Zeitarbeit: Pflichten von Verleiher und Entleiher
Wer erfasst, wer dokumentiert, wer ist verantwortlich – Zeiterfassung bei Personalüberlassung.
Das Wichtigste in Kürze
- Beide: Verleiher und Entleiher haben Pflichten
- Entleiher erfasst die tatsächliche Arbeitszeit
- Verleiher ist arbeitsrechtlich Arbeitgeber
- Abstimmung zwischen beiden wichtig
- ArbZG gilt für Leiharbeiter vollständig
Rechtlicher Hinweis
Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Die Konstellation
Drei Beteiligte
Wer ist wer:
| Partei | Rolle |
|---|---|
| Verleiher | Zeitarbeitsfirma, Arbeitgeber |
| Entleiher | Einsatzbetrieb, wo gearbeitet wird |
| Leiharbeiter | Arbeitnehmer des Verleihers |
Rechtliche Situation
Was gilt:
- Arbeitsvertrag – Zwischen Verleiher und Leiharbeiter
- Überlassungsvertrag – Zwischen Verleiher und Entleiher
- Weisungsrecht – Beim Entleiher (fachlich)
- Arbeitgeber – Verleiher (rechtlich)
- Arbeitsort – Beim Entleiher
Leiharbeiter erfassen
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- DSGVO-konform
- Keine Einrichtung nötig
Verantwortlichkeiten
Wer macht was
Aufgabenteilung:
| Aufgabe | Verantwortlich |
|---|---|
| Zeiterfassung vor Ort | Entleiher |
| Arbeitszeitdokumentation | Verleiher |
| ArbZG-Einhaltung | Beide |
| Lohnabrechnung | Verleiher |
| Überstundenanordnung | Entleiher (mit Grenzen) |
Pflichten Entleiher
Was der Einsatzbetrieb muss:
- Zeiterfassung – Tatsächliche Arbeitszeit erfassen
- ArbZG einhalten – Keine Überschreitung zulassen
- Pausen ermöglichen – Wie eigene Mitarbeiter
- Daten übermitteln – An Verleiher zur Abrechnung
- Arbeitsschutz – Wie eigene Mitarbeiter
- Transparenz – Leiharbeiter informieren
Pflichten Verleiher
Was die Zeitarbeitsfirma muss:
- Dokumentation – Vollständige Arbeitszeitdaten
- Aufbewahrung – 2 Jahre (MiLoG)
- Prüfung – Daten vom Entleiher kontrollieren
- Lohnabrechnung – Korrekt nach Stunden
- ArbZG-Kontrolle – Verstöße erkennen
- Bei Kontrolle – Unterlagen vorlegen
Daten austauschen
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Praktische Umsetzung
Zeiterfassung beim Entleiher
Wie es funktioniert:
| Methode | Beschreibung |
|---|---|
| Gleiches System | Leiharbeiter wie Festangestellte |
| Separates System | Nur für Leiharbeiter |
| Papier-Stundenzettel | Klassisch, aber fehleranfällig |
| App des Verleihers | Leiharbeiter erfasst selbst |
Datenaustausch
Wie die Daten fließen:
- Entleiher erfasst – Tägliche Arbeitszeit
- Export/Übermittlung – Wöchentlich oder monatlich
- Verleiher erhält – Stunden für Abrechnung
- Abgleich – Beide Seiten prüfen
- Lohnabrechnung – Verleiher rechnet ab
- Rechnungsstellung – Verleiher an Entleiher
ArbZG bei Leiharbeit
Was gilt
Gleiche Regeln:
| Regel | Auch für Leiharbeiter |
|---|---|
| Max. 10h/Tag | Ja |
| 48h/Woche Durchschnitt | Ja |
| Pausen | Ja |
| 11h Ruhezeit | Ja |
| Nachtarbeit | Ja |
Besondere Situation
Was beachten:
- Mehrere Einsätze – Alle zählen zusammen
- Wechselnde Entleiher – Ruhezeit auch zwischen Einsätzen
- Überstunden – Entleiher muss Grenzen beachten
- Kontrolle – Verleiher muss prüfen
- Verantwortung – Beide können haften
Prüfung und Kontrolle
Wer prüft
Behörden:
| Behörde | Prüft |
|---|---|
| Zoll (FKS) | Mindestlohn, Schwarzarbeit |
| Gewerbeaufsicht | ArbZG-Einhaltung |
| Agentur für Arbeit | Erlaubnis zur Überlassung |
Was vorgelegt werden muss
Bei Kontrolle:
- Arbeitszeitdokumentation – Vollständig, pro Leiharbeiter
- Überlassungsverträge – Zwischen Verleiher und Entleiher
- Arbeitsverträge – Zwischen Verleiher und Leiharbeiter
- Lohnabrechnungen – Stundenlohn nachweisbar
- Erlaubnis – Zur Arbeitnehmerüberlassung
Häufige Fragen
Fazit
Bei Leiharbeit teilen sich Verleiher und Entleiher die Verantwortung für die Zeiterfassung. Der Entleiher erfasst die tatsächliche Arbeitszeit vor Ort, der Verleiher als Arbeitgeber ist für Dokumentation und Aufbewahrung verantwortlich. Das ArbZG gilt für Leiharbeiter genauso wie für Festangestellte. Eine reibungslose Abstimmung und regelmäßiger Datenabgleich zwischen Verleiher und Entleiher sind entscheidend für korrekte Abrechnung und Compliance.
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