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Minusstunden: Umgang in der Zeiterfassung

Minusstunden verstehen und handhaben: Entstehung, Ausgleich, rechtliche Regelungen und was Arbeitgeber beachten müssen.

5 Min. Lesezeit
Arbeitszeitkonto mit Minusstunden

Minusstunden: Umgang in der Zeiterfassung

Wenn das Arbeitszeitkonto ins Minus rutscht – was bedeutet das, wer ist schuld, und wie geht man damit um?

Das Wichtigste in Kürze

  • Minusstunden entstehen bei weniger Arbeit als Soll
  • Nicht automatisch vom Gehalt abziehbar
  • Ursache entscheidend: Arbeitnehmer oder Arbeitgeber
  • Vertragliche Regelung beachten
  • Ausgleichszeitraum vereinbaren

Was sind Minusstunden?

Definition

Negative Salden im Arbeitszeitkonto:

BegriffBedeutung
SollstundenVertraglich vereinbart
IststundenTatsächlich gearbeitet
MinusstundenIst < Soll

Abgrenzung

Nicht verwechseln:

  • Minusstunden – Zu wenig gearbeitet
  • Urlaub – Soll reduziert sich
  • Krankheit – Soll reduziert sich
  • Feiertag – War nicht im Soll
  • Kurzarbeit – Gesonderte Regelung

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Ursachen für Minusstunden

Vom Arbeitnehmer verursacht

Wenn der Mitarbeiter weniger arbeitet:

UrsacheBeispiel
Gleitzeit-NutzungFrüher gehen, später kommen
Private TermineArztbesuch während Arbeitszeit
Langsames ArbeitenWeniger als Soll
AbsprachenVereinbarter früher Feierabend

Vom Arbeitgeber verursacht

Wenn die Arbeit fehlt:

  • Auftragsmangel – Keine Arbeit da
  • Betriebsstörung – IT-Ausfall, Stromausfall
  • Früherer Feierabend angeordnet – Chef schickt nach Hause
  • Schließung – Betrieb vorübergehend zu
  • Schlechte Planung – Überbesetzung

Mischformen

Nicht immer eindeutig:

SituationZuordnung
Früher gehen wegen AuftragsmangelAG
Früher gehen aus privatem GrundAN
Schlechte WetterverhältnisseKommt drauf an

Rechtliche Einordnung

Betriebsrisiko

Grundregel:

UrsacheRisiko
Arbeitgeber verursachtAG trägt Risiko
Arbeitnehmer verursachtAN kann ausgleichen müssen
UngeklärtOft zugunsten AN

§ 615 BGB

Annahmeverzug:

  • AN bietet Arbeit an
  • AG nimmt nicht an – Z.B. keine Arbeit da
  • Folge – Gehalt trotzdem fällig
  • Keine Minusstunden – AN muss nicht nacharbeiten

Vertragliche Regelung

Was vereinbart werden kann:

ElementRegelung möglich
ArbeitszeitkontoJa
Minusstunden-GrenzenJa
AusgleichszeitraumJa
Verrechnung mit GehaltEingeschränkt

Arbeitszeitkonto transparent

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Ausgleich von Minusstunden

Durch Mehrarbeit

AN arbeitet mehr:

MethodeUmsetzung
ÜberstundenLänger arbeiten
Zusätzliche TageSamstag arbeiten
FristIm Ausgleichszeitraum

Durch Urlaubsverrechnung

Problematisch:

  • Grundsatz – Urlaub ist Erholung, nicht Ausgleich
  • Verrechnung – Nur einvernehmlich
  • Einseitig – AG kann nicht anordnen
  • Ausnahme – Bei Beendigung, vertragliche Regelung

Bei Beendigung

Arbeitsverhältnis endet:

SituationRegelung
AN verursachte MinusstundenVerrechnung mit Gehalt möglich
AG verursachte MinusstundenKeine Verrechnung
MischformEinzelfallprüfung

Grenzen und Kontrolle

Höchstgrenzen

Deckelung vereinbaren:

ElementBeispiel
Maximales Minus-40 Stunden
Bei ÜberschreitungGespräch, Maßnahmen
AmpelsystemWarnung bei -20h

Monitoring

Regelmäßig prüfen:

  • Monatlich – Stand prüfen
  • Bei Auffälligkeiten – Gespräch führen
  • Trends – Häuft es sich?
  • Ursachenanalyse – AG oder AN verursacht?

Kommunikation

Mit Mitarbeiter besprechen:

SituationVorgehen
Leichtes MinusInformation
Anhaltendes MinusGespräch, Plan
Starkes MinusMaßnahmen vereinbaren

Sonderfälle

Kurzarbeit

Gesonderte Regelung:

ElementKurzarbeit
MinusstundenKeine echten Minusstunden
AusgleichNicht vom AN
EntgeltKurzarbeitergeld

Teilzeit

Besonders beachten:

  • Geringeres Soll – Weniger Puffer
  • Negative Auswirkung – Schneller im Minus
  • Ausgleich – Schwieriger zu organisieren
  • Fairness – Verhältnismäßigkeit beachten

Kündigung

Bei Beendigung:

SituationFolge
AN-verursachte MinusstundenVerrechnung möglich
AG-verursachte MinusstundenKeine Verrechnung
StreitigArbeitsrechtliche Prüfung

Häufige Fragen

Nur wenn die Minusstunden vom Arbeitnehmer verursacht wurden und eine entsprechende vertragliche Regelung besteht. Arbeitgeber-verursachte Minusstunden (z.B. Auftragsmangel) dürfen nicht abgezogen werden – das ist das Betriebsrisiko des Arbeitgebers.
Wenn der Arbeitnehmer sie verursacht hat (z.B. durch Gleitzeit-Nutzung): ja, im vereinbarten Ausgleichszeitraum. Wenn der Arbeitgeber sie verursacht hat (z.B. kein Auftrag): nein. Die Ursache ist entscheidend.
Arbeitnehmer-verursachte Minusstunden können mit dem letzten Gehalt verrechnet werden. Arbeitgeber-verursachte Minusstunden verfallen – der Arbeitnehmer muss sie nicht ausgleichen. Im Streitfall hilft der Blick in den Arbeitsvertrag und ggf. rechtliche Beratung.
Nein. Wenn der Arbeitgeber Sie nach Hause schickt (weil keine Arbeit da ist), trägt er das Risiko. Sie haben Anspruch auf Ihr Gehalt, und es entstehen keine Minusstunden, die Sie ausgleichen müssen.
Das regelt der Arbeitsvertrag oder die Betriebsvereinbarung. Üblich sind Grenzen von 20-40 Stunden. Ohne Regelung gibt es keine feste Grenze, aber extreme Minusstunden sollten vermieden und besprochen werden.

Fazit

Minusstunden sind nicht automatisch problematisch – sie gehören zu flexiblen Arbeitszeitmodellen dazu. Entscheidend ist die Ursache: Arbeitgeber-verursachte Minusstunden gehen nicht zu Lasten der Mitarbeiter. Für arbeitnehmer-verursachte Minusstunden sollten klare Regelungen zu Grenzen und Ausgleich bestehen. Transparente Kommunikation und regelmäßiges Monitoring helfen, dass aus kleinem Minus kein großes Problem wird.

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