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Zeiterfassung für Werkstudenten: 20-Stunden-Grenze

Zeiterfassung für Werkstudenten und studentische Hilfskräfte: 20-Stunden-Regel, Semesterferien und was gilt.

6 Min. Lesezeit
Werkstudent arbeitet am Computer

Zeiterfassung für Werkstudenten: 20-Stunden-Grenze

Studium und Job unter einen Hut bringen – mit klaren Regeln für die Arbeitszeit.

Das Wichtigste in Kürze

  • Max. 20 Stunden pro Woche in Vorlesungszeit
  • In Semesterferien: Mehr möglich
  • Zeiterfassungspflicht gilt auch für Studenten
  • SV-Status hängt von Stunden ab
  • Überschreitung hat Konsequenzen

Rechtlicher Hinweis

Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Grundlagen Werkstudenten

Was ist ein Werkstudent

Definition:

ElementRegelung
StatusImmatrikulierter Student
ArbeitszeitMax. 20h/Woche (Vorlesungszeit)
SozialversicherungNur Rentenversicherung
KrankenversicherungÜber Uni/Familienversicherung

Der SV-Vorteil

Warum Werkstudentenstatus attraktiv:

  • Krankenversicherung – Keine Beiträge
  • Pflegeversicherung – Keine Beiträge
  • Arbeitslosenversicherung – Keine Beiträge
  • Rentenversicherung – Normal (Student + AG)
  • Ersparnis – Ca. 20% der Lohnkosten

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Die 20-Stunden-Regel

In der Vorlesungszeit

Was gilt:

AspektRegelung
Maximum20 Stunden pro Woche
DurchschnittNicht über 20h
BerechnungWöchentlich
Bei ÜberschreitungSV-Pflicht

Ausnahmen

Wann mehr möglich:

  • Semesterferien – Bis Vollzeit möglich
  • Abends/Nachts/Wochenende – Zeit außerhalb Vorlesung
  • Kurzfristig – Einzelne Wochen mehr
  • 26-Wochen-Regel – Max. 26 Wochen/Jahr >20h

Berechnung

Wann Vorlesungszeit:

ZeitraumStatus
Vorlesungen laufenVorlesungszeit
SemesterferienVorlesungsfreie Zeit
PrüfungszeitMeist noch Vorlesungszeit
UrlaubssemesterKein Werkstudent möglich

Zeiterfassungspflicht

Gilt auch für Studenten

Erfassung notwendig:

AspektRegelung
ZeiterfassungspflichtJa, wie alle AN
VerantwortungArbeitgeber
FormNicht vorgeschrieben
NachweisFür SV-Status wichtig

Besondere Bedeutung

Warum genau erfassen:

  • 20h-Grenze prüfbar – Bei Prüfung nachweisen
  • Semesterferien – Unterschied dokumentieren
  • Stundenkonto – Schwankungen ausgleichen
  • Vergütung – Korrekte Abrechnung
  • Schutz – Für Student und AG

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Semesterferien

Mehr Stunden möglich

Was erlaubt ist:

ZeitraumStunden
VorlesungszeitMax. 20h/Woche
SemesterferienBis Vollzeit
AberMax. 26 Wochen >20h pro Jahr

26-Wochen-Regel

Jahresbetrachtung:

  • Zählung – Alle Wochen >20h im Jahr
  • Maximum – 26 Wochen (=6 Monate)
  • Bei Überschreitung – Kein Werkstudent mehr
  • Semesterferien – Zählen zur 26-Wochen-Grenze
  • Planung – Vorausschauend planen

Praktische Planung

Wie die Zeit nutzen:

StrategieBeschreibung
Semesterferien voll nutzen12 Wochen × 40h = 480h
Vorlesungszeit sparsamRest des Jahres <20h
Projekte planenMehr Arbeit in Ferien legen
Puffer lassenNicht alle 26 Wochen verplanen

Überschreitung

Konsequenzen

Was passiert:

KonsequenzAuswirkung
Volle SV-PflichtCa. 20% mehr Abgaben
RückwirkendGgf. Nachzahlung
KrankenversicherungStudent muss selbst versichern
Für AGHöhere Lohnnebenkosten

Vermeidung

Wie verhindern:

  • Wöchentliche Kontrolle – Stunden im Blick
  • Warnsystem – Ab 18h warnen
  • Jahresplanung – 26 Wochen verteilen
  • Kommunikation – Mit Student absprechen
  • Puffer – Nicht auf Kante planen

Prüfungen

Wer prüft

Zuständige Stellen:

BehördePrüfung
RentenversicherungBetriebsprüfung
KrankenkasseVersicherungspflicht
FinanzamtLohnsteuer
ZollMindestlohn

Was geprüft wird

Prüfungsinhalte:

  • Immatrikulation – Bescheinigung vorhanden?
  • Stunden – 20h-Regel eingehalten?
  • 26-Wochen-Regel – Nicht überschritten?
  • Semesterferien – Korrekt dokumentiert?
  • Verdienst – Mindestlohn eingehalten?

Sonderfälle

Mehrere Jobs

Zusammenrechnung:

SituationRegelung
Zwei Werkstudent-JobsStunden addieren
Werkstudent + MinijobKomplex, beraten lassen
Praktikum + WerkstudentGetrennte Regelungen

Bachelor → Master

Übergangszeit:

  • Nach Bachelor – Noch Student bis Exmatrikulation
  • Vor Master – Noch kein Werkstudent
  • Übergang – Andere Beschäftigungsform wählen
  • Immatrikulation – Werkstudent erst wieder danach

Praktikum

Unterschied zum Werkstudent:

AspektWerkstudentPraktikum
ZweckGeldverdienenAusbildung
StundenMax. 20h/WocheVollzeit möglich
VergütungNormalMindestlohn oder frei
SVPrivilegiertUnterschiedlich

Häufige Fragen

Ja, die Zeiterfassungspflicht gilt auch für Werkstudenten. Der Arbeitgeber ist verantwortlich für die Dokumentation. Es ist in Ihrem Interesse: Bei Prüfungen können Sie nachweisen, dass die 20-Stunden-Grenze eingehalten wurde. Ohne Dokumentation riskiert der Arbeitgeber Nachzahlungen.
Alle Arbeitsstunden bei allen Arbeitgebern zusammen. Bei mehreren Jobs werden die Stunden addiert. Arbeitszeit ist Arbeitszeit – egal ob im Büro, remote oder unterwegs. Nicht gezählt werden Praktika, die vorgeschrieben sind (Pflichtpraktikum).
Ja, in den Semesterferien können Sie mehr als 20 Stunden arbeiten – bis Vollzeit. Aber: Maximal 26 Wochen pro Jahr dürfen über 20 Stunden liegen. Planen Sie voraus, um die 26-Wochen-Grenze nicht zu überschreiten.
Dann verlieren Sie den Werkstudentenstatus und werden voll sozialversicherungspflichtig. Das gilt rückwirkend – es können Nachzahlungen fällig werden. Für den Arbeitgeber steigen die Lohnnebenkosten um ca. 20%. Deshalb: Stunden genau kontrollieren.
Grundsätzlich ja, alle Arbeitsstunden zählen. Aber: Wenn Sie überwiegend abends, nachts oder am Wochenende arbeiten (also außerhalb der typischen Vorlesungszeiten), kann das für die Einstufung als Werkstudent sprechen, auch wenn Sie mal über 20 Stunden kommen. Die Sozialversicherungsträger schauen auf den Gesamteindruck.

Fazit

Werkstudenten brauchen genaue Zeiterfassung – die 20-Stunden-Regel ist entscheidend für den günstigen SV-Status. In Semesterferien ist mehr möglich, aber die 26-Wochen-Grenze pro Jahr beachten. Arbeitgeber sollten die Stunden wöchentlich kontrollieren und rechtzeitig warnen. Bei Überschreitung drohen Nachzahlungen und der Verlust des Werkstudenten-Privilegs.

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