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Personalakte: Arbeitszeitdokumentation richtig führen

Arbeitszeitdokumentation in der Personalakte: Was gehört hinein, Aufbewahrungsfristen und Datenschutz beachten.

6 Min. Lesezeit
HR-Mitarbeiterin mit Personalakten

Personalakte: Arbeitszeitdokumentation richtig führen

Welche Arbeitszeitdaten gehören in die Personalakte? Und wie lange aufbewahren?

Das Wichtigste in Kürze

  • Arbeitszeitnachweise 2 Jahre aufbewahren (ArbZG)
  • Lohnrelevante Daten 10 Jahre (HGB)
  • Datenschutz beachten (DSGVO)
  • Mitarbeiter haben Einsichtsrecht
  • Digitale Aufbewahrung zulässig

Was gehört zur Dokumentation

Pflichtdokumentation

Was das Gesetz verlangt:

DokumentRechtsgrundlage
Überstunden >8h§ 16 ArbZG
Sonntagsarbeit§ 16 ArbZG
Feiertagsarbeit§ 16 ArbZG
Nachtarbeit (wenn relevant)ArbZG
PausenzeitenNachweis Einhaltung

Erweiterte Dokumentation

Was sinnvoll ist:

  • Vollständige Arbeitszeiten – Beginn, Ende, Pausen
  • Abwesenheiten – Urlaub, Krankheit, Sonderurlaub
  • Überstundenkonten – Auf- und Abbau
  • Genehmigungen – Überstunden, Urlaub
  • Änderungen – Korrekturen mit Grund

Was nicht zur Arbeitszeit gehört

Trennung beachten:

DatenWo dokumentieren
LeistungsbewertungSeparate Akte
AbmahnungenPersonalakte, nicht Zeiterfassung
KrankheitsgrundNicht erfassen
Private TermineNicht dokumentieren

Rechtssichere Dokumentation

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Aufbewahrungsfristen

Gesetzliche Fristen

Was wie lange:

DokumentFristGrundlage
Arbeitszeitnachweise2 Jahre§ 16 ArbZG
Lohnunterlagen10 Jahre§§ 147 AO, 257 HGB
Urlaubsunterlagen3 JahreVerjährung
Arbeitsverträge10 Jahre nach EndeHGB, BGB

Praktische Umsetzung

Fristberechnung:

  • Arbeitszeitnachweise – 2 Jahre ab Ende Kalenderjahr
  • Lohnunterlagen – 10 Jahre ab Ende Kalenderjahr
  • Bei Rechtsstreit – Bis Abschluss aufbewahren
  • Im Zweifel – Länger aufbewahren

Nach Ablauf der Frist

Was tun:

SituationMaßnahme
Frist abgelaufenVernichten
Kein StreitLöschen erlaubt
Laufender StreitWeiter aufbewahren
Freiwillig längerZulässig

Datenschutz

DSGVO-Anforderungen

Was beachten:

AnforderungUmsetzung
ZweckbindungNur für Arbeitszeit nutzen
DatenminimierungNur Nötiges erfassen
SpeicherbegrenzungNach Frist löschen
ZugangNur Berechtigte
TransparenzMitarbeiter informieren

Mitarbeiterrechte

Was Mitarbeiter dürfen:

  • Auskunft – Welche Daten gespeichert?
  • Einsicht – Daten einsehen
  • Berichtigung – Fehler korrigieren lassen
  • Löschung – Nach Fristablauf
  • Kopie – Der eigenen Daten

Zugriffskontrolle

Wer darf was sehen:

RolleZugriff
MitarbeiterEigene Daten
FührungskraftTeam-Übersicht (eingeschränkt)
HRAlle Mitarbeiter
BetriebsratNach Vereinbarung
ExternNur bei Berechtigung (Prüfer)

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Digitale Aufbewahrung

Anforderungen

Was erfüllt sein muss:

AnforderungBedeutung
UnveränderbarNachträgliche Änderung erkennbar
VollständigAlle Daten erhalten
LesbarAuch nach Jahren
VerfügbarBei Prüfung abrufbar
GesichertBackup vorhanden

Revisionssicherheit

Was das bedeutet:

  • Protokollierung – Wer hat wann was geändert
  • Versionierung – Ursprung nachvollziehbar
  • Archivierung – Langfristig lesbar
  • Zugriffsschutz – Keine unbefugte Änderung
  • Prüfbarkeit – Bei Audit verfügbar

Cloud vs. Lokal

Beide Varianten möglich:

AspektCloudLokal
VerfügbarkeitHochSelbst verantwortlich
BackupAutomatischSelbst organisieren
DatenschutzAnbieter prüfenEigene Kontrolle
KostenLaufendAnfangsinvestition

Organisation

Ordnungsstruktur

Wie organisieren:

  • Pro Mitarbeiter – Eigener Ordner/Bereich
  • Chronologisch – Nach Jahr/Monat
  • Thematisch – Arbeitszeit, Urlaub, etc.
  • Zugriffsberechtigt – Wer darf was sehen

Papier und Digital

Hybride Systeme:

SituationEmpfehlung
Alles digitalIdeal, weniger Aufwand
PapierbelegeEinscannen, Original aufbewahren
UnterschriftenDigital oder eingescannt
PrüfungenAusdrucke auf Anfrage

Vernichtung

Wenn Frist abgelaufen:

MediumVernichtung
PapierSchredder (Stufe P-4 oder höher)
DigitalSichere Löschung
BackupAuch dort löschen
ProtokollierenVernichtung dokumentieren

Sonderfälle

Bei Kündigung

Was beachten:

ZeitpunktMaßnahme
Bei KündigungAlle Daten sichern
Bis FristablaufAufbewahren
ZeugnisArbeitszeiten ggf. relevant
RechtsstreitNicht löschen

Bei Betriebsübergang

Dokumentation geht mit:

  • Personalakten – Gehen auf Erwerber über
  • Arbeitszeitdaten – Übergabe erforderlich
  • Datenschutz – Information der Mitarbeiter
  • Fristen – Laufen weiter

Bei Betriebsprüfung

Vorbereitung:

VorbereitungMaßnahme
ZugriffDaten schnell verfügbar
FormatPrüfertauglich (PDF, Excel)
VollständigkeitAlle Zeiträume vorhanden
AnsprechpartnerWer erklärt die Daten

Häufige Fragen

Arbeitszeitnachweise: mindestens 2 Jahre (ArbZG). Lohnrelevante Daten: 10 Jahre (HGB). Bei laufenden Rechtsstreitigkeiten oder Prüfungen: bis zum Abschluss. Im Zweifel länger aufbewahren – zu langes Aufbewahren ist weniger problematisch als zu frühes Löschen.
Ja, digitale Aufbewahrung ist zulässig, wenn sie die Anforderungen erfüllt: unveränderbar, vollständig, lesbar, verfügbar. Das System sollte revisionssicher sein (Änderungen protokolliert). Bei einer Prüfung müssen Sie die Daten bereitstellen können – als Export, Ausdruck oder Einsicht am Bildschirm.
Der Mitarbeiter selbst hat Einsichtsrecht in alle seine Daten. Die Führungskraft darf die Daten ihres Teams sehen, soweit für die Aufgabenerfüllung nötig. HR und Lohnbuchhaltung brauchen Zugriff für ihre Aufgaben. Der Betriebsrat hat Informationsrechte nach BetrVG. Externe nur bei Berechtigung (z.B. Prüfer).
Bei Prüfung können Sie die Einhaltung des ArbZG nicht nachweisen – Bußgeldrisiko. Bei Rechtsstreitigkeiten (z.B. Überstundenforderung) fehlt der Nachweis. Im Zweifel wird zugunsten des Arbeitnehmers entschieden. Besser: Fristen einhalten und erst nach Ablauf löschen.
Ja, auf Anfrage. Nach DSGVO hat jeder ein Recht auf Auskunft und Kopie seiner Daten. Das umfasst auch Arbeitszeitdaten. Die Auskunft muss unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats erfolgen. Erste Kopie kostenlos, weitere können berechnet werden.

Fazit

Die Arbeitszeitdokumentation in der Personalakte erfordert Sorgfalt: richtige Inhalte, Einhaltung der Fristen, Datenschutz und sichere Aufbewahrung. Digitale Systeme machen vieles einfacher – wenn sie revisionssicher sind. Mitarbeiter haben Rechte auf Einsicht und Auskunft. Nach Ablauf der Fristen: vernichten. Die Dokumentation schützt beide Seiten – bei Prüfungen und bei Streitigkeiten.

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