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Arbeitszeitaufzeichnung: Formvorschriften und Methoden

Welche Form muss die Arbeitszeitaufzeichnung haben? Handschriftlich, elektronisch oder per App – was ist erlaubt?

5 Min. Lesezeit
Verschiedene Methoden der Arbeitszeitaufzeichnung

Arbeitszeitaufzeichnung: Formvorschriften und Methoden

Arbeitszeiterfassung ist Pflicht – aber welche Form muss sie haben? Reicht ein handschriftlicher Zettel, oder muss es elektronisch sein?

Das Wichtigste in Kürze

  • Aktuell keine gesetzliche Formvorschrift
  • Handschriftlich, Excel, App – alles zulässig
  • Neue Gesetzgebung wird elektronisch vorschreiben
  • Nachvollziehbarkeit und Vollständigkeit wichtig
  • Aufbewahrungspflicht beachten

Rechtlicher Hinweis

Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Aktuelle Rechtslage

Was das BAG-Urteil sagt

Das Bundesarbeitsgericht (September 2022):

AspektRegelung
PflichtArbeitszeiterfassung ist Pflicht
Was erfassenBeginn, Ende und Dauer
FormNicht spezifiziert
MethodeOffen gelassen

Arbeitszeitgesetz

Das ArbZG § 16 fordert aktuell nur:

  • Nur Überstunden (über 8 h)
  • Sonn- und Feiertagsarbeit
  • Keine allgemeine Pflicht (alt)
  • Durch BAG-Urteil erweitert

Kommende Gesetzgebung

Was zu erwarten ist:

  • Elektronische Erfassung wird Pflicht
  • Übergangsfristen für kleine Betriebe
  • Ausnahmen möglich (z.B. bei <10 MA)
  • Details noch in Abstimmung

Zukunftssicher erfassen

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Zulässige Methoden

Handschriftliche Aufzeichnung

Noch erlaubt:

VorteilNachteil
EinfachFehleranfällig
Keine KostenZeitaufwändig
Sofort möglichSchwer auszuwerten
Für kleine BetriebeVerlustgefahr

Excel und Tabellen

Weit verbreitet:

  • Vorteile – Bekanntes Tool
  • Flexible Anpassung
  • Auswertung möglich
  • Nachteile – Fehleranfällig
  • Nicht manipulationssicher
  • Keine Echtzeit-Erfassung
  • Status: Aktuell noch zulässig

Digitale Zeiterfassung

Die Zukunft:

MethodeBeschreibung
AppStempeln per Smartphone
TerminalStationäres Gerät
WebBrowser-basiert
KombinationMehrere Methoden

Stempeluhr/Terminal

Klassisch und digital:

  • Elektronische Terminals
  • NFC/RFID-Karten
  • Biometrisch (mit Einschränkungen)
  • Manipulationssicher

Anforderungen an die Aufzeichnung

Inhaltlich

Was erfasst werden muss:

ElementErforderlich
DatumJa
ArbeitsbeginnJa
ArbeitsendeJa
PausenzeitenJa
GesamtdauerJa (oder berechenbar)

Formell

Anforderungen an jede Methode:

  • Vollständig: Alle Arbeitstage
  • Nachvollziehbar: Wer hat wann gearbeitet
  • Zeitnah: Möglichst tagesaktuell
  • Korrekt: Tatsächliche Zeiten
  • Aufbewahrbar: 2 Jahre Minimum
  • Prüfbar: Für Behörden zugänglich

Manipulationssicherheit

Wichtig für die Glaubwürdigkeit:

MethodeManipulationssicherheit
HandschriftlichGering
ExcelGering
Software mit ÄnderungsprotokollHoch
Terminal mit automatischer SpeicherungHoch

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Sonderfälle

Vertrauensarbeitszeit

Auch hier gilt:

  • Zeiterfassungspflicht besteht
  • Mitarbeiter erfassen selbst
  • Arbeitgeber stellt System bereit
  • Nur Kontrollintensität geringer

Außendienst

Für mobile Mitarbeiter:

OptionBeschreibung
AppStempeln per Smartphone
Nachträgliche EingabeAm selben Tag
Telefonische MeldungDann eingetragen

Homeoffice

Erfassung aus der Ferne:

  • Web-Portal: Browser-Zugang
  • App: Smartphone-Erfassung
  • VPN: Ins Firmensystem
  • Vertrauensbasis mit Selbsterfassung

Mehrere Arbeitgeber

Bei mehreren Jobs:

  • Jeder Arbeitgeber erfasst seine Zeiten
  • Mitarbeiter hat Informationspflicht
  • Höchstarbeitszeit über alle Jobs

Aufbewahrung

Pflichten

Wie lange aufbewahren:

RegelungFrist
ArbZG2 Jahre
Steuerrecht6-10 Jahre
Empfehlung10 Jahre

Format

In welcher Form aufbewahren:

  • Papier: Originale möglich
  • Digital: Scan oder Originaldaten
  • Wichtig: Lesbarkeit über gesamte Frist

Zugriff

Wer darf zugreifen:

  • Mitarbeiter: Eigene Daten
  • Führungskraft: Unterstellte
  • HR: Alle (für Lohnabrechnung)
  • Behörden: Bei Prüfung
  • Betriebsrat: Kollektiv (nicht individuell)

Empfehlung

Warum elektronisch?

Vorteile der digitalen Erfassung:

VorteilBeschreibung
GenauigkeitWeniger Fehler
AuswertungAutomatische Reports
ComplianceEinfacher prüfbar
ZukunftssicherGesetz kommt
EffizienzWeniger Aufwand

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Häufige Fragen

Aktuell ja, aber das wird sich ändern. Die geplante Gesetzgebung sieht elektronische Zeiterfassung vor. Handschriftliche Aufzeichnungen werden dann nicht mehr ausreichen – mit möglichen Ausnahmen für Kleinbetriebe.
Momentan ja. Excel erfüllt die aktuellen Anforderungen, ist aber nicht manipulationssicher. Für die Zukunft sollten Sie auf eine dedizierte Software umsteigen, die Änderungen protokolliert.
Noch nicht, aber bald. Die geplante Gesetzgebung wird elektronische Zeiterfassung vorschreiben. Übergangsfristen sind vorgesehen, aber Sie sollten jetzt schon umstellen.
Nach Arbeitszeitgesetz mindestens 2 Jahre. Aus steuerlichen Gründen empfehlen sich 6-10 Jahre. Die Daten müssen lesbar und zugänglich bleiben.
Ja, die Durchführung kann an Mitarbeiter delegiert werden. Der Arbeitgeber muss aber das System bereitstellen und die Erfassung kontrollieren. Die Verantwortung bleibt beim Arbeitgeber.

Fazit

Aktuell gibt es keine strenge Formvorschrift für die Arbeitszeitaufzeichnung – handschriftlich, Excel oder digital ist alles zulässig. Das wird sich ändern: Die kommende Gesetzgebung wird elektronische Erfassung vorschreiben. Wer jetzt schon auf digitale Zeiterfassung umsteigt, ist vorbereitet – und profitiert von weniger Aufwand und besserer Auswertbarkeit.

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