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Tarifvertrag und Arbeitszeit: Wichtige Regelungen

Tarifvertrag Arbeitszeit: Wie Tarifverträge Arbeitszeit, Überstunden und Zeiterfassung regeln. Wechselwirkung zwischen Tarif und Gesetz.

6 Min. Lesezeit
Tarifvertrag auf dem Schreibtisch

Tarifvertrag und Arbeitszeit: Wichtige Regelungen

Tarifverträge können von vielen gesetzlichen Arbeitszeitregelungen abweichen – nach oben und nach unten. Was darf ein Tarifvertrag regeln, und was gilt, wenn Tarif und Gesetz kollidieren?

Das Wichtigste in Kürze

  • Tarifverträge können kürzere oder längere Arbeitszeiten vorsehen als das Gesetz
  • Bestimmte Schutzvorschriften sind unabdingbar (z.B. maximale Höchstarbeitszeit)
  • Bei Tarifbindung verdrängt der Tarifvertrag dispositives Gesetzesrecht
  • Zeiterfassungspflicht gilt auch bei Tarifvertrag
  • Tarifliche Regelungen zu Überstunden gehen oft vor

Rechtlicher Hinweis

Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Wann gilt ein Tarifvertrag?

Tarifbindung

Direkte Bindung:

  • Mitglied im Arbeitgeberverband (der den Tarifvertrag abgeschlossen hat)
  • Mitarbeiter ist Gewerkschaftsmitglied (der vertragsschließenden Gewerkschaft)

Indirekte Bindung:

  • Arbeitsvertrag verweist auf Tarifvertrag („Es gilt der Tarifvertrag XY")
  • Allgemeinverbindlichkeitserklärung

Wichtige Tarifverträge

BrancheTarifvertrag
Metall/ElektroMetalltarifvertrag (IG Metall)
ChemieChemietarifvertrag (IG BCE)
Öffentlicher DienstTVöD, TV-L
HandelTarifvertrag Einzelhandel
BaugewerbeBRTV Bau
GastronomieTarifvertrag NGG

Ohne Tarifbindung

Wenn kein Tarifvertrag gilt, gelten die gesetzlichen Regelungen (BGB, ArbZG).

Hinweis

Prüfen Sie im Arbeitsvertrag, ob auf einen Tarifvertrag verwiesen wird. Auch ohne Gewerkschaftsmitgliedschaft kann dann der Tarifvertrag gelten.

Arbeitszeit im Tarifvertrag

Wöchentliche Arbeitszeit

Gesetzlich: Keine feste Wochenarbeitszeit, nur tägliche Grenzen (8-10 Stunden).

Tariflich: Oft konkrete Wochenarbeitszeiten vereinbart.

Beispiele:

TarifvertragWöchentliche Arbeitszeit
Metall West35 Stunden
Metall Ost38 Stunden
Chemie37,5 Stunden
TVöD39 Stunden
Einzelhandel37,5-38 Stunden

Tägliche Arbeitszeit

Gesetzlich: Max. 8 Stunden, erweiterbar auf 10 Stunden mit Ausgleich.

Tariflich:

  • Kann nicht über 10 Stunden hinausgehen (unabdingbar)
  • Kann kürzere Tageshöchstzeit festlegen
  • Kann Ausgleichszeiträume regeln

Arbeitszeitmodelle

Tarifverträge regeln oft:

  • Gleitzeitrahmen
  • Schichtmodelle
  • Arbeitszeitkonten
  • Jahresarbeitszeit

Überstunden und Mehrarbeit

Definition

Mehrarbeit: Arbeitszeit über die tarifliche Arbeitszeit hinaus.

Überstunden: Oft synonym, manchmal nur Arbeit über 8 Stunden/Tag.

Vergütung

Tarifliche Regelung typisch:

  • Überstundenzuschläge (10-50%)
  • Oder: Freizeitausgleich
  • Grenzen für Überstunden

Beispiel Metalltarifvertrag:

  • 25% Zuschlag für Mehrarbeit
  • 50% für Nachtarbeit
  • Freizeitausgleich möglich

Anordnungsbefugnis

Tariflich geregelt:

  • Wie viele Überstunden angeordnet werden dürfen
  • Mit welcher Ankündigungsfrist
  • Ob Ablehnung möglich ist

Tipp

Bei Überstunden immer den Tarifvertrag prüfen – er regelt oft Details, die das Gesetz offenlässt.

Pausen und Ruhezeiten

Pausen

Gesetzlich (§ 4 ArbZG):

  • Nach 6 Stunden: 30 Minuten
  • Nach 9 Stunden: 45 Minuten

Tariflich:

  • Kann längere Pausen vorsehen
  • Kann Pausenzeiten konkretisieren
  • Kann nicht unter gesetzliches Minimum gehen

Ruhezeiten

Gesetzlich (§ 5 ArbZG):

  • 11 Stunden zwischen zwei Arbeitstagen

Tariflich:

  • Kann auf 10 Stunden verkürzen (in bestimmten Branchen)
  • Muss Ausgleich innerhalb von 4 Wochen vorsehen

Abweichung nach unten

§ 7 ArbZG erlaubt: Tarifverträge können von Pausen- und Ruhezeitvorschriften abweichen – aber nur in definierten Grenzen.

Nacht- und Schichtarbeit

Tarifliche Regelungen

Typische Inhalte:

  • Definition der Nachtarbeit
  • Nachtarbeitszuschläge
  • Schichtzulagen
  • Gesundheitsschutz
  • Freischichten

Zuschläge

TarifvertragNachtarbeitszuschlag
Metall20-30%
Chemie25%
TVöD20% (Nacht), 25% (tief Nacht)

Schichtplanung

Tariflich geregelt:

  • Ankündigungsfristen für Schichtpläne
  • Rotationsrhythmen
  • Freischichtansprüche

Sonn- und Feiertagsarbeit

Zuschläge

Tarifverträge regeln oft:

  • Sonntagszuschlag: 25-100%
  • Feiertagszuschlag: 50-150%
  • Steuerfreiheit bis zu bestimmten Grenzen

Ersatzruhetage

Zusätzlich zum Gesetz: Tarifverträge können günstigere Regelungen zu Ersatzruhetagen enthalten.

Arbeitszeitkonten

Tarifliche Grundlage

Arbeitszeitkonten werden meist tariflich geregelt:

  • Ober-/Untergrenzen
  • Ausgleichszeiträume
  • Verfallregelungen
  • Auszahlungsoptionen

Beispiel Metalltarifvertrag

Regelungen:

  • Jahresarbeitszeitkonto
  • Obergrenze: +/- 150 Stunden
  • Ausgleichszeitraum: 12 Monate
  • Bei Kündigung: Auszahlung oder Abbau

Langzeitkonten

Tariflich möglich:

  • Sabbatical-Konten
  • Vorruhestandskonten
  • Lebensarbeitszeitkonten

Hinweis

Langzeitkonten sind insolvenzgeschützt anzulegen. Der Tarifvertrag regelt oft die Details der Absicherung.

Zeiterfassung im Tarifvertrag

Tarifliche Regelungen

Einige Tarifverträge regeln:

  • Art der Zeiterfassung
  • Korrekturmöglichkeiten
  • Einsichtrechte
  • Auswertungen

Verhältnis zur Pflicht

Die Zeiterfassungspflicht nach BAG-Urteil:

  • Gilt unabhängig vom Tarifvertrag
  • Tarifvertrag kann aber Methode konkretisieren
  • Kein Opting-Out durch Tarifvertrag

Betriebsvereinbarung

Oft Zusammenspiel:

  • Tarifvertrag gibt Rahmen vor
  • Betriebsvereinbarung konkretisiert
  • z.B. welches System, welche Regeln

Öffnungsklauseln

Was sind Öffnungsklauseln?

Definition: Tarifverträge erlauben Abweichungen auf Betriebsebene (durch Betriebsvereinbarung).

Typische Öffnungsklauseln

  • Arbeitszeitverlängerung in Ausnahmefällen
  • Kürzere Kündigungsfristen bei Krisen
  • Abweichende Schichtmodelle

Grenzen

Öffnungsklauseln können nicht:

  • Unter Mindeststandards gehen
  • Kernregelungen aushebeln
  • Unbegrenzt von Tarifnormen abweichen

Hierarchie der Rechtsquellen

Rangfolge

  1. Zwingendes Gesetzesrecht (unabdingbar)
  2. Tarifvertrag
  3. Betriebsvereinbarung
  4. Arbeitsvertrag
  5. Dispositives Gesetzesrecht

Günstigkeitsprinzip

Grundsatz: Die für den Arbeitnehmer günstigere Regelung gilt.

Aber: Tarifvertrag verdrängt ungünstigeren Arbeitsvertrag nicht, wenn Arbeitsvertrag günstiger ist.

Unabdingbare Vorschriften

Nicht durch Tarifvertrag abdingbar:

  • Maximale Höchstarbeitszeit (10 Stunden)
  • Mindestpausen
  • Mindestens 15 freie Sonntage/Jahr
  • Mutterschutzvorschriften

Häufige Fragen zu Tarifvertrag und Arbeitszeit

Nur wenn Ihr Arbeitsvertrag auf den Tarifvertrag verweist (Bezugnahmeklausel), wenn der Tarifvertrag allgemeinverbindlich ist, oder wenn Ihr Arbeitgeber die tariflichen Bedingungen auch für Nicht-Mitglieder anwendet. Ohne diese Fälle gilt der Tarifvertrag nicht automatisch.
Nur in den Grenzen des § 7 ArbZG. Die tägliche Höchstarbeitszeit von 10 Stunden kann nicht überschritten werden. Aber der Ausgleichszeitraum kann verlängert werden (bis zu 12 Monaten). Viele Tarifverträge sehen sogar kürzere Arbeitszeiten vor als das Gesetz erlaubt (z.B. 35-Stunden-Woche).
Ja, die Zeiterfassungspflicht nach dem BAG-Urteil gilt unabhängig vom Tarifvertrag. Der Tarifvertrag kann die Methode konkretisieren, aber nicht von der Pflicht befreien. Der Arbeitgeber muss die Arbeitszeit erfassen – auch wenn der Tarifvertrag dazu schweigt.
Prüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag auf Bezugnahmeklauseln. Fragen Sie Ihren Arbeitgeber oder den Betriebsrat. Bei der Gewerkschaft oder dem Arbeitgeberverband können Sie erfragen, ob Tarifbindung besteht. Das Tarifregister beim BMAS gibt Auskunft über allgemeinverbindliche Tarifverträge.

Fazit

Tarifverträge können von vielen Arbeitszeitregelungen abweichen – oft zugunsten der Arbeitnehmer (kürzere Arbeitszeit, höhere Zuschläge), manchmal aber auch mit flexibleren Regelungen (längere Ausgleichszeiträume). Prüfen Sie immer, ob ein Tarifvertrag gilt und was er konkret regelt. Die Zeiterfassungspflicht bleibt davon unberührt.

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