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Wochenarbeitszeit berechnen: So geht es richtig

Wochenarbeitszeit richtig berechnen: Durchschnitt, Überstunden und was das Gesetz erlaubt.

5 Min. Lesezeit
Berechnung der Wochenarbeitszeit

Wochenarbeitszeit berechnen: So geht es richtig

Was bedeutet 48-Stunden-Woche und wie berechnet man die durchschnittliche Wochenarbeitszeit?

Das Wichtigste in Kürze

  • Gesetzlich max. 48 Stunden pro Woche im Durchschnitt
  • Durchschnitt über 6 Monate berechnen
  • Einzelne Wochen dürfen höher sein
  • Vertragliche Arbeitszeit oft niedriger
  • Pausen zählen nicht zur Arbeitszeit

Gesetzliche Grundlagen

Was das ArbZG sagt

Arbeitszeitgesetz:

RegelungInhalt
Max. täglich8 Stunden, ausnahmsweise 10h
Max. wöchentlich48 Stunden im Durchschnitt
Ausgleichszeitraum6 Monate bzw. 24 Wochen
Basis6 Werktage pro Woche
PausenNicht zur Arbeitszeit

Die 48-Stunden-Regel

Was sie bedeutet:

  • Berechnung – Über 6 Monate / 24 Wochen
  • Einzelne Woche – Darf überschritten werden
  • Ausgleich – Andere Wochen kürzer
  • Beispiel – 50h + 46h = Ø 48h = OK
  • Grenze – Nie mehr als 60h/Woche (6×10h)

Arbeitszeit im Blick

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Berechnung

Durchschnitt ermitteln

So rechnen:

SchrittAktion
1. Zeitraum6 Monate oder 24 Wochen
2. SummeAlle Wochenstunden addieren
3. TeilenDurch Anzahl Wochen
4. ErgebnisDurchschnittliche Wochenarbeitszeit

Rechenbeispiel

Konkret:

  • Zeitraum: 6 Monate = 26 Wochen
  • Wochenstunden – Woche 1-10: je 42h = 420h
  • Woche 11-15: je 50h = 250h
  • Woche 16-20: je 45h = 225h
  • Woche 21-26: je 40h = 240h
  • Summe: 1.135h
  • Durchschnitt: 1.135 / 26 = 43,7h
  • Ergebnis: OK (unter 48h)

Vertragliche vs. gesetzliche Arbeitszeit

Der Unterschied

Zwei Ebenen:

EbeneRegelung
Gesetz (ArbZG)Max. 48h Durchschnitt
ArbeitsvertragOft 35-40h
TarifvertragOft 35-38,5h
DifferenzIst Überstunden-Potenzial

Was das bedeutet

Praktische Konsequenz:

  • Vertrag: 40h/Woche – Ihr Soll
  • Gesetz: max. 48h – Was erlaubt ist
  • Differenz: 8h – Überstunden möglich
  • Bezahlung – Ab 40h: Überstundenvergütung
  • Wichtig – Vertrag ist strenger als Gesetz

Soll vs. Ist

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Was zählt zur Arbeitszeit

Was eingerechnet wird

Teil der Arbeitszeit:

ZähltBeispiel
Produktive ArbeitKernaufgabe
ArbeitsbereitschaftAnwesenheit im Betrieb
BereitschaftsdienstVor Ort warten
DienstreiseWährend Arbeitszeit
SchulungVom AG angeordnet

Was nicht zählt

Nicht zur Arbeitszeit:

  • Pausen – Mindestpausen abziehen
  • Arbeitsweg – Von zu Hause zur Arbeit
  • Rufbereitschaft – Nur bei Einsatz
  • Umziehen – Wenn nicht vorgeschrieben
  • Freiwillige Weiterbildung – Außerhalb Arbeitszeit

Teilzeit

Anteilige Berechnung

Bei Teilzeit:

VertraglichWochenstunden
Vollzeit (100%)z.B. 40h
Teilzeit 50%20h
Teilzeit 75%30h

Gesetzliche Grenze

Auch für Teilzeit:

  • Gesetzliche Grenze – Gilt auch für Teilzeit
  • Beispiel Teilzeit 50% – Vertraglich: 20h
  • Gesetzlich: max. 48h
  • Spielraum: theoretisch 28h Überstunden
  • Praxis – Überstunden sollten Ausnahme sein
  • Dokumentation – Auch Teilzeit erfassen

Branchenbesonderheiten

Ausnahmen

Sonderregelungen:

BrancheBesonderheit
GesundheitswesenTarifliche Ausnahmen
LandwirtschaftSaisonale Ausnahmen
NotfälleKurzfristige Überschreitung
Leitende AngestellteArbZG gilt teilweise nicht

Häufige Fragen

Einzelne Wochen ja, wenn der Durchschnitt über 6 Monate unter 48 Stunden bleibt. Die absolute Grenze liegt bei 60 Stunden (6 Tage × 10 Stunden). Mehr ist auch kurzfristig nicht erlaubt, außer in echten Notfällen.
Summe aller Arbeitsstunden in 6 Monaten geteilt durch die Anzahl der Wochen (ca. 26). Der Zeitraum ist ein rollierender Zeitraum – jede Woche wird geprüft, ob der Durchschnitt der letzten 6 Monate unter 48 Stunden liegt.
Ja, alle geleisteten Arbeitsstunden zählen – egal ob vertraglich geschuldet oder Überstunden. Für die 48-Stunden-Grenze ist die tatsächlich geleistete Zeit maßgeblich, nicht die vertragliche.
10 Stunden sind Überstunden, die vergütet oder in Freizeit ausgeglichen werden müssen. Aus Sicht des ArbZG ist eine 50-Stunden-Woche erlaubt, wenn der 6-Monats-Durchschnitt unter 48h bleibt. Arbeitsvertraglich sind es aber Überstunden.
Historisch: Die 6-Tage-Woche war Standard. Die Berechnung 6×8h = 48h stammt daher. In der Praxis arbeiten die meisten 5 Tage, was bei 40h bleibt. Das Gesetz erlaubt aber auch 5×9,6h = 48h oder andere Verteilungen.

Fazit

Die gesetzliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden pro Woche ist ein Durchschnitt über 6 Monate. Einzelne Wochen dürfen höher sein, solange der Durchschnitt stimmt. Die vertragliche Arbeitszeit (oft 35-40h) ist meist niedriger – alles darüber sind Überstunden. Für die korrekte Berechnung ist eine lückenlose Zeiterfassung unerlässlich. Pausen werden nicht eingerechnet, Bereitschaftsdienst schon.

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