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Krank im Urlaub: Was gilt rechtlich?

Krankheit während des Urlaubs: Wie Sie Urlaubstage zurückbekommen und was Sie tun müssen.

4 Min. Lesezeit
Krankmeldung im Urlaub

Krank im Urlaub: Was gilt rechtlich?

Krankheit während des Urlaubs – so bekommen Sie Ihre Urlaubstage zurück.

Das Wichtigste in Kürze

  • Krankheitstage werden nicht auf Urlaub angerechnet
  • Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erforderlich
  • Arbeitgeber sofort informieren
  • Urlaub wird gutgeschrieben, nicht automatisch verlängert
  • Auch im Ausland Nachweis nötig

Rechtlicher Hinweis

Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Die Rechtslage

§ 9 BUrlG

Was das Gesetz sagt:

RegelungInhalt
GrundsatzKrankheitstage = kein Urlaub
VoraussetzungÄrztliche AU-Bescheinigung
AnrechnungKeine Urlaubsanrechnung
GutschriftUrlaubstage bleiben erhalten

Was das bedeutet

Praktische Konsequenz:

  • Urlaubstag – Wird NICHT verbraucht
  • Entgeltfortzahlung – Statt Urlaubsvergütung
  • Urlaubsanspruch – Bleibt erhalten
  • Neuer Urlaub – Muss neu beantragt werden
  • Wichtig – Automatische Verlängerung gibt es NICHT

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Was Sie tun müssen

Schritt für Schritt

Ablauf:

SchrittAktion
1. ArztAU-Bescheinigung holen
2. MeldenArbeitgeber sofort informieren
3. SendenAU an Arbeitgeber
4. DokumentierenKrankheitstage notieren
5. UrlaubResturlaub später beantragen

Meldepflicht

Was und wie:

  • Wann – Unverzüglich (sofort)
  • Wie – Telefon, E-Mail
  • Was mitteilen – Arbeitsunfähigkeit
  • Voraussichtliche Dauer
  • Ggf. Erreichbarkeit
  • AU-Bescheinigung – Original oder Digital
  • Im Ausland – Zusätzliche Angaben

Im Ausland erkrankt

Besonderheiten

Was anders ist:

AspektRegelung
AU-BescheinigungAuch ausländische gilt
InhaltKrankheit und Dauer
SpracheÜbersetzung ggf. nötig
ZusatzangabenAufenthaltsort, Rückkehr

Praktische Tipps

Vorgehen:

  • Arzt aufsuchen – Bescheinigung ausstellen lassen
  • Bescheinigung – Muss AU und Dauer belegen
  • Arbeitgeber informieren – Per Mail/Telefon
  • Adresse mitteilen – Wo Sie erreichbar sind
  • Rückkehr – Zurückmelden
  • Nachreichen – Original-AU ggf. per Post

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Urlaubstage zurück

Kein automatischer Anhang

Wichtig zu verstehen:

MissverständnisRealität
"Urlaub verlängert sich"Nein, Urlaub endet wie geplant
"Tage sind verfallen"Nein, werden gutgeschrieben
"Kann direkt dranhängen"Nur mit Genehmigung

Neuer Urlaubsantrag

So funktioniert es:

  • Urlaubstage bleiben – Werden gutgeschrieben
  • Neuer Antrag – Für anderen Zeitraum
  • Genehmigung – Arbeitgeber muss zustimmen
  • Nicht automatisch – Kein "Anhängen" ohne Absprache
  • Betriebliche Gründe – Können dagegen sprechen

Zeiterfassung

Wie dokumentieren

Im System:

TagErfassung
Vor KrankheitUrlaub
KrankheitstageKrankmeldung umbuchen
Nach GenesungUrlaub (wenn fortgesetzt)

Für den Arbeitgeber

Ablauf:

  • Krankmeldung erhalten – Dokumentieren
  • Umbuchen – Urlaub → Krank
  • Urlaubskonto – Tage gutschreiben
  • Neuer Urlaub – Antrag annehmen/ablehnen
  • Nachvollziehbar – AU archivieren

Häufige Fragen

Die gesetzliche Regel (AU ab dem dritten Tag) kann im Arbeitsvertrag verschärft sein. Für den Urlaub gilt: Sie brauchen eine AU für die Tage, die Sie zurückhaben wollen. Ab dem ersten Krankheitstag zum Arzt ist sicherer.
Ja, auch ein einzelner Krankheitstag im Urlaub kann gutgeschrieben werden – wenn Sie eine AU haben. Ob sich der Aufwand für einen Tag lohnt, müssen Sie selbst entscheiden. Rechtlich steht Ihnen die Gutschrift zu.
Sie sollten es so schnell wie möglich nachholen und den Grund erklären. Ohne rechtzeitige Meldung kann der Arbeitgeber die Gutschrift verweigern. In Ausnahmefällen (bewusstlos im Krankenhaus) gelten andere Maßstäbe.
Wenn Sie eine AU haben und sich unverzüglich gemeldet haben: Nein, das ist Ihr Recht nach § 9 BUrlG. Er kann aber verlangen, dass Sie einen neuen Urlaub beantragen und diesen aus betrieblichen Gründen ablehnen.
Das liegt an Ihnen. Der Urlaub endet am geplanten Tag – außer Sie vereinbaren etwas anderes mit dem Arbeitgeber. Wenn Sie früher arbeitsfähig sind, könnten Sie theoretisch früher zur Arbeit, aber nicht ohne Absprache.

Fazit

Krankheit während des Urlaubs führt nicht zum Verlust von Urlaubstagen – vorausgesetzt, Sie haben eine AU und melden sich unverzüglich beim Arbeitgeber. Die Krankheitstage werden gutgeschrieben, der Urlaub verlängert sich aber nicht automatisch. Für den Resturlaub ist ein neuer Antrag nötig. Auch im Ausland gilt: Arzt aufsuchen, Bescheinigung holen, Arbeitgeber informieren.

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