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Arbeitszeit runden: Was ist erlaubt?

Darf Arbeitszeit auf Viertelstunden gerundet werden? Was bei der Rundung von Arbeitszeiten rechtlich gilt.

5 Min. Lesezeit
Uhr mit Viertelstundenmarkierungen

Arbeitszeit runden: Was ist erlaubt?

Viertelstunden-Rundung – wann ist das rechtlich zulässig?

Das Wichtigste in Kürze

  • Rundung muss sich ausgleichen
  • Nur zu Ungunsten des Arbeitnehmers: Unzulässig
  • Symmetrische Rundung: Möglich
  • Vereinbarung erforderlich
  • Minutengenaue Erfassung ist sicherer

Das Problem mit der Rundung

Warum gerundet wird

Gründe für Rundung:

GrundErklärung
EinfachheitLeichtere Abrechnung
Tradition"War schon immer so"
PufferFür kleine Schwankungen
TechnikÄltere Systeme

Was kritisch ist

Probleme:

  • Systematischer Verlust – Immer zu Ungunsten Arbeitnehmer
  • Rechtlich fragwürdig – Arbeitszeitbetrug möglich
  • EuGH-Urteil – Minutengenaue Erfassung gefordert
  • Vertrauensverlust – Mitarbeiter unzufrieden
  • Klagemöglichkeit – Nachzahlung einforderbar

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Rechtliche Bewertung

Was erlaubt ist

Zulässige Rundung:

ArtErlaubt?
Symmetrisch (auf/ab)Ja, wenn ausgeglichen
Nur abrundenNein
Nur aufrundenJa (zu Gunsten AN)
Mit VereinbarungEher möglich

Was verboten ist

Unzulässig:

  • Nur zu Ungunsten – Immer abrunden
  • Systematischer Verlust – Über Zeit summiert sich
  • Einseitig angeordnet – Ohne Vereinbarung
  • Bei Mehrarbeit – Überstunden abrunden
  • Ohne Dokumentation – Echte Zeiten nicht mehr nachvollziehbar

Rundungsmodelle

Symmetrische Rundung

So funktioniert es:

UhrzeitGerundet auf
7:527:45 (-7min)
7:538:00 (+7min)
8:078:00 (-7min)
8:088:15 (+7min)

Die Mathematik

Warum symmetrisch fair sein kann:

  • Auf Viertelstunde – 0-7 Minuten: Abrunden
  • 8-14 Minuten: Aufrunden
  • Statistisch – Gleicht sich aus
  • Voraussetzung – Zufällige Verteilung der Anfangszeiten
  • Problem – Nicht immer zufällig

Nur aufrunden

Die sichere Variante:

SituationRundung
ArbeitsbeginnAuf frühere Viertelstunde
ArbeitsendeAuf spätere Viertelstunde
ErgebnisImmer zu Gunsten Arbeitnehmer

Flexible Einstellungen

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Rechtsprechung

EuGH-Urteil

Was der EuGH sagt:

AspektAnforderung
ErfassungObjektiv, verlässlich, zugänglich
GenauigkeitTägliche Arbeitszeit
InterpretationMinutengenau ist sicherer

Deutsche Gerichte

Urteile zur Rundung:

  • Grundsatz – Arbeitszeit = vergütungspflichtig
  • Rundung – Darf nicht systematisch benachteiligen
  • Nachzahlung – Minuten können eingeklagt werden
  • Verjährung – 3 Jahre rückwirkend
  • Beweislast – Arbeitgeber muss Zeiten belegen

Betriebsvereinbarung

Was geregelt werden kann

Mögliche Inhalte:

PunktRegelung
Rundungsintervall5, 10, 15 Minuten
RundungsmethodeSymmetrisch, kaufmännisch
AnwendungsbereichAlle oder bestimmte Zeiten
KontrolleWie wird überprüft

Grenzen

Was nicht vereinbart werden kann:

  • Nur zu Ungunsten – Nicht rechtswirksam
  • Überstunden abrunden – Benachteiligung
  • Pausenzeit aufrunden – Unbezahlte Arbeitszeit
  • Gesetz umgehen – ArbZG gilt trotzdem

Praktische Umsetzung

Empfehlung: Minutengenau

Warum minutengenau besser ist:

VorteilErklärung
RechtssicherKeine Grauzone
TransparentJeder sieht echte Zeit
FairKeine Benachteiligung
EuGH-konformEntspricht Anforderungen

Wenn Rundung gewünscht

Falls trotzdem gerundet wird:

  • Vereinbarung – Mit Betriebsrat oder individuell
  • Symmetrisch – Auf und ab gleich
  • Dokumentation – Echte Zeiten speichern
  • Kontrolle – Regelmäßig prüfen ob ausgeglichen
  • Transparenz – Mitarbeiter informieren

Abrechnung

Auswirkungen auf Lohn

Was passiert:

SituationKonsequenz
MinutenverlustLohnverlust
Über MonateSummiert sich
5min/Tag~2h/Monat
Bei MindestlohnBesonders kritisch

Rechenbeispiel

Konkret:

  • Täglich 7 Minuten abgerundet
  • 20 Arbeitstage/Monat
  • = 140 Minuten/Monat
  • = 2,3 Stunden/Monat
  • Bei 15€/h = 35€/Monat
  • = 420€/Jahr
  • In 3 Jahren: 1.260€ Nachforderung möglich

Häufige Fragen

Kaufmännisches Runden (ab 0,5 aufrunden) ist nur erlaubt, wenn es sich im Zeitverlauf ausgleicht. Da es symmetrisch ist, kann es zulässig sein – aber eine Betriebsvereinbarung oder vertragliche Grundlage sollte vorliegen.
Nein, einseitiges Abrunden ist nicht zulässig. Es führt zu systematischem Arbeitszeitverlust, der über die Zeit erheblich wird. Betroffene können die Zeit nachfordern.
Ja, innerhalb der Verjährungsfrist von 3 Jahren. Sie müssen aber belegen können, welche Zeiten tatsächlich gearbeitet wurden. Daher ist eine parallele Dokumentation ratsam.
Überstunden sollten minutengenau abgerechnet werden. Abrunden von Überstunden ist besonders kritisch, da es direkt zu Lohnverlust führt. Viele Arbeitsgerichte sehen das kritisch.
Eine vertragliche Klausel, die nur zu Ungunsten des Arbeitnehmers rundet, ist unwirksam. Symmetrische Rundung kann wirksam vereinbart werden, wird aber zunehmend kritisch gesehen.

Fazit

Die Rundung von Arbeitszeit ist rechtlich ein Minenfeld. Nur symmetrische Rundung, die sich statistisch ausgleicht, kann zulässig sein – und auch das nur mit entsprechender Vereinbarung. Rundung nur zu Ungunsten des Arbeitnehmers ist unzulässig und kann zu Nachforderungen führen. Die sicherste Lösung: Minutengenaue Zeiterfassung. Sie ist technisch einfach, rechtlich sicher und entspricht den EuGH-Anforderungen.

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