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Zeiterfassung bei Kündigung: Nachweis und Abrechnung

Arbeitszeitnachweis bei Kündigung: Was Sie dokumentieren müssen und welche Rechte Sie haben.

5 Min. Lesezeit
Arbeitszeitabrechnung bei Kündigung

Zeiterfassung bei Kündigung: Nachweis und Abrechnung

Wenn das Arbeitsverhältnis endet – so klären Sie Arbeitszeit, Überstunden und Resturlaub.

Das Wichtigste in Kürze

  • Zeiterfassungsdaten sind wichtiger Nachweis
  • Überstunden müssen abgegolten werden
  • Resturlaub: Nehmen oder auszahlen
  • Arbeitszeitkonto-Saldo klären
  • Arbeitszeugnis: Pünktlichkeit erwähnen?

Warum Zeiterfassung bei Kündigung wichtig ist

Offene Ansprüche

Was geklärt werden muss:

ThemaFrage
ÜberstundenWie viele? Auszahlen oder abfeiern?
MinusstundenVerrechnung oder Verzicht?
ResturlaubNehmen oder Abgeltung?
ArbeitszeitkontoSaldo bei Austritt

Beweisfunktion

Warum Dokumentation wichtig:

  • Überstunden belegen – Für Vergütungsanspruch
  • Anwesenheit belegen – Bei Streitigkeiten
  • Pünktlichkeit – Für Zeugnis relevant
  • Leistung – Indirekt dokumentiert
  • Rechtliche Absicherung – Beide Seiten geschützt

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Überstunden bei Kündigung

Anspruch auf Abgeltung

Was gilt:

SituationRegelung
Überstunden vorhandenMüssen abgegolten werden
Abfeiern möglichWenn Zeit in Kündigungsfrist
AuszahlungWenn Abbau nicht möglich
VerfallNur wenn vertraglich wirksam

Nachweis

Wie belegen:

  • Zeiterfassungsdaten – Offizielle Dokumentation
  • Eigene Aufzeichnungen – Zusätzlich, falls nötig
  • E-Mails – Überstundenanordnung
  • Zeugen – Kollegen
  • Beweislast – Sie müssen Überstunden beweisen

Minusstunden bei Kündigung

Was mit Minus passiert

Möglichkeiten:

SituationOption
Vom Arbeitgeber verursachtKein Abzug
Vom Arbeitnehmer verursachtVerrechnung möglich
NacharbeitenIn Kündigungsfrist
VerzichtArbeitgeber kann verzichten

Rechtslage

Details:

  • Arbeitgeberverschulden – Keine Arbeit zugeteilt = sein Problem
  • Arbeitnehmerverschulden – Verrechnung mit Lohn möglich
  • Obergrenze – Pfändungsfreigrenzen beachten
  • Vereinbarung – Was sagt Arbeitsvertrag/BV?
  • Praxis – Oft wird verzichtet

Kontostand im Blick

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Resturlaub bei Kündigung

Nehmen oder auszahlen

Regelung:

SituationHandhabung
Urlaub nehmen möglichSollte genommen werden
FreistellungOft mit Urlaubsanrechnung
AbgeltungWenn Urlaub nicht möglich
BerechnungAnteilig bis Austrittsdatum

Berechnung Urlaubsanspruch

So rechnen:

  • Jahresurlaub – z.B. 30 Tage
  • Geteilt durch 12 – = 2,5 Tage/Monat
  • Mal Beschäftigungsmonate – z.B. 6 Monate = 15 Tage
  • Minus genommener Urlaub – z.B. 10 Tage = 5 Tage Rest
  • Besonderheit 2. Halbjahr – Bei Kündigung nach 30.6.: voller Anspruch

Freistellung und Arbeitszeit

Bei Freistellung

Was gilt:

AspektRegelung
Bezahlte FreistellungArbeitszeit = 0, Lohn 100%
UnwiderruflichKein Zurückholen
UrlaubsanrechnungMöglich wenn vereinbart
ÜberstundenabbauKann angerechnet werden

Zeiterfassung während Freistellung

Dokumentieren:

  • Im System – Als "freigestellt" markieren
  • Kein Stempeln – Nicht arbeiten = nicht erfassen
  • Saldo – Überstunden werden verrechnet
  • Urlaub – Wenn vereinbart, abziehen
  • Ende – Bis letzter Arbeitstag

Austrittsprozess

Checkliste

Was bei Austritt klären:

PunktAktion
Arbeitszeitkonto-SaldoErmitteln
ÜberstundenAbbau oder Auszahlung
ResturlaubNehmen oder Abgeltung
ZeiterfassungszugangSperren am letzten Tag
DatenexportEigene Kopie verlangen

Für Arbeitgeber

Austrittsprozess:

  • Saldo berechnen – Überstunden, Minusstunden
  • Resturlaub klären – Nehmen oder abgelten
  • Freistellung dokumentieren – Falls vereinbart
  • Endabrechnung – Alles korrekt verrechnen
  • Zugang sperren – Am letzten Tag
  • Daten archivieren – Aufbewahrungsfristen beachten

Häufige Fragen

Ja, nach DSGVO haben Sie ein Auskunftsrecht. Verlangen Sie eine Kopie Ihrer Arbeitszeitdaten – das ist Ihr Nachweis für geleistete Überstunden und wichtig bei eventuellen Streitigkeiten.
Ja, wenn Sie Überstunden nachweisen können und ein Abbau in der Kündigungsfrist nicht möglich ist. Überstunden sind geleistete Arbeit und müssen vergütet werden – entweder durch Freizeit oder Geld.
Nur wenn Sie die Minusstunden verschuldet haben (z.B. unentschuldigt gefehlt). Wenn der Arbeitgeber Ihnen keine Arbeit gegeben hat, trägt er das Risiko. Pfändungsfreigrenzen sind auch bei Verrechnung zu beachten.
Dann muss der Arbeitgeber den Urlaub abgelten – also in Geld auszahlen. Berechnung: Tagesentgelt × Resturlaubstage. Die Abgeltung ist sozialversicherungspflichtig.
Nur wenn eine wirksame Verfallklausel im Vertrag steht UND Sie die Überstunden nicht rechtzeitig geltend gemacht haben. Machen Sie Überstunden spätestens bei Kündigung schriftlich geltend.

Fazit

Bei Kündigung ist eine saubere Zeiterfassung Gold wert: Sie dokumentiert Überstunden, Minusstunden und Anwesenheit. Klären Sie vor dem Austritt alle offenen Posten – Überstunden müssen abgegolten, Resturlaub genommen oder ausgezahlt werden. Verlangen Sie eine Kopie Ihrer Zeiterfassungsdaten als Nachweis. Eine transparente Abrechnung verhindert Streitigkeiten und ermöglicht einen sauberen Abschluss für beide Seiten.

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