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Sonderurlaub: Anlässe und Regelungen

Sonderurlaub bei Hochzeit, Umzug, Todesfall und mehr: Wann steht bezahlte Freistellung zu und wie viele Tage?

5 Min. Lesezeit
Kalender mit markiertem Sonderurlaub

Sonderurlaub: Anlässe und Regelungen

Besondere Ereignisse – besondere Freistellung. Aber nicht immer.

Das Wichtigste in Kürze

  • Sonderurlaub = bezahlte Freistellung bei besonderen Anlässen
  • Gesetzlicher Anspruch nur in wenigen Fällen
  • Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag regelt mehr
  • Muss beantragt werden
  • Im System separat erfassen

Rechtlicher Hinweis

Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Rechtliche Grundlage

Gesetzlicher Anspruch

Was § 616 BGB sagt:

VoraussetzungInhalt
Persönlicher GrundNicht verschuldet
Verhältnismäßig kurzWenige Tage
UnabwendbarKann nicht anders
Nicht ausgeschlossenIm Vertrag möglich

Tarifvertragliche Regelungen

Oft mehr:

  • Konkrete Anlässe – Welche Events
  • Anzahl Tage – Wie viele pro Anlass
  • Voraussetzungen – Nachweis nötig?
  • Geltungsbereich – Alle oder bestimmte MA
  • Mehr als Gesetz – Meist großzügiger

Arbeitsvertragliche Regelung

Was im Vertrag stehen kann:

MöglichkeitBeschreibung
Ausschluss § 616Kein gesetzlicher Anspruch
Konkrete AnlässeListe der Anlässe
Pauschale RegelungX Tage pro Jahr
BetriebsvereinbarungVerweis

Sonderurlaub verwalten

MyTimeTracker erfasst Sonderurlaub getrennt vom Jahresurlaub.

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Typische Anlässe

Familienereignisse

Was üblich ist:

AnlassTypische Dauer
Eigene Hochzeit1-2 Tage
Geburt eines Kindes1-2 Tage
Hochzeit des Kindes1 Tag
Silberne Hochzeit1 Tag

Trauerfälle

Bei Todesfall:

  • Ehepartner/Kind – 2-3 Tage
  • Eltern – 1-2 Tage
  • Geschwister – 1 Tag
  • Schwiegereltern – 1 Tag (oft)
  • Entfernte Verwandte – Meist kein Anspruch

Sonstige Anlässe

Was noch vorkommt:

AnlassTypische Dauer
Umzug0-1 Tag
ArztbesuchWährend Arbeitszeit
PrüfungNach Vereinbarung
Betriebsjubiläum1 Tag
Schwere Erkrankung AngehörigerNach Situation

Typische Regelungen

Nach Tarifvertrag

Beispiel öffentlicher Dienst (TVöD):

AnlassTage
Eigene Hochzeit1
Geburt Kind1
Tod Ehepartner/Kind2
Tod Eltern/Schwiegereltern2
Umzug (dienstlich)1

Ohne Tarifvertrag

Orientierung:

  • Hochzeit – 1 Tag (oft kulanz)
  • Geburt – 1 Tag (oft kulanz)
  • Todesfall nah – 1-2 Tage
  • Umzug – Meist unbezahlt
  • Arzt – Soweit nötig

Abwesenheiten korrekt erfassen

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Antrag und Nachweis

Antrag stellen

Wie beantragen:

SchrittBeschreibung
RechtzeitigSo früh wie möglich
SchriftlichOder im System
Anlass nennenWas ist der Grund
Tage nennenWie viele
NachweisWenn gefordert

Nachweise

Was vorgelegt werden kann:

  • Hochzeit – Heiratsurkunde (nachträglich)
  • Geburt – Geburtsurkunde
  • Todesfall – Sterbeurkunde
  • Umzug – Meldebescheinigung
  • Arzt – Bescheinigung (Termin)

Im Zeiterfassungssystem

Erfassung

Wie buchen:

ElementUmsetzung
Eigene Kategorie"Sonderurlaub"
Nicht vom UrlaubskontoGetrennt führen
Anlass vermerkenWelcher Grund
GenehmigungWie bei Urlaub

Auswertung

Was auswerten:

  • Pro Mitarbeiter – Wie viele Tage genommen
  • Pro Anlass – Welche Anlässe häufig
  • Gesamt – Volumen im Unternehmen
  • Budget – Falls kontingentiert

Sonderfälle

Wenn kein Anspruch

Was dann:

OptionBeschreibung
Unbezahlter UrlaubFreistellung ohne Entgelt
Normaler UrlaubVom Urlaubskonto
Überstunden abbauenWenn vorhanden
KulanzArbeitgeber-Entscheidung

Arztbesuche

Besondere Regelung:

  • Grundsätzlich – Freizeit nutzen
  • Wenn nicht möglich – Während Arbeitszeit erlaubt
  • Notfall – Immer möglich
  • Vergütung – Für nötige Zeit ja
  • Nachweis – Kann verlangt werden

Ehrenamt

Was gilt:

EhrenamtFreistellung
Freiwillige FeuerwehrJa, gesetzlich
THWJa, gesetzlich
SchöffeJa, gesetzlich
SonstigesMeist unbezahlt

Häufige Fragen

Nicht automatisch. § 616 BGB gibt einen Rahmen, kann aber im Arbeitsvertrag ausgeschlossen sein. Prüfen Sie: Tarifvertrag, Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung. Oft gibt es Regelungen, aber nicht immer. Im Zweifel: rechtzeitig nachfragen.
Wenn ein Anspruch besteht (Gesetz, Tarifvertrag, Vertrag): nein. Wenn kein Anspruch besteht: ja. Bei gesetzlichem Anspruch (§ 616 BGB) kann der Arbeitgeber nicht ablehnen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Bei Kulanz-Regelungen liegt es im Ermessen des Arbeitgebers.
Nein, Sonderurlaub ist zusätzlich zum regulären Erholungsurlaub. Er wird bezahlt, aber nicht vom Urlaubskontingent abgezogen. Im Zeiterfassungssystem sollte Sonderurlaub als eigene Kategorie erfasst werden, nicht als normaler Urlaub.
Das hängt von Ihrer Regelung ab. Ohne spezielle Regelung gilt § 616 BGB: verhältnismäßig kurze Zeit, bei nahen Angehörigen üblicherweise 1-2 Tage für Trauerfeier/Beerdigung. Tarifverträge regeln oft mehr. Prüfen Sie Ihre Vereinbarungen.
Der Arbeitgeber kann einen Nachweis verlangen – und tut das oft. Bei Hochzeit, Geburt, Todesfall: entsprechende Urkunde. Bei Umzug: Meldebescheinigung. Bei Arztbesuch: Bescheinigung über den Termin. Bewahren Sie Nachweise auf, falls nachgefragt wird.

Fazit

Sonderurlaub ist bezahlte Freistellung für besondere Anlässe – aber kein automatischer Anspruch. Prüfen Sie Tarifvertrag, Arbeitsvertrag und Betriebsvereinbarung. Bei Hochzeit, Geburt und Todesfall naher Angehöriger gibt es meist Regelungen. Beantragen Sie rechtzeitig und halten Sie Nachweise bereit. Im Zeiterfassungssystem Sonderurlaub separat erfassen – nicht vom Urlaubskonto abziehen.

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