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Zeiterfassung in Fitnessstudios und Sporteinrichtungen

Zeiterfassung im Fitnessbereich: Trainer, Kurse und wechselnde Einsatzzeiten erfassen.

5 Min. Lesezeit
Trainer im Fitnessstudio

Zeiterfassung in Fitnessstudios und Sporteinrichtungen

Kurszeiten, Betreuung, Thekenarbeit – wie erfasst man die vielfältigen Aufgaben?

Das Wichtigste in Kürze

  • Vielfältige Tätigkeiten in einem Betrieb
  • Kurszeiten oft kürzer als Arbeitszeit
  • Viele Teilzeit- und Minijobber
  • Öffnungszeiten früh bis spät
  • Saisonale Schwankungen

Besonderheiten der Branche

Typische Rollen

Verschiedene Aufgaben:

RolleTypische Tätigkeit
Trainer/inBetreuung, Kurse
ServicekraftEmpfang, Getränke
ReinigungHygiene, Sauberkeit
StudiokoordinationOrganisation
Kursleiter/inFeste Kurszeiten

Arbeitszeit-Herausforderungen

Typische Schwierigkeiten:

  • Lange Öffnungszeiten – Oft 6-23 Uhr
  • Kurse ≠ Arbeitszeit – Auch Vor-/Nachbereitung
  • Viele Teilzeitkräfte – Komplexe Einsatzplanung
  • Geteilte Dienste – Morgens und abends
  • Wechselnde Einsätze – Verschiedene Standorte

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Was zur Arbeitszeit zählt

Kurse und Betreuung

Nicht nur die Kurszeit:

TätigkeitArbeitszeit?
Kurs haltenJa
KursvorbereitungJa
Nachbereitung/AufräumenJa
MitgliedergesprächeJa
Trainingspläne erstellenJa
Administrative AufgabenJa

Bereitschaft

Wenn wenig los ist:

  • Anwesenheit – Immer Arbeitszeit
  • Wenig Mitglieder – Trotzdem Arbeitszeit
  • Wartezeit – Wenn vor Ort, dann Arbeitszeit
  • Weiterbildung – Wenn angeordnet: Arbeitszeit
  • Ausnahme – Echte Rufbereitschaft (selten)

Praktische Umsetzung

Erfassungsmethoden

Was funktioniert:

MethodeGeeignet für
TerminalEmpfangsbereich
AppTrainer, mobile Einsätze
Kursplan-IntegrationKursleiter
KombiniertUnterschiedliche Rollen

Was erfassen

Mindestens:

  • Arbeitsbeginn – Auch Vorbereitung
  • Arbeitsende – Auch Nachbereitung
  • Pausen – Zwischen Kursen?
  • Standort – Bei mehreren Studios
  • Tätigkeit – Optional: Kurs, Betreuung, Service

Einfache Erfassung

MyTimeTracker: App für Trainer, Terminal für Service.

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Geteilte Dienste

Die Herausforderung

Typisches Muster:

SchichtUhrzeitBesonderheit
Frühschicht6:00-10:00Öffnung, Frühsport
Zwischenzeit10:00-16:00Frei oder nur Abruf
Spätschicht16:00-22:00Hauptbetrieb, Kurse

Rechtliche Einordnung

Was gilt:

  • Zwei Arbeitsblöcke – Morgens + Abends
  • Zwischenzeit – Keine Arbeitszeit wenn frei
  • Ruhezeit – 11h zwischen zwei Tagen, nicht zwischen Schichten
  • Höchstarbeitszeit – Beide Blöcke zusammen zählen
  • Vereinbarung – Muss im Vertrag stehen

Minijobs und Teilzeit

Besonderheiten

Häufig im Fitnessbereich:

AspektRegelung
MinijobZeiterfassung Pflicht
MiLoGDokumentation 7 Tage
520€-GrenzeStunden beachten
TeilzeitGleiche Erfassungspflicht
Mehrere JobsZusammenrechnung

Stundenkonten

Flexibilität ermöglichen:

  • Vertragsarbeitszeit – z.B. 20h/Woche
  • Schwankungen – Mal mehr, mal weniger
  • Ausgleich – Über Zeitraum (z.B. Monat)
  • Grenzen – Max. Plus/Minus definieren
  • Abrechnung – Monatlich prüfen

Kursleiter extern

Freiberufler oder Angestellt?

Abgrenzung:

KriteriumAngestelltFreiberuflich
WeisungsgebundenJaNein
Feste ZeitenVom AG vorgegebenSelbst bestimmt
Eigenes EquipmentNeinOft ja
Mehrere StudiosEher nichtTypisch
ZeiterfassungDurch AGEigenverantwortung

Häufige Fragen

Wenn Sie im Studio bleiben und für andere Aufgaben verfügbar sind: Ja. Wenn Sie das Studio verlassen können und frei über die Zeit verfügen: Nein. Entscheidend ist, ob Sie weisungsgebunden sind. Kurze Pausen (30-60 Min.) sind meist Arbeitszeit.
Ja, wenn sie zur Arbeitszeit gehört (was sie meist tut). Musik zusammenstellen, Raum vorbereiten, Equipment prüfen – das ist Arbeitszeit und muss erfasst werden. Besprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber, wie viel Zeit eingeplant wird.
Per App mit Standortwahl oder separate Buchung pro Einsatzort. Fahrzeit zwischen Standorten während der Arbeitszeit ist auch Arbeitszeit. Die Erfassung sollte den Wechsel abbilden können – die meisten Systeme haben dafür Lösungen.
Wenn Sie bereits im Studio sind und der Kurs kurzfristig ausfällt, ist die geplante Arbeitszeit trotzdem vergütet. Sie können für andere Aufgaben eingesetzt werden. Bei langfristig abgesagten Kursen greift die vertragliche Regelung.
Echte Freiberufler (Selbstständige) müssen keine Zeiterfassung für den Auftraggeber führen – sie rechnen nach Kurs oder Stundensatz ab. Aber Vorsicht: Wenn jemand nur auf dem Papier selbstständig ist, kann Scheinselbstständigkeit vorliegen.

Fazit

Fitnessstudios haben durch vielfältige Rollen, lange Öffnungszeiten und viele Teilzeitkräfte besondere Anforderungen an die Zeiterfassung. Wichtig: Auch Kursvorbereitung und -nachbereitung ist Arbeitszeit, nicht nur der Kurs selbst. Die Kombination aus Terminal am Empfang und App für mobile Trainer deckt die meisten Szenarien ab. Bei geteilten Diensten und Minijobs ist besondere Sorgfalt bei der Dokumentation nötig.

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