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Überstundenrechner: Mehrarbeit online berechnen

Überstundenrechner: Berechnen Sie Ihre Überstunden online. Mit Erklärung zur Berechnung und Tipps zum Überstundenausgleich.

6 Min. Lesezeit
Taschenrechner zur Berechnung von Überstunden

Überstundenrechner: Mehrarbeit online berechnen

Wie viele Überstunden haben Sie tatsächlich geleistet? Mit dem Überstundenrechner berechnen Sie Ihre Mehrarbeit und verstehen die Berechnung dahinter.

Das Wichtigste in Kürze

  • Überstunden sind Arbeitsstunden über die vereinbarte Arbeitszeit hinaus
  • Die Berechnung erfolgt durch Vergleich von Soll- und Ist-Arbeitszeit
  • Überstunden können durch Freizeit oder Bezahlung ausgeglichen werden
  • Eine korrekte Dokumentation ist für den Nachweis unerlässlich
  • Das Arbeitszeitgesetz begrenzt die maximale Arbeitszeit auf 10 Stunden täglich

So funktioniert die Überstundenberechnung

Grundformel

Die Berechnung ist im Kern einfach:

Überstunden = Ist-Arbeitszeit - Soll-Arbeitszeit

Beispiel Tagesberechnung:

  • Soll-Arbeitszeit: 8 Stunden
  • Ist-Arbeitszeit: 9,5 Stunden
  • Überstunden: 1,5 Stunden

Wochenberechnung

TagSollIstDifferenz
Montag8:009:30+1:30
Dienstag8:008:15+0:15
Mittwoch8:007:45-0:15
Donnerstag8:008:45+0:45
Freitag8:009:00+1:00
Summe40:0043:15+3:15

Monatsberechnung

Bei der Monatsberechnung gilt:

Formel:

Monatliche Soll-Stunden = Wochenstunden × 4,33

Beispiel bei 40-Stunden-Woche:

  • Monatliche Soll-Stunden: 40 × 4,33 = 173,2 Stunden
  • Tatsächlich gearbeitet: 185 Stunden
  • Überstunden: 11,8 Stunden

Berechnungsbeispiele

Beispiel 1: Vollzeit mit regelmäßiger Mehrarbeit

Situation:

  • Arbeitsvertrag: 40 Stunden/Woche
  • Tatsächlich: durchschnittlich 44 Stunden/Woche

Berechnung pro Monat:

  • Soll: 40 × 4,33 = 173,2 Stunden
  • Ist: 44 × 4,33 = 190,5 Stunden
  • Überstunden: 17,3 Stunden/Monat

Pro Jahr: 17,3 × 12 = 207,6 Überstunden

Beispiel 2: Teilzeit mit schwankender Arbeitszeit

Situation:

  • Arbeitsvertrag: 25 Stunden/Woche
  • Schwankende Ist-Arbeitszeit

Monat mit Überstunden:

  • Soll: 25 × 4,33 = 108,25 Stunden
  • Ist: 120 Stunden
  • Überstunden: 11,75 Stunden

Monat mit Minusstunden:

  • Soll: 108,25 Stunden
  • Ist: 100 Stunden
  • Minusstunden: -8,25 Stunden

Beispiel 3: Gleitzeit mit Kernarbeitszeit

Situation:

  • Wochenarbeitszeit: 38,5 Stunden
  • Gleitzeit mit Kernzeit 10-15 Uhr

Besonderheit: Bei Gleitzeit werden Plus- und Minusstunden zunächst auf dem Gleitzeitkonto verrechnet. Erst wenn ein definierter Höchststand überschritten wird, gelten Stunden als echte Überstunden.

Beispiel:

  • Gleitzeitkonto-Grenze: +20 Stunden
  • Aktueller Stand: +25 Stunden
  • Echte Überstunden: 5 Stunden (über der Grenze)

Tipp

Prüfen Sie Ihre Betriebsvereinbarung oder Ihren Arbeitsvertrag: Dort ist oft geregelt, ab wann Plusstunden als Überstunden gelten und wie sie ausgeglichen werden.

Überstundenvergütung berechnen

Stundenlohn ermitteln

Formel:

Stundenlohn = Bruttomonatsgehalt / (Wochenstunden × 4,33)

Beispiel:

  • Bruttogehalt: 3.500 €
  • Wochenstunden: 40
  • Stundenlohn: 3.500 / (40 × 4,33) = 20,21 €

Überstundenvergütung ohne Zuschlag

Berechnung:

  • 10 Überstunden × 20,21 € = 202,10 € brutto

Überstundenvergütung mit Zuschlag

Viele Tarifverträge und Arbeitsverträge sehen Zuschläge vor.

Typische Zuschläge:

  • Überstundenzuschlag: 25%
  • Sonntagszuschlag: 50%
  • Feiertagszuschlag: 100-150%
  • Nachtzuschlag: 25%

Beispiel mit 25% Zuschlag:

  • Grundvergütung: 20,21 €
  • Zuschlag (25%): 5,05 €
  • Gesamt pro Überstunde: 25,26 €
  • 10 Überstunden: 252,60 € brutto

Steuerliche Behandlung

Reguläre Überstundenvergütung:

  • Voll steuerpflichtig
  • Sozialversicherungspflichtig

Steuerfreie Zuschläge (unter Bedingungen):

  • Sonntagszuschlag: bis 50% steuerfrei
  • Feiertagszuschlag: bis 125% steuerfrei
  • Nachtarbeitszuschlag: bis 25% (23-6 Uhr) bzw. 40% (0-4 Uhr) steuerfrei

Gesetzliche Grenzen beachten

Arbeitszeitgesetz (ArbZG)

Das Arbeitszeitgesetz begrenzt die Arbeitszeit.

Tägliche Höchstarbeitszeit:

  • Regelfall: 8 Stunden
  • Ausnahme: bis 10 Stunden (bei Ausgleich innerhalb von 6 Monaten)

Wöchentliche Höchstarbeitszeit:

  • Durchschnittlich 48 Stunden (bei 6 Werktagen)
  • Kurzzeitig bis 60 Stunden möglich

Beispielrechnung maximale Überstunden:

  • Maximale Wochenstunden: 48 (Durchschnitt)
  • Vertragliche Stunden: 40
  • Maximale Überstunden: 8 pro Woche (Durchschnitt)

Pausen und Ruhezeiten

Pausenpflicht:

  • Nach 6 Stunden: mindestens 30 Minuten
  • Nach 9 Stunden: mindestens 45 Minuten

Ruhezeit:

  • Mindestens 11 Stunden zwischen zwei Arbeitstagen

Hinweis

Bei der Überstundenberechnung müssen Pausen von der Ist-Arbeitszeit abgezogen werden. Nur die tatsächliche Arbeitszeit zählt.

Überstundenausgleich

Freizeitausgleich

Vorteile:

  • Keine zusätzlichen Lohnkosten
  • Mitarbeiter erhält freie Zeit
  • Arbeitszeitkonto wird ausgeglichen

Berechnung:

  • 1 Überstunde = 1 Stunde Freizeit (oder mit Zuschlag mehr)

Beispiel mit 25% Zuschlag:

  • 8 Überstunden × 1,25 = 10 Stunden Freizeitanspruch

Auszahlung

Wann üblich:

  • Kündigung (Resturlaub und Überstunden)
  • Überschreitung des Gleitzeitkontos
  • Vertragliche Vereinbarung

Berechnung: Wie oben gezeigt: Stundenlohn × Überstunden × (1 + Zuschlag)

Verfall von Überstunden

Achtung bei Fristen:

  • Tarifverträge: oft 3-6 Monate Ausschlussfrist
  • Arbeitsverträge: häufig Verfallklauseln
  • Gesetzlich: 3 Jahre Verjährung (§ 195 BGB)

Dokumentation der Überstunden

Was muss dokumentiert werden?

Pflichtangaben:

  • Datum
  • Beginn und Ende der Arbeitszeit
  • Pausenzeiten
  • Nettoarbeitszeit

Empfehlenswert zusätzlich:

  • Grund für Überstunden
  • Genehmigung durch Vorgesetzten
  • Art des geplanten Ausgleichs

Beweislast

Grundsatz: Der Arbeitnehmer muss nachweisen, dass er Überstunden geleistet hat.

Erforderlicher Nachweis:

  • Dokumentation der Arbeitszeit
  • Anordnung oder Duldung durch Arbeitgeber
  • Betriebliche Notwendigkeit

Tipp

Führen Sie eine eigene Aufzeichnung Ihrer Arbeitszeiten, auch wenn Ihr Arbeitgeber ein System nutzt. Im Streitfall haben Sie so einen eigenen Nachweis.

Typische Fehler bei der Berechnung

Fehler 1: Pausen nicht abgezogen

Falsch:

  • Ankunft: 8:00 Uhr
  • Feierabend: 18:00 Uhr
  • Arbeitszeit: 10 Stunden

Richtig:

  • Ankunft: 8:00 Uhr
  • Feierabend: 18:00 Uhr
  • Pause: 1 Stunde
  • Arbeitszeit: 9 Stunden

Fehler 2: Monat falsch berechnet

Falsch:

  • 40 Stunden × 4 Wochen = 160 Stunden/Monat

Richtig:

  • 40 Stunden × 4,33 Wochen = 173,2 Stunden/Monat

Der Faktor 4,33 ergibt sich aus 52 Wochen / 12 Monate.

Fehler 3: Minusstunden ignoriert

Bei Gleitzeitkonten müssen Minusstunden berücksichtigt werden.

Beispiel:

  • Januar: +15 Stunden
  • Februar: -5 Stunden
  • Saldo: +10 Stunden (nicht +15!)

Häufige Fragen zum Überstundenrechner

Bei Teilzeit werden Überstunden genauso berechnet: Ist-Arbeitszeit minus Soll-Arbeitszeit. Die Soll-Arbeitszeit richtet sich nach Ihrem Arbeitsvertrag. Wenn Sie 25 Stunden pro Woche vereinbart haben und 30 Stunden arbeiten, haben Sie 5 Überstunden.
Das kommt auf die Art der Fahrt an. Dienstliche Fahrten während der Arbeitszeit (z.B. zum Kunden) sind Arbeitszeit. Der Weg von und zur Arbeit ist keine Arbeitszeit. Bei Dienstreisen gibt es Sonderregelungen, die oft im Arbeitsvertrag festgelegt sind.
Nein, einmal geleistete und dokumentierte Überstunden können nicht einfach gestrichen werden. Allerdings können Arbeitsverträge oder Tarifverträge Ausschlussfristen enthalten, nach deren Ablauf Ansprüche verfallen. Prüfen Sie Ihre Verträge auf solche Klauseln.
Die Dokumentation sollte Datum, Beginn, Ende und Pausenzeiten enthalten. Idealerweise ist auch der Grund für die Mehrarbeit und eine Genehmigung dokumentiert. Je genauer die Aufzeichnung, desto besser Ihre Position bei Streitigkeiten.

Fazit

Die Berechnung von Überstunden ist mit der richtigen Formel einfach: Ist-Arbeitszeit minus Soll-Arbeitszeit. Achten Sie darauf, Pausen korrekt abzuziehen und den richtigen Monatsfaktor (4,33) zu verwenden. Dokumentieren Sie Ihre Arbeitszeit sorgfältig, um im Streitfall einen Nachweis zu haben.

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