEntgeltfortzahlung Krankheit

Bundesländer beachten

Feiertage variieren:

  • Bundesweit – 9 Feiertage (Neujahr bis Weihnachten)
  • Bayern – 13 Feiertage (inkl. Heilige Drei Könige, Fronleichnam, etc.)
  • Berlin – 10 Feiertage (inkl. Frauentag)
  • Sachsen – 11 Feiertage (inkl. Buß- und Bettag)
  • Arbeitsort – Maßgeblich ist der Arbeitsort

Feiertage automatisch

MyTimeTracker kennt alle Feiertage – bundeslandspezifisch konfigurierbar.

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Berechnung der Arbeitszeit

Sollarbeitszeit

Feiertage reduzieren Soll:

MonatArbeitstageFeiertageSoll-Tage
Januar (Beispiel)221 (Neujahr)21
Mai (Beispiel)212 (1. Mai, Himmelfahrt)19
Dezember (Beispiel)222 (25., 26.)20

Im Zeiterfassungssystem

Wie abbilden:

  • Automatisch erkannt – Feiertage hinterlegt
  • Soll-Zeit – Wird auf 0 gesetzt
  • Ist-Zeit – Keine Buchung nötig
  • Entgelt – Wird trotzdem gezahlt
  • Arbeitszeitkonto – Neutral (kein Plus/Minus)

Teilzeit

Besonderheiten:

ModellBerechnung
Gleichmäßig verteiltAnteilig (z.B. 6h statt 8h)
Feste TageNur wenn Feiertag auf Arbeitstag fällt
FlexibelNach Durchschnitt

Arbeit an Feiertagen

Wann erlaubt

Gesetzlich geregelt:

BrancheErlaubt
GastronomieJa
GesundheitswesenJa
EinzelhandelEingeschränkt
NotdiensteJa
ProduktionNur bei Ausnahme

Zuschläge

Was üblich ist:

  • Gesetzlich – Nicht vorgeschrieben
  • Tariflich – Oft 100-150%
  • Vertraglich – Individuelle Regelung
  • Steuerfrei – Bis 125% (§ 3b EStG)
  • Ersatzruhetag – Innerhalb von 2 Wochen

Ersatzruhetag

Pflicht bei Feiertagsarbeit:

AspektRegelung
AnspruchGesetzlich garantiert
FristInnerhalb 2 Wochen
DauerGleicher Arbeitstag
VergütungZusätzlich zum Zuschlag

Zuschläge berechnen

MyTimeTracker berechnet Feiertagszuschläge automatisch.

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Sonderfälle

Feiertag im Urlaub

Was gilt:

SituationRegelung
Urlaub über FeiertagFeiertag zählt nicht als Urlaubstag
Beispiel5 Tage Urlaub + 1 Feiertag = 5 Urlaubstage verbraucht
AusnahmeNur gesetzliche Feiertage
BrauchtumRegionale Feiertage prüfen

Feiertag bei Krankheit

Parallele Regelungen:

  • Krankheit hat Vorrang – Entgeltfortzahlung nach EFZG
  • Feiertag irrelevant – Ändert nichts an Krankheit
  • Arzt – AU-Bescheinigung nötig
  • Dokumentation – Als Krankheitstag erfassen

Teilzeit mit festen Tagen

Besondere Berechnung:

SituationFeiertag
Feiertag auf ArbeitstagEntgeltfortzahlung
Feiertag auf freien TagKein Anspruch
Regelmäßig Montag freiOstermontag = kein Anspruch

Im Zeiterfassungssystem

Konfiguration

Was einrichten:

ElementEinstellung
FeiertagslisteNach Bundesland
Soll-ZeitAutomatisch auf 0
Arbeit am FeiertagZuschlagsregel
ErsatzruhetagTracking aktivieren

Auswertung

Was auswerten:

  • Feiertage im Jahr – Wie viele, welche
  • Feiertags-Arbeit – Wer hat gearbeitet
  • Zuschläge – Kosten berechnen
  • Ersatzruhetage – Genommen/offen
  • Vergleich – Mit Vorjahr

Häufige Fragen

Nein. Entgeltfortzahlung gibt es nur, wenn Sie ohne den Feiertag gearbeitet hätten. Fällt der Feiertag auf einen Tag, an dem Sie ohnehin frei haben (Samstag bei Mo-Fr-Arbeit), gibt es keinen zusätzlichen Anspruch.
Nicht automatisch. Zuschläge für Feiertagsarbeit sind nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber oft tarifvertraglich oder arbeitsvertraglich geregelt. Prüfen Sie Ihren Tarif- und Arbeitsvertrag. Steuerlich sind Zuschläge bis 125% begünstigt.
Grundsätzlich gilt der Feiertag am Arbeitsort. Bei Homeoffice ist das umstritten: Sitz des Arbeitgebers oder Wohnort? Oft wird pragmatisch der Wohnort angenommen. Klären Sie das mit Ihrem Arbeitgeber, um Missverständnisse zu vermeiden.
Der Feiertag sollte neutral sein: Keine Sollzeit, keine Istzeit, keine Veränderung des Saldos. Sie haben an diesem Tag nicht gearbeitet, hatten aber auch kein Soll. Das System sollte so konfiguriert sein, dass Feiertage das Konto nicht belasten.
Nur wenn es gesetzlich erlaubt (bestimmte Branchen) und vertraglich vereinbart ist. Selbst dann müssen Ersatzruhetag und ggf. Zuschläge gewährt werden. Bei Glaubensfeieragen gibt es Besonderheiten. Im Zweifel: nicht einfach anordnen, sondern vereinbaren.

Fazit

Feiertage in der Arbeitszeitberechnung sind klar geregelt: Entgeltfortzahlung für ausgefallene Arbeit, Zuschläge und Ersatzruhetag bei Feiertagsarbeit. Das Zeiterfassungssystem sollte die Feiertage des Bundeslandes kennen und Sollzeiten automatisch anpassen. Teilzeit mit festen Tagen erfordert besondere Aufmerksamkeit. Im Urlaub zählt der Feiertag nicht als Urlaubstag – das sollte das System ebenfalls abbilden.

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