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Zeiterfassung in Bäckerei und Konditorei

Zeiterfassung für Bäckereien: Frühschichten, Verkauf und Produktion richtig erfassen. Tipps für Backbetriebe.

5 Min. Lesezeit
Bäcker in der Backstube mit Zeiterfassung

Zeiterfassung in Bäckerei und Konditorei

Bäckereien und Konditoreien arbeiten zu ungewöhnlichen Zeiten: Während andere schlafen, läuft die Backstube bereits auf Hochtouren. Die Zeiterfassung muss Frühschichten, Nachtarbeit und den Wechsel zwischen Produktion und Verkauf abbilden.

Das Wichtigste in Kürze

  • Nacht- und Frühschichten erfordern besondere Zeiterfassungsregeln
  • Produktion und Verkauf haben unterschiedliche Schichtzeiten
  • Nachtarbeitszuschläge müssen korrekt berechnet werden
  • Samstagarbeit ist in der Branche Standard
  • Jugendarbeitsschutz bei Auszubildenden beachten

Besonderheiten in Bäckereien

Arbeitszeiten

Die Bäckerbranche hat besondere Arbeitszeiten:

BereichTypische Arbeitszeit
Backstube1:00 - 10:00 Uhr
Konditorei4:00 - 13:00 Uhr
Verkauf6:00 - 18:00 Uhr
Lieferung4:00 - 8:00 Uhr

Nachtarbeit

Im Bäckerhandwerk ist Nachtarbeit üblich:

  • Definition: Arbeit zwischen 23:00 und 6:00 Uhr
  • Zuschlag: Nachtarbeitszuschlag (25% oder mehr)
  • Ausgleich: Zusätzliche Freizeit oder Zuschlag
  • Gesundheit: Regelmäßige arbeitsmedizinische Untersuchung

Schichtbetrieb

Typische Schichten:

  • Nachtschicht: 23:00 - 7:00 (oder 1:00 - 10:00)
  • Tagschicht: 5:00 - 14:00
  • Frühschicht: 6:00 - 14:00
  • Spätschicht: 10:00 - 18:00

Zeiterfassung für Bäckereien

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Produktion und Verkauf

Unterschiedliche Anforderungen

BereichZeiterfassung
BackstubeTerminal in der Produktion
KonditoreiTerminal oder App
VerkaufKasse oder Terminal
FahrerMobile App

Personalwechsel

Mitarbeiter wechseln oft zwischen Bereichen:

  • Morgens in der Backstube, nachmittags im Verkauf
  • Samstagseinsatz im Verkauf für Produktionsmitarbeiter
  • Flexible Einsatzplanung bei Engpässen

Die Zeiterfassung sollte Bereichswechsel erfassen können.

Filialbetriebe

Bei mehreren Filialen:

  • Zentrale Verwaltung der Arbeitszeiten
  • Mitarbeiter können in verschiedenen Filialen arbeiten
  • Übersicht über alle Standorte

Nachtarbeitszuschläge

Gesetzliche Regelungen

Nachtarbeit muss ausgeglichen werden:

AusgleichRegelung
ZuschlagAngemessen (mind. 25% üblich)
FreizeitAlternativ freie Zeit
TarifvertragBranchenspezifische Regelungen

Berechnung

Die Zeiterfassung sollte automatisch:

  • Nachtarbeitsstunden erfassen (23:00 - 6:00)
  • Zuschläge berechnen
  • Sonn- und Feiertagszuschläge addieren

Beispiel

Bäcker arbeitet von 2:00 bis 10:00 Uhr:

ZeitStundenZuschlag
2:00 - 6:004 hNachtzuschlag 25%
6:00 - 10:004 hKein Zuschlag

Auszubildende

Jugendarbeitsschutz

Bei minderjährigen Auszubildenden:

RegelungVorschrift
ArbeitszeitMax. 8 Stunden/Tag
NachtarbeitGrundsätzlich verboten
Ausnahme BäckerAb 5:00 Uhr (ab 16 J.), ab 4:00 Uhr (ab 17 J.)
SamstagErlaubt im Bäckerhandwerk

Berufsschule

Berufsschulzeit ist Arbeitszeit:

  • Schulzeit plus Weg zur Schule
  • Mindestens 8 Stunden Anrechnung
  • Zeiterfassung muss Berufsschultage erfassen

Auszubildende korrekt erfassen

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Wochenend- und Feiertagsarbeit

Samstagsarbeit

Im Bäckerhandwerk Standard:

  • Verkauf: Oft sogar Hauptgeschäftstag
  • Backstube: Produktion für Samstag und Sonntag
  • Zuschläge: Je nach Tarifvertrag/Arbeitsvertrag

Sonntagsarbeit

Begrenzt möglich:

  • Frische Backwaren: 3 Stunden erlaubt
  • Verkauf: Je nach Ladenöffnungsgesetz
  • Zuschlag: 50% oder mehr (tariflich geregelt)

Feiertage

An Feiertagen gelten besondere Regeln:

  • Produktion oft am Vortag
  • Verkauf eingeschränkt (je nach Bundesland)
  • Zuschläge: Oft 100% oder mehr

Pausen und Ruhezeiten

Pausenregelung

Auch in der Backstube:

ArbeitszeitPause
Bis 6 StundenKeine Pflicht
6-9 Stunden30 Minuten
Über 9 Stunden45 Minuten

Ruhezeit

Nach der Schicht:

  • Mindestens 11 Stunden Ruhezeit
  • Bei Wechsel von Nacht- auf Tagschicht beachten
  • Verkürzung nur mit Ausgleich

Schichtwechsel

Problematisch bei:

  • Nachtschicht endet 6:00, Spätverkauf beginnt 10:00
  • Zu kurze Ruhezeit = nicht erlaubt
  • Planung muss Ruhezeiten berücksichtigen

Häufige Fragen

Nachtarbeit ist Arbeit zwischen 23:00 und 6:00 Uhr. In der Bäckerei fallen darunter typischerweise die frühen Morgenstunden der Backstube. Für diese Zeit muss ein Nachtarbeitszuschlag gezahlt oder Freizeitausgleich gewährt werden.
Das Gesetz schreibt einen 'angemessenen' Ausgleich vor. In der Praxis sind 25% Zuschlag üblich. Tarifverträge im Bäckerhandwerk können höhere Zuschläge vorsehen. Alternativ kann Freizeitausgleich gewährt werden.
Minderjährige dürfen grundsätzlich nicht zwischen 20:00 und 6:00 Uhr arbeiten. Für das Bäckerhandwerk gibt es Ausnahmen: Ab 16 Jahren darf ab 5:00 Uhr gearbeitet werden, ab 17 Jahren ab 4:00 Uhr.
Die Zeiterfassung sollte Bereichswechsel abbilden können. Beim Wechsel wird der neue Bereich ausgewählt (z.B. per Tastendruck am Terminal oder in der App). So können Sie Produktions- und Verkaufszeiten getrennt auswerten.
Für die Herstellung frischer Backwaren sind am Sonntag bis zu 3 Stunden erlaubt. Der Verkauf richtet sich nach dem Ladenöffnungsgesetz des jeweiligen Bundeslandes. Für Sonntagsarbeit müssen Zuschläge gezahlt und Ersatzruhetage gewährt werden.

Fazit

Zeiterfassung in Bäckereien muss Nachtarbeit, Schichtbetrieb und den Wechsel zwischen Produktion und Verkauf abbilden. Ein System, das Nachtarbeitszuschläge automatisch berechnet und Bereichswechsel erfasst, erleichtert die Arbeit erheblich. Besondere Aufmerksamkeit verdienen die Regeln für Auszubildende und die Einhaltung der Ruhezeiten zwischen den Schichten.

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