Zum Hauptinhalt springen

Arbeitszeiterfassung: Pflichten für Arbeitnehmer

Pflichten der Arbeitnehmer bei der Zeiterfassung: Was Sie erfassen müssen, Mitwirkungspflicht und Konsequenzen bei Verstößen.

5 Min. Lesezeit
Mitarbeiter stempelt Arbeitszeit

Arbeitszeiterfassung: Pflichten für Arbeitnehmer

Die Pflicht zur Zeiterfassung betrifft nicht nur Arbeitgeber. Auch Arbeitnehmer haben Mitwirkungspflichten – und riskieren bei Verstößen Konsequenzen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Arbeitnehmer müssen bei Zeiterfassung mitwirken
  • Korrekte und vollständige Angaben Pflicht
  • Manipulation ist Arbeitszeitbetrug
  • Konsequenzen bis zur Kündigung möglich
  • Aber: Arbeitgeber trägt Hauptverantwortung

Rechtlicher Hinweis

Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Wer ist verpflichtet?

Die Grundregel

Nach BAG-Urteil:

AspektRegelung
ArbeitgeberMuss System einführen
ArbeitnehmerMuss das System nutzen
VerantwortungHauptverantwortung beim AG
MitwirkungAN muss korrekt erfassen

Mitwirkungspflicht

Woher sie kommt:

  • Arbeitsvertrag – Oft ausdrücklich geregelt
  • Direktionsrecht – AG kann anordnen
  • Betriebsvereinbarung – Falls vorhanden
  • Treuepflicht – Allgemeine Arbeitnehmerpflicht

Zeiterfassung einfach nutzen

MyTimeTracker macht die Mitwirkung für Arbeitnehmer unkompliziert.

  • Sofort einsatzbereit
  • DSGVO-konform
  • Keine Einrichtung nötig
Kostenlos testen

Was müssen Arbeitnehmer tun?

Korrekt erfassen

Die Kernpflichten:

PflichtBedeutung
ZeitpunktBeginn und Ende korrekt
VollständigAlle Arbeitstage
WahrheitsgemäßKeine falschen Angaben
ZeitnahMöglichst sofort, nicht Wochen später

Pausen dokumentieren

Nicht vergessen:

  • Pausenbeginn – Wenn Arbeit unterbrochen
  • Pausenende – Wenn Arbeit fortgesetzt
  • Mindestdauer – Gesetzliche Pausen einhalten
  • Echte Pausen – Nicht Arbeitsunterbrechung

Besondere Situationen

Was melden:

SituationMeldepflicht
ÜberstundenErfassen, ggf. genehmigen lassen
KrankheitKrankmeldung unabhängig von ZE
HomeofficeAuch dort erfassen
DienstreiseNach Vereinbarung

Was dürfen Arbeitnehmer nicht?

Arbeitszeitbetrug

Schwere Pflichtverletzung:

VerstoßBeispiel
Falsches StempelnFrüher stempeln als gearbeitet
Buddy-PunchingFür Kollegen stempeln
ManipulationZeiten nachträglich ändern
VortäuschenPause als Arbeitszeit

Konsequenzen

Was droht:

  • Abmahnung – Bei leichteren Verstößen
  • Kündigung – Ordentlich oder fristlos
  • Schadensersatz – Für unrechtmäßig bezahlte Zeit
  • Strafverfahren – Bei Betrug in schwerem Fall

Rechtsprechung

Gerichte sind streng:

FallEntscheidung
Falsches StempelnFristlose Kündigung möglich
ManipulationMeist Kündigung
Einmaliger VerstoßAbmahnung, dann Kündigung

Korrekt und einfach erfassen

MyTimeTracker macht korrektes Stempeln einfach – auch mobil.

  • Sofort einsatzbereit
  • DSGVO-konform
  • Keine Einrichtung nötig
14 Tage kostenlos testen

Rechte der Arbeitnehmer

Auskunft

Was Ihnen zusteht:

RechtBedeutung
Eigene Daten einsehenArbeitszeitkonto
DSGVO-AuskunftWas wird gespeichert
KorrekturmöglichkeitFehler melden
KopieDer eigenen Erfassung

Grenzen der Überwachung

Arbeitgeber darf nicht alles:

  • Keine Totalüberwachung – Verhältnismäßigkeit
  • Keine GPS-Dauerverfolgung – Nur mit Einwilligung
  • Keine versteckte Überwachung – Transparenz Pflicht
  • Datenschutz – DSGVO gilt

Widerspruchsrecht

Wenn etwas nicht stimmt:

SituationReaktion
Falsche ErfassungKorrektur verlangen
Unrechtmäßige ÜberwachungBeschwerde, Betriebsrat
DatenschutzverstoßAufsichtsbehörde

Praktische Umsetzung

Tägliche Routine

So geht's richtig:

SchrittVorgehen
ArbeitsbeginnSofort stempeln
PausenbeginnStempeln oder automatisch
PausenendeStempeln oder automatisch
ArbeitsendeVor dem Gehen stempeln

Häufige Fehler

Was vermeiden:

  • Vergessen – Routine aufbauen
  • Zu spät nachtragen – Am selben Tag erfassen
  • Ungenau – Auf Minute achten
  • Pauschal – Nicht "wie immer" buchen

Wenn vergessen

Was tun:

SituationLösung
Am selben TagNachträglich erfassen
Nächster TagMit Kommentar korrigieren
Längere Zeit vergessenMelden, klären

Besondere Arbeitsverhältnisse

Teilzeit

Besonderheiten:

AspektRegelung
ErfassungspflichtWie Vollzeit
ÜberstundenBesonders beachten
MehrarbeitDokumentieren

Minijob

Auch hier:

  • Gleiche Pflichten – Wie andere AN
  • 556-€-Grenze – Stunden wichtig
  • Mindestlohn – Dokumentation Pflicht
  • Nachweis – Bei Prüfung relevant

Führungskräfte

Oft unterschätzt:

PositionErfassung
TeamleiterMeist ja
AbteilungsleiterOft ja
GeschäftsführerOft nein (leitend)

Häufige Fragen

Grundsätzlich nein. Der Arbeitgeber kann die Nutzung nicht erzwingen. Er muss aber eine Alternative anbieten (Web-Zugang, Terminal am Arbeitsplatz). Viele Mitarbeiter nutzen die App freiwillig, weil sie praktisch ist.
Einmaliges Vergessen ist kein Kündigungsgrund. Melden Sie es und tragen Sie die Zeit korrekt nach. Häufiges oder systematisches Vergessen kann aber als Pflichtverletzung gewertet werden – dann droht Abmahnung.
Ja, im Rahmen seiner Kontrollrechte. Er darf Plausibilität prüfen und bei Verdacht nachforschen. Aber: Heimliche Überwachung ist nicht erlaubt. Und die Kontrolle muss verhältnismäßig sein.
Wenn Raucherpausen nicht als Arbeitszeit gelten (was arbeitsrechtlich üblich ist), müssen Sie diese als Pause erfassen. Die Regelung sollte im Betrieb klar kommuniziert sein. Im Zweifel nachfragen.
Dann melden Sie die Störung und dokumentieren Sie Ihre Arbeitszeit alternativ (Papier, E-Mail an sich selbst). Sobald das System wieder funktioniert, tragen Sie die Zeiten nach. Die Verantwortung für ein funktionierendes System liegt beim Arbeitgeber.

Fazit

Arbeitnehmer haben bei der Zeiterfassung Mitwirkungspflichten: korrekt, vollständig und zeitnah erfassen. Arbeitszeitbetrug ist kein Kavaliersdelikt und kann zur Kündigung führen. Gleichzeitig haben Arbeitnehmer Rechte: Einsicht in ihre Daten, Korrekturmöglichkeiten und Schutz vor unverhältnismäßiger Überwachung. Die Hauptverantwortung liegt aber beim Arbeitgeber – er muss das System bereitstellen und die Einhaltung sicherstellen.

Zeiterfassung starten

14 Tage kostenlos testen

Kostenlos testen

Zeiterfassung einfach & gesetzeskonform

Starten Sie jetzt mit MyTimeTracker und erfüllen Sie alle gesetzlichen Anforderungen. 14 Tage kostenlos testen, keine Kreditkarte erforderlich.

  • Sofort einsatzbereit
  • DSGVO-konform
  • Keine Einrichtung nötig
Kostenlos testen