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title: "Leiharbeit Zeiterfassung: Wer ist verantwortlich?"
description: "Zeiterfassung bei Leiharbeit: Verantwortlichkeiten zwischen Verleiher und Entleiher, rechtliche Anforderungen und praktische Umsetzung."
author: "Redaktion"
category: "zeiterfassungsgesetz"
language: "de-DE"
published_at: "2026-01-22"
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keywords: ["Leiharbeit Zeiterfassung","Zeitarbeit Dokumentation","Leiharbeiter Arbeitszeit","Arbeitnehmerüberlassung Zeiterfassung","Personaldienstleister Zeitnachweis"]
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# Leiharbeit Zeiterfassung: Wer ist verantwortlich?

Bei Leiharbeit (Arbeitnehmerüberlassung) besteht ein dreigliedriges Rechtsverhältnis: Der Leiharbeitnehmer ist beim Verleiher (Zeitarbeitsunternehmen) angestellt, arbeitet aber im Entleiherbetrieb (Kundenbetrieb). Die Zeiterfassung muss diesem besonderen Verhältnis gerecht werden.

## Das Wichtigste in Kürze

- Der Verleiher als Arbeitgeber trägt die Hauptverantwortung für die Zeiterfassung
- Der Entleiher muss bei der Erfassung mitwirken und das Arbeitszeitgesetz einhalten
- Die Zeiterfassung ist Grundlage für die Abrechnung zwischen Verleiher und Entleiher
- Leiharbeiter haben Anspruch auf die gleiche Zeiterfassung wie Stammmitarbeiter
- Verstöße können beide Seiten treffen

## Rechtliche Grundlagen

### Dreiecksverhältnis bei Leiharbeit

Die Leiharbeit ist durch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) geregelt:

| Verhältnis | Rechtliche Basis |
|------------|------------------|
| Leiharbeiter ↔ Verleiher | Arbeitsvertrag |
| Verleiher ↔ Entleiher | Überlassungsvertrag |
| Leiharbeiter ↔ Entleiher | Weisungsrecht im Einsatz |

### Zeiterfassungspflicht

Die [Zeiterfassungspflicht nach BAG-Urteil](/ratgeber/zeiterfassungsgesetz/bag-urteil-zeiterfassung) gilt auch für Leiharbeitnehmer. Die Pflicht trifft in erster Linie den Arbeitgeber – also den Verleiher.

Der Entleiher hat jedoch ebenfalls Pflichten:
- Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes während des Einsatzes
- Bereitstellung von Erfassungsmöglichkeiten
- Mitwirkung an der Dokumentation

> **Rechtlicher Hinweis:**
>
> Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

## Verantwortlichkeiten bei der Zeiterfassung

### Pflichten des Verleihers

Als Arbeitgeber ist der Verleiher hauptverantwortlich:

- Bereitstellung eines Zeiterfassungssystems
- Kontrolle der Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes
- [Dokumentation und Aufbewahrung](/ratgeber/zeiterfassungsgesetz/arbeitszeiterfassung-aufbewahrungsfrist)
- Korrekte Lohnabrechnung auf Basis der erfassten Zeiten

### Pflichten des Entleihers

Der Entleiher hat folgende Verantwortlichkeiten:

- Einhaltung des [Arbeitszeitgesetzes](/ratgeber/zeiterfassungsgesetz/arbeitszeitgesetz-arbeitszeit) im Betrieb
- Ermöglichung der Zeiterfassung
- Mitteilung der Arbeitszeiten an den Verleiher
- Keine Anordnung gesetzwidriger Arbeitszeiten

### Vertragliche Regelung

Der Überlassungsvertrag sollte regeln:

- Wer die Zeiterfassung durchführt
- Wie die Zeiten an den Verleiher übermittelt werden
- Fristen für die Übermittlung
- Verfahren bei Unstimmigkeiten

## Praktische Umsetzung

### Modelle der Zeiterfassung

Je nach Organisation gibt es verschiedene Modelle:

| Modell | Beschreibung | Vor-/Nachteile |
|--------|--------------|----------------|
| Entleiher-System | Erfassung im System des Kundenbetriebs | + Integration, - Datenübertragung nötig |
| Verleiher-System | Erfassung im System des Zeitarbeitsunternehmens | + Einheitlichkeit, - App/Zugang nötig |
| Manuell | Stundenzettel mit Unterschrift | + Einfach, - Fehleranfällig |
| Hybrid | Kombination verschiedener Methoden | + Flexibel, - Komplexer |

### Zeiterfassung im Entleiherbetrieb

Arbeitet der Leiharbeiter mit dem System des Entleihers:

- Zugang zum Zeiterfassungssystem erforderlich
- Datenübertragung an den Verleiher organisieren
- Datenschutz beachten (zwei Verantwortliche)

### Mobile Zeiterfassung

Eine [Zeiterfassungs-App](/ratgeber/zeiterfassung/zeiterfassung-app-smartphone) des Verleihers bietet Vorteile:

- Erfassung unabhängig vom Entleiherbetrieb
- Direkte Datenübermittlung an den Verleiher
- Einheitliches System bei wechselnden Einsätzen
- Keine Systemintegration beim Entleiher nötig

## Arbeitszeitgesetz in der Leiharbeit

### Grenzen der Arbeitszeit

Das [Arbeitszeitgesetz](/ratgeber/zeiterfassungsgesetz/arbeitszeitgesetz-arbeitszeit) gilt vollumfänglich:

- Höchstens 8 Stunden täglich (10 mit Ausgleich)
- [Pausenregelungen](/ratgeber/zeiterfassungsgesetz/pausenregelung-arbeitszeitgesetz) einhalten
- [Ruhezeiten](/ratgeber/zeiterfassungsgesetz/ruhezeiten-zwischen-schichten) von 11 Stunden

### Wer haftet bei Verstößen?

Bei Arbeitszeitverstößen können beide Seiten haftbar sein:

- **Verleiher:** Als Arbeitgeber grundsätzlich verantwortlich
- **Entleiher:** Bei Anordnung überlanger Arbeitszeiten

[Bußgelder](/ratgeber/zeiterfassungsgesetz/zeiterfassung-bussgeld-strafen) können beide treffen.

### Dokumentation für den Nachweis

Die Zeiterfassung dient als Nachweis:

- Einhaltung der Höchstarbeitszeiten
- Pauseneinhaltung
- Bei [Betriebsprüfungen](/ratgeber/zeiterfassungsgesetz/betriebspruefung-zeiterfassung-vorbereiten)

## Besonderheiten bei der Abrechnung

### Zeiterfassung als Abrechnungsgrundlage

Die erfassten Zeiten sind Basis für:

- Stundenabrechnung zwischen Verleiher und Entleiher
- Lohnabrechnung für den Leiharbeiter
- Nachweis bei Streitigkeiten

### Unterschriften und Freigaben

Typischer Ablauf:

1. Leiharbeiter erfasst Zeiten
2. Entleiher bestätigt (Unterschrift/Freigabe)
3. Verleiher erhält die Daten
4. Abrechnung erfolgt

### Unstimmigkeiten klären

Bei Differenzen zwischen erfassten und abgerechneten Zeiten:

- Zeitnahe Klärung wichtig
- Dokumentation aller Korrekturen
- Im Zweifel: Zeiterfassung des Leiharbeiters gilt

## Gleichstellung mit Stammpersonal

### Equal Treatment bei der Zeiterfassung

Das AÜG schreibt Gleichstellung vor. Dies gilt auch für die Zeiterfassung:

- Gleiche Erfassungsmethoden wie Stammpersonal
- Gleicher Zugang zu Zeitkonten
- Gleichberechtigte Korrekturmöglichkeiten

### Arbeitszeiten wie Stammpersonal

Leiharbeiter haben Anspruch auf:

- Gleiche Arbeitszeitregelungen
- Gleiche Pausenregelungen
- Gleichbehandlung bei Überstunden

## Wechselnde Einsätze

### Zeiterfassung bei mehreren Entleihern

Bei Einsätzen in verschiedenen Betrieben:

- Zentrale Erfassung beim Verleiher sinnvoll
- Klare Zuordnung der Zeiten zu Einsatzorten
- Übergangstage korrekt dokumentieren

### Fahrzeiten zwischen Einsätzen

Fahrzeiten können Arbeitszeit sein:

- Direkte Fahrt zwischen Einsatzorten: Arbeitszeit
- Fahrt vom Wohnort zum Einsatzort: In der Regel nicht
- Fahrt zwischen entfernten Einsatzorten: Im Einzelfall prüfen

## Häufige Fragen

### Wer ist für die Zeiterfassung bei Leiharbeit verantwortlich?

Der Verleiher als Arbeitgeber trägt die Hauptverantwortung für die Zeiterfassung. Der Entleiher muss jedoch mitwirken und die Erfassung ermöglichen. Wer die Erfassung praktisch durchführt, sollte im Überlassungsvertrag geregelt sein.

### Müssen Leiharbeiter das System des Kundenbetriebs nutzen?

Nicht zwingend. Die Zeiterfassung kann auch über ein System des Verleihers erfolgen, etwa per App. Wichtig ist, dass die Zeiten dokumentiert werden und sowohl für die Abrechnung als auch für die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes nutzbar sind.

### Wer haftet bei Arbeitszeitverstößen?

Beide Seiten können haftbar sein: Der Verleiher als Arbeitgeber ist grundsätzlich verantwortlich, der Entleiher haftet aber mit, wenn er überlange Arbeitszeiten anordnet oder duldet. Bußgelder können beide treffen.

### Haben Leiharbeiter Anspruch auf ein Arbeitszeitkonto?

Wenn das Unternehmen für Stammpersonal Arbeitszeitkonten führt, haben Leiharbeiter nach dem Gleichstellungsgrundsatz grundsätzlich auch Anspruch darauf. Die Details sind im Arbeitsvertrag mit dem Verleiher zu regeln.

### Wie werden Arbeitszeiten zwischen Verleiher und Entleiher abgerechnet?

Die erfassten Arbeitszeiten sind Grundlage für die Abrechnung. Typischerweise bestätigt der Entleiher die erfassten Zeiten, und der Verleiher stellt auf dieser Basis Rechnung. Die genauen Modalitäten werden im Überlassungsvertrag geregelt.

## Fazit

Die Zeiterfassung bei Leiharbeit erfordert eine gute Koordination zwischen Verleiher und Entleiher. Der Verleiher als Arbeitgeber trägt die Hauptverantwortung, aber der Entleiher muss mitwirken. Eine klare vertragliche Regelung und moderne Erfassungssysteme – idealerweise mobil beim Verleiher – erleichtern die Umsetzung und schaffen Rechtssicherheit für alle Beteiligten.

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