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Arbeitszeitverstöße: Meldepflichten und Behördenkontakt

Arbeitszeitverstöße melden: Wann Behörden informiert werden müssen und wie Kontrollen ablaufen.

5 Min. Lesezeit
Behördenkontrolle Arbeitszeit

Arbeitszeitverstöße: Meldepflichten und Behördenkontakt

Was passiert bei Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz und wer kontrolliert?

Das Wichtigste in Kürze

  • Gewerbeaufsicht/Arbeitsschutzbehörde kontrolliert
  • Arbeitgeber muss bestimmte Verstöße melden
  • Bußgelder bis 30.000€, bei Vorsatz Straftat
  • Anonyme Beschwerden durch Mitarbeiter möglich
  • Dokumentation ist entscheidend

Rechtlicher Hinweis

Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Wer kontrolliert

Zuständige Behörden

Aufsicht nach Bundesland:

BundeslandBehörde
Die meistenGewerbeaufsichtsamt
NRWBezirksregierung
BayernGewerbeaufsichtsamt
HamburgAmt für Arbeitsschutz
SonderfallBergbau: Bergämter

Was geprüft wird

Prüfungsgegenstand:

  • Dokumentation – Aufzeichnungen vorhanden?
  • Arbeitszeit-Grenzen – Max. 10h, Durchschnitt 48h
  • Ruhezeiten – Mind. 11h eingehalten?
  • Pausen – Gesetzliche Pausen gegeben?
  • Sonntags-/Feiertagsruhe – Ausnahmen gerechtfertigt?
  • Jugendarbeitsschutz – Besondere Regeln

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Meldepflichten

Was gemeldet werden muss

Arbeitgeber müssen melden:

SituationMeldepflicht
Schwerer ArbeitsunfallJa (sofort)
Regelmäßige SonntagsarbeitAnzeigepflicht
NachtarbeitGgf. Anzeige
Ausnahmen vom ArbZGGenehmigungspflicht

Aufzeichnungspflicht

Was dokumentiert sein muss:

  • § 16 ArbZG – Arbeitszeit über 8h täglich
  • Aufbewahrung – 2 Jahre
  • Form – Nachvollziehbar
  • Zugriff – Behörde kann einsehen
  • Seit BAG-Urteil – Gesamte Arbeitszeit

Kontrollen

Ablauf einer Kontrolle

Wie es typischerweise läuft:

SchrittWas passiert
AnkündigungOft unangekündigt
Vor OrtBetriebsbesichtigung
DokumentenprüfungAufzeichnungen einsehen
BefragungArbeitgeber, ggf. Mitarbeiter
ProtokollFeststellungen dokumentieren
MaßnahmenAuflagen, Bußgeld

Mitwirkungspflicht

Was Sie tun müssen:

  • Zutritt gewähren – Betriebsräume zugänglich
  • Auskünfte erteilen – Wahrheitsgemäß
  • Unterlagen vorlegen – Zeiterfassung, Dienstpläne
  • Befragung dulden – Von Mitarbeitern
  • Nicht behindern – Keine Vertuschung

Kontrolle vorbereitet

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Sanktionen

Bußgelder

Was droht:

VerstoßBußgeld
Fehlende AufzeichnungBis 30.000€
Überschreitung ArbeitszeitBis 30.000€
Keine RuhezeitBis 30.000€
Keine PauseBis 30.000€
Sonntagsarbeit ohne AusnahmeBis 30.000€

Straftat bei Vorsatz

Schwere Verstöße:

  • Wiederholter Verstoß – Trotz Bußgeld
  • Vorsätzliche Gefährdung – Gesundheit/Arbeitsfähigkeit
  • Strafe – Freiheitsstrafe bis 1 Jahr
  • Oder Geldstrafe
  • Zusätzlich – Bußgeld bleibt möglich

Mitarbeiter-Beschwerden

Anonyme Meldung

Arbeitnehmer können:

OptionAblauf
Anonym meldenBehörde prüft ohne Nennung
BetriebsratKann Behörde informieren
GewerkschaftKann unterstützen
DirektPersönliche Beschwerde

Kündigungsschutz

Wichtig:

  • Maßregelungsverbot – Keine Kündigung wegen Beschwerde
  • Beweis – Zusammenhang schwer nachweisbar
  • Umgehung – Andere Gründe vorgeschoben
  • Praxis – Anonym ist sicherer
  • Dokumentation – Eigene Aufzeichnungen führen

Prävention

Verstöße vermeiden

Maßnahmen:

MaßnahmeUmsetzung
SystemAutomatische Warnungen
SchulungVorgesetzte sensibilisieren
KontrolleRegelmäßige Prüfung
KulturRuhezeiten respektieren
EskalationBei Überschreitung eingreifen

Dokumentation

Vorbereitet sein:

  • Zeitaufzeichnungen – Komplett, nachvollziehbar
  • Dienstpläne – Historische Versionen
  • Genehmigungen – Für Ausnahmen
  • Unterweisungen – Schulungsnachweise
  • Prozesse – Wie wird Arbeitszeit gesteuert

Häufige Fragen

Ja, Sie können sich anonym an die Gewerbeaufsicht wenden. Die Behörde behandelt Ihre Identität vertraulich und prüft den Vorwurf, ohne Sie zu nennen. Ein anonymer Hinweis kann eine Betriebskontrolle auslösen.
Bis zu 30.000€ pro Verstoß. In der Praxis hängt die Höhe von Schwere, Dauer und Vorsatz ab. Erstmalige, geringfügige Verstöße werden milder geahndet. Bei wiederholten oder vorsätzlichen Verstößen wird es teuer.
Nein, Kontrollen können unangekündigt erfolgen – und tun es oft. Betriebe in Branchen mit erhöhtem Risiko (Gastronomie, Bau, Logistik) werden häufiger kontrolliert. Bei konkreten Beschwerden erfolgt die Kontrolle meist ohne Vorwarnung.
Machen Sie keine Falschaussagen gegenüber Behörden – das kann für Sie selbst rechtliche Konsequenzen haben. Wenn Sie unter Druck gesetzt werden, dokumentieren Sie das und wenden Sie sich ggf. an den Betriebsrat oder Rechtsanwalt.
Ja, Arbeitszeitverstöße können persönliche Bußgelder und bei Vorsatz sogar Strafverfahren gegen Verantwortliche nach sich ziehen. Die Haftung trifft nicht nur das Unternehmen, sondern auch Geschäftsführer, Betriebsleiter und andere Verantwortliche.

Fazit

Arbeitszeitverstöße werden von den Gewerbeaufsichtsbehörden kontrolliert und können mit Bußgeldern bis 30.000€ geahndet werden. Bei vorsätzlichen Verstößen mit Gefährdung drohen Strafverfahren. Arbeitgeber müssen Dokumentation bereithalten und bei Kontrollen mitwirken. Mitarbeiter können anonym Verstöße melden. Die beste Strategie: Verstöße durch gute Systeme und Kontrollen von vornherein verhindern.

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