Wochenarbeitszeit berechnen: So geht es richtig
Was bedeutet 48-Stunden-Woche und wie berechnet man die durchschnittliche Wochenarbeitszeit?
Das Wichtigste in Kürze
- Gesetzlich max. 48 Stunden pro Woche im Durchschnitt
- Durchschnitt über 6 Monate berechnen
- Einzelne Wochen dürfen höher sein
- Vertragliche Arbeitszeit oft niedriger
- Pausen zählen nicht zur Arbeitszeit
Gesetzliche Grundlagen
Was das ArbZG sagt
Arbeitszeitgesetz:
| Regelung | Inhalt |
|---|---|
| Max. täglich | 8 Stunden, ausnahmsweise 10h |
| Max. wöchentlich | 48 Stunden im Durchschnitt |
| Ausgleichszeitraum | 6 Monate bzw. 24 Wochen |
| Basis | 6 Werktage pro Woche |
| Pausen | Nicht zur Arbeitszeit |
Die 48-Stunden-Regel
Was sie bedeutet:
- Berechnung – Über 6 Monate / 24 Wochen
- Einzelne Woche – Darf überschritten werden
- Ausgleich – Andere Wochen kürzer
- Beispiel – 50h + 46h = Ø 48h = OK
- Grenze – Nie mehr als 60h/Woche (6×10h)
Arbeitszeit im Blick
MyTimeTracker berechnet Wochenstunden automatisch.
- Sofort einsatzbereit
- DSGVO-konform
- Keine Einrichtung nötig
Berechnung
Durchschnitt ermitteln
So rechnen:
| Schritt | Aktion |
|---|---|
| 1. Zeitraum | 6 Monate oder 24 Wochen |
| 2. Summe | Alle Wochenstunden addieren |
| 3. Teilen | Durch Anzahl Wochen |
| 4. Ergebnis | Durchschnittliche Wochenarbeitszeit |
Rechenbeispiel
Konkret:
- Zeitraum: 6 Monate = 26 Wochen
- Wochenstunden – Woche 1-10: je 42h = 420h
- Woche 11-15: je 50h = 250h
- Woche 16-20: je 45h = 225h
- Woche 21-26: je 40h = 240h
- Summe: 1.135h
- Durchschnitt: 1.135 / 26 = 43,7h
- Ergebnis: OK (unter 48h)
Vertragliche vs. gesetzliche Arbeitszeit
Der Unterschied
Zwei Ebenen:
| Ebene | Regelung |
|---|---|
| Gesetz (ArbZG) | Max. 48h Durchschnitt |
| Arbeitsvertrag | Oft 35-40h |
| Tarifvertrag | Oft 35-38,5h |
| Differenz | Ist Überstunden-Potenzial |
Was das bedeutet
Praktische Konsequenz:
- Vertrag: 40h/Woche – Ihr Soll
- Gesetz: max. 48h – Was erlaubt ist
- Differenz: 8h – Überstunden möglich
- Bezahlung – Ab 40h: Überstundenvergütung
- Wichtig – Vertrag ist strenger als Gesetz
Soll vs. Ist
MyTimeTracker zeigt Abweichungen.
- Sofort einsatzbereit
- DSGVO-konform
- Keine Einrichtung nötig
Was zählt zur Arbeitszeit
Was eingerechnet wird
Teil der Arbeitszeit:
| Zählt | Beispiel |
|---|---|
| Produktive Arbeit | Kernaufgabe |
| Arbeitsbereitschaft | Anwesenheit im Betrieb |
| Bereitschaftsdienst | Vor Ort warten |
| Dienstreise | Während Arbeitszeit |
| Schulung | Vom AG angeordnet |
Was nicht zählt
Nicht zur Arbeitszeit:
- Pausen – Mindestpausen abziehen
- Arbeitsweg – Von zu Hause zur Arbeit
- Rufbereitschaft – Nur bei Einsatz
- Umziehen – Wenn nicht vorgeschrieben
- Freiwillige Weiterbildung – Außerhalb Arbeitszeit
Teilzeit
Anteilige Berechnung
Bei Teilzeit:
| Vertraglich | Wochenstunden |
|---|---|
| Vollzeit (100%) | z.B. 40h |
| Teilzeit 50% | 20h |
| Teilzeit 75% | 30h |
Gesetzliche Grenze
Auch für Teilzeit:
- Gesetzliche Grenze – Gilt auch für Teilzeit
- Beispiel Teilzeit 50% – Vertraglich: 20h
- Gesetzlich: max. 48h
- Spielraum: theoretisch 28h Überstunden
- Praxis – Überstunden sollten Ausnahme sein
- Dokumentation – Auch Teilzeit erfassen
Branchenbesonderheiten
Ausnahmen
Sonderregelungen:
| Branche | Besonderheit |
|---|---|
| Gesundheitswesen | Tarifliche Ausnahmen |
| Landwirtschaft | Saisonale Ausnahmen |
| Notfälle | Kurzfristige Überschreitung |
| Leitende Angestellte | ArbZG gilt teilweise nicht |
Häufige Fragen
Fazit
Die gesetzliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden pro Woche ist ein Durchschnitt über 6 Monate. Einzelne Wochen dürfen höher sein, solange der Durchschnitt stimmt. Die vertragliche Arbeitszeit (oft 35-40h) ist meist niedriger – alles darüber sind Überstunden. Für die korrekte Berechnung ist eine lückenlose Zeiterfassung unerlässlich. Pausen werden nicht eingerechnet, Bereitschaftsdienst schon.
Zeiterfassung starten
14 Tage kostenlos testen
