Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft planen
Warten auf den Einsatz – aber die rechtlichen Folgen sind unterschiedlich.
Das Wichtigste in Kürze
- Bereitschaftsdienst = Arbeitszeit (im Betrieb anwesend)
- Rufbereitschaft = meist keine Arbeitszeit (außerhalb des Betriebs)
- Unterschied hat massive Auswirkungen auf Planung und Kosten
- Vergütung kann unterschiedlich geregelt sein
- Ruhezeiten beachten nach Einsätzen
Rechtlicher Hinweis
Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Bereitschaftsdienst vs. Rufbereitschaft
Definition Bereitschaftsdienst
Was Bereitschaftsdienst ist:
| Merkmal | Bereitschaftsdienst |
|---|---|
| Aufenthaltsort | Im Betrieb oder vom AG bestimmt |
| Arbeitszeit | Ja, vollständig |
| Vergütung | Oft reduziert (tariflich) |
| Typische Branchen | Krankenhaus, Feuerwehr |
Definition Rufbereitschaft
Was Rufbereitschaft ist:
- Aufenthalt – Frei wählbar (erreichbar sein)
- Arbeitszeit – Nur tatsächlicher Einsatz
- Vergütung – Pauschale + Einsatzvergütung
- Einschränkung – Muss schnell am Einsatzort sein
- Beispiel – IT-Notdienst, Haustechnik
Entscheidender Unterschied
Warum es wichtig ist:
| Aspekt | Bereitschaft | Rufbereitschaft |
|---|---|---|
| Arbeitszeit | 100% | Nur Einsatz |
| Kosten für AG | Höher | Niedriger |
| Belastung AN | Höher | Niedriger |
| ArbZG-Grenzen | Voll angerechnet | Nur Einsatz |
Bereitschaften planen
MyTimeTracker erfasst Bereitschaftsdienste und Rufbereitschaft separat.
- Sofort einsatzbereit
- DSGVO-konform
- Keine Einrichtung nötig
Rechtliche Einordnung
EuGH-Rechtsprechung
Was gilt:
- SIMAP (2000) – Bereitschaft = Arbeitszeit
- Jaeger (2003) – Ärzte-Bereitschaft = Arbeitszeit
- Matzak (2018) – Feuerwehr-Rufbereitschaft teils AZ
- Entscheidend – Wie frei ist der AN in der Gestaltung
Aktuelle Abgrenzung
Wann was gilt:
| Kriterium | Bereitschaftsdienst | Rufbereitschaft |
|---|---|---|
| Aufenthaltsort vorgegeben | Ja → Arbeitszeit | Nein → keine AZ |
| Reaktionszeit sehr kurz | Ja → eher AZ | Längere Zeit → keine AZ |
| Freizeitgestaltung möglich | Nein → Arbeitszeit | Ja → keine AZ |
Arbeitszeit-Grenzen
Was beachten:
| Grenze | Anwendung |
|---|---|
| 10h/Tag | Bereitschaft zählt voll |
| 48h/Woche (Durchschnitt) | Bereitschaft zählt |
| 11h Ruhezeit | Nach Bereitschaftsdienst |
| Rufbereitschaft | Nur Einsatz zählt für ArbZG |
Planung im Dienstplan
Bereitschaftsdienst planen
Wie einplanen:
- Als Schicht planen – Wie normale Arbeitszeit
- ArbZG beachten – Zählt zur Höchstarbeitszeit
- Ruhezeit danach – 11 Stunden
- Rotation – Nicht immer die gleichen
- Tarifvertrag prüfen – Sonderregelungen möglich
Rufbereitschaft planen
Anders handhaben:
| Aspekt | Planung |
|---|---|
| Einteilung | Als Rufbereitschaft markieren |
| Keine Schicht im Sinne ArbZG | Flexibler planbar |
| Einsatz erfassen | Wenn gerufen wird |
| Nach Einsatz | Ruhezeit ggf. neu |
Dokumentation
Was erfassen:
| Element | Erfassen |
|---|---|
| Bereitschaft von-bis | Zeitraum |
| Tatsächlicher Einsatz | Wenn gearbeitet |
| Ruhezeit danach | Eingehalten? |
| Vergütung | Je nach Modell |
Bereitschaften dokumentieren
MyTimeTracker unterscheidet Bereitschaft und Rufbereitschaft automatisch.
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Vergütung
Bereitschaftsdienst-Vergütung
Typische Modelle:
| Modell | Beschreibung |
|---|---|
| Volle Vergütung | 100% des Stundenlohns |
| Reduziert | Z.B. 50% oder 75% |
| Tariflich | Nach Tarifvertrag |
| Pauschale | Fester Betrag |
Rufbereitschafts-Vergütung
Anders geregelt:
- Pauschale – Fester Betrag für Erreichbarkeit
- Plus Einsatzvergütung – Wenn tatsächlich gearbeitet
- Zuschläge – Nacht, Wochenende, Feiertag
- Mindestens – Mindestlohn für Einsatzzeit
Kosten-Vergleich
Für den Arbeitgeber:
| Aspekt | Bereitschaft | Rufbereitschaft |
|---|---|---|
| 12h Bereitschaft | Z.B. 6h bezahlt | Z.B. 20€ Pauschale |
| Bei Einsatz | Bereits bezahlt | Plus Einsatz |
| Gesamt | Teurer | Günstiger |
| Aber | Mehr Kontrolle | Weniger Kontrolle |
Ruhezeiten nach Einsatz
Nach Bereitschaftsdienst
Was gilt:
| Situation | Ruhezeit |
|---|---|
| Nach Bereitschaft | 11 Stunden |
| Ohne Einsatz | Trotzdem Ruhezeit |
| Mit Einsatz | Erst recht Ruhezeit |
Nach Rufbereitschafts-Einsatz
Komplizierter:
- Ohne Einsatz – Keine Auswirkung auf Ruhezeit
- Mit Einsatz nachts – Ruhezeit neu starten
- Kurzer Einsatz – Evtl. Unterbrechung (strittig)
- Tarifvertrag – Oft Sonderregelungen
Planung anpassen
Konsequenzen:
| Situation | Planung |
|---|---|
| Einsatz um 3 Uhr | Nächster Dienst erst ab 14 Uhr |
| Kein Einsatz | Normal planbar |
| Häufige Einsätze | Rufbereitschaft reduzieren |
Branchen-Beispiele
Krankenhaus
Typische Regelung:
- Ärzte – Bereitschaftsdienst im Haus
- Vollständig Arbeitszeit
- Tarifliche Vergütung reduziert
- Pflege – Oft Rufbereitschaft
- Oder Schichtdienst
- Technik – Rufbereitschaft üblich
IT-Branche
Wie üblich:
| Rolle | Typisches Modell |
|---|---|
| Support | Schichtdienst |
| Administration | Rufbereitschaft |
| Entwicklung | Selten Bereitschaft |
| Notfall-Team | Rufbereitschaft rotierend |
Handwerk/Haustechnik
Praxisbeispiel:
- Reguläre Arbeitszeit – Normale Einsätze
- Notdienst – Rufbereitschaft
- Reaktionszeit – Z.B. 2 Stunden
- Einsatz – Wird separat vergütet
Häufige Fragen
Fazit
Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft unterscheiden sich fundamental: Bereitschaft ist Arbeitszeit, Rufbereitschaft grundsätzlich nicht. Das hat Konsequenzen für Planung, Vergütung und Ruhezeiten. Die Abgrenzung richtet sich nach der Freiheit des Arbeitnehmers in der Gestaltung dieser Zeit. Wer plant, muss beides unterschiedlich behandeln – im Dienstplan, in der Zeiterfassung und in der Abrechnung.
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