Zum Hauptinhalt springen

Betriebsrat und Zeiterfassung: Mitbestimmung

Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Zeiterfassung: Rechte, Pflichten und wie die Einführung gelingt.

6 Min. Lesezeit
Betriebsrat-Sitzung zur Zeiterfassung

Betriebsrat und Zeiterfassung: Mitbestimmung

Ohne Betriebsrat keine Zeiterfassung – zumindest nicht rechtssicher.

Das Wichtigste in Kürze

  • Zeiterfassung unterliegt der Mitbestimmung nach § 87 BetrVG
  • Betriebsrat muss zustimmen, nicht nur informiert werden
  • Betriebsvereinbarung regelt die Details
  • Datenschutz ist zentrales Thema
  • Frühzeitige Einbindung spart Zeit

Rechtlicher Hinweis

Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Rechtsgrundlage

§ 87 BetrVG

Was mitbestimmungspflichtig ist:

Abs.Inhalt
Abs. 1 Nr. 6Technische Einrichtungen zur Überwachung
Abs. 1 Nr. 2Beginn und Ende der Arbeitszeit
Abs. 1 Nr. 3Vorübergehende Verlängerung/Verkürzung

Warum Mitbestimmung

Begründung:

  • Überwachungspotenzial – Zeiterfassung kann kontrollieren
  • Persönlichkeitsrechte – Daten über Verhalten
  • Arbeitszeitgestaltung – Betrifft alle AN
  • Interessenausgleich – AG-Interessen vs. AN-Interessen

Zeiterfassung einführen

MyTimeTracker unterstützt bei der betriebsratskonformen Einführung.

  • Sofort einsatzbereit
  • DSGVO-konform
  • Keine Einrichtung nötig
Kostenlos testen

Was mitbestimmungspflichtig ist

Technische Einrichtung

Was darunter fällt:

ElementMitbestimmung
SoftwareJa
AppJa
TerminalJa
AuswertungenJa
SchnittstellenJa

Nicht mitbestimmungspflichtig

Was der AG allein entscheiden kann:

  • Ob Zeiterfassung – Pflicht besteht ohnehin
  • Welcher Anbieter – Wirtschaftliche Entscheidung
  • Kosten – Arbeitgeber-Sache
  • Aber – BR kann zu Funktionen mitbestimmen

Grauzone

Was diskutiert werden kann:

FrageEinordnung
Welche DatenMitbestimmung
Wie lange gespeichertMitbestimmung
Wer ZugriffMitbestimmung
Welches SystemEher AG

Betriebsvereinbarung

Typische Inhalte

Was geregelt wird:

  • Geltungsbereich – Für wen gilt sie
  • Erfassungsmethode – App, Terminal, Web
  • Erfasste Daten – Was wird gespeichert
  • Zugriff – Wer sieht was
  • Auswertungen – Was darf ausgewertet werden
  • Datenschutz – Speicherdauer, Löschung
  • Schulung – Wie werden MA informiert
  • Kontrollen – Was ist erlaubt, was nicht
  • Änderungen – Wie wird BV geändert

Wichtige Regelungen

Kernpunkte:

ThemaRegelung
LeistungskontrolleAusgeschlossen oder begrenzt
VerhaltenskontrolleAusgeschlossen oder begrenzt
GPS-NutzungWenn ja, unter welchen Bedingungen
ReportingWelche Auswertungen erlaubt
SanktionenKeine wegen Zeiterfassungsdaten

Verhandlung

Wie die BV entsteht:

PhaseInhalt
InformationBR über Vorhaben informieren
KonzeptEntwurf vorlegen
VerhandlungPositionen klären
EinigungKompromisse finden
UnterschriftBV ist wirksam

BR-konforme Zeiterfassung

MyTimeTracker erfüllt typische Anforderungen aus Betriebsvereinbarungen.

  • Sofort einsatzbereit
  • DSGVO-konform
  • Keine Einrichtung nötig
14 Tage kostenlos testen

Typische BR-Forderungen

Datenschutz

Was der BR oft fordert:

  • Minimale Daten – Nur was nötig
  • Kurze Speicherung – Nach X Jahren löschen
  • Kein GPS – Oder nur mit Einschränkung
  • Kein Bewegungsprofil – Keine Standort-Historie
  • Transparenz – MA sieht eigene Daten

Keine Leistungskontrolle

Abgrenzung:

ErlaubtNicht erlaubt
AnwesenheitProduktivitätsvergleich
Überstunden-SummeStündliche Auswertung
AbwesenheitenPausenverhalten analysieren
Aggregierte DatenEinzelfallüberwachung

Zugriffsrechte

Wer darf was sehen:

  • Mitarbeiter – Eigene Daten
  • Führungskraft – Team-Übersicht (aggregiert)
  • HR – Für Abrechnung nötige Daten
  • Betriebsrat – Anonymisierte Auswertungen
  • IT – Technische Administration

Einführungsprozess

Frühzeitig einbinden

Warum früh:

GrundNutzen
VertrauenBR fühlt sich ernst genommen
Bessere LösungBR kennt Praxis
SchnellerWeniger Konflikte
RechtssicherMitbestimmung gewahrt

Ablauf

Typischer Prozess:

  • 1. Information – BR über Vorhaben informieren
  • 2. Konzept – Gemeinsam erarbeiten oder vorlegen
  • 3. Verhandlung – Betriebsvereinbarung aushandeln
  • 4. Pilotphase – Gemeinsam testen
  • 5. Anpassung – Aus Pilot lernen
  • 6. Rollout – Für alle einführen
  • 7. Evaluation – Nach X Monaten prüfen

Konflikte lösen

Wenn keine Einigung:

EskalationBeschreibung
EinigungsstelleZwingend bei § 87
SpruchErsetzt Einigung
KostenTeilt sich
DauerKann lange dauern

Was passiert ohne Zustimmung

Rechtsfolgen

Bei Einführung ohne BR:

  • Rechtswidrig – System darf nicht genutzt werden
  • Unterlassungsanspruch – BR kann stoppen
  • Beweisverwertungsverbot – Im Streitfall
  • Kündigung unwirksam – Wenn auf Daten gestützt
  • Persönliche Haftung – Des Verantwortlichen

Nachträgliche Zustimmung

Wenn schon eingeführt:

SituationVorgehen
System läuft bereitsSofort BR einbinden
BV nachverhandelnSchnell erledigen
ÜbergangSystem ggf. pausieren
DatenGgf. löschen

Besondere Themen

GPS-Tracking

Sensibel:

  • Grundsätzlich kritisch – Hohes Überwachungspotenzial
  • Wenn überhaupt – Nur während Arbeitszeit
  • Abschaltbar
  • Zweck klar definiert
  • Keine Bewegungsprofile
  • Typische BV-Regelung – GPS nur für bestimmte Zwecke

Mobile Erfassung

Was der BR prüft:

AspektBR-Interesse
Privates GerätTrennung privat/dienstlich
App-BerechtigungenWas greift die App zu
OrtungStandortdaten
VerfügbarkeitNicht rund um die Uhr

KI und Auswertungen

Zukunftsthema:

ElementMitbestimmung
Automatische AuswertungJa
KI-basierte PrognosenJa
Anomalie-ErkennungKritisch
LeistungsvorhersageSehr kritisch

Häufige Fragen

Nein, wenn ein Betriebsrat existiert, ist dessen Zustimmung erforderlich (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG). Ohne Zustimmung ist die Einführung rechtswidrig. Der BR kann auf Unterlassung klagen. Die auf dem System basierenden Entscheidungen (z.B. Abmahnung wegen Zeitverstößen) wären angreifbar.
Bei wesentlichen Änderungen, die das Überwachungspotenzial betreffen, ja. Kleine technische Updates (Bugfixes) sind in der Regel unproblematisch. Neue Funktionen (z.B. GPS-Tracking nachgerüstet) sind mitbestimmungspflichtig. Tipp: In der BV einen Änderungsprozess definieren.
Nein, ob überhaupt erfasst wird, ist nicht mitbestimmungspflichtig – zumal eine Pflicht besteht. Aber: Der BR kann über das 'Wie' mitbestimmen. Er kann bestimmte Systeme ablehnen, wenn sie übermäßiges Überwachungspotenzial haben. In der Praxis findet man aber immer eine Lösung.
Geltungsbereich, Erfassungsmethode, welche Daten erhoben werden, wer Zugriff hat, welche Auswertungen erlaubt sind, Datenschutzregelungen (Speicherdauer, Löschung), Ausschluss von Leistungs-/Verhaltenskontrolle, Schulungspflichten, und wie Änderungen am System behandelt werden.
Der BR hat ein Informationsrecht, aber keinen uneingeschränkten Zugriff auf Einzeldaten. Er darf anonymisierte oder aggregierte Auswertungen verlangen, um seine Aufgaben wahrzunehmen (z.B. Überstunden im Betrieb). Einzelne Mitarbeiterdaten nur, wenn der MA zustimmt oder es für eine konkrete BR-Aufgabe nötig ist.

Fazit

Der Betriebsrat muss bei der Zeiterfassung mitbestimmen – das betrifft das System, die Daten und die Auswertungen. Eine Betriebsvereinbarung schafft Rechtssicherheit für alle Seiten. Frühzeitige Einbindung spart Zeit und Konflikte. Ohne BR-Zustimmung ist die Einführung rechtswidrig mit weitreichenden Folgen. Die Zusammenarbeit lohnt sich: Der BR kennt die Praxis und kann helfen, ein System zu finden, das akzeptiert wird.

Zeiterfassung starten

14 Tage kostenlos testen

Kostenlos testen

Zeiterfassung einfach & gesetzeskonform

Starten Sie jetzt mit MyTimeTracker und erfüllen Sie alle gesetzlichen Anforderungen. 14 Tage kostenlos testen, keine Kreditkarte erforderlich.

  • Sofort einsatzbereit
  • DSGVO-konform
  • Keine Einrichtung nötig
Kostenlos testen