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title: "Zeiterfassung bei Leiharbeit und Zeitarbeit"
description: "Zeiterfassung für Leiharbeiter: Wer ist verantwortlich, was muss dokumentiert werden und welche Pflichten gelten."
author: "Redaktion"
category: "zeiterfassungsgesetz"
language: "de-DE"
published_at: "2026-01-22"
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keywords: ["Zeiterfassung Leiharbeit","Zeitarbeit Dokumentation","Leiharbeiter Stunden","Arbeitnehmerüberlassung"]
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# Zeiterfassung bei Leiharbeit und Zeitarbeit

Zwei Unternehmen, ein Arbeiter – wer erfasst die Zeit?

## Das Wichtigste in Kürze

- Entleiher muss Arbeitszeit erfassen
- Verleiher braucht Zeitnachweise für Abrechnung
- Beide haben Dokumentationspflichten
- Mindestlohn-Kontrolle besonders wichtig
- Branchen mit Sonderregelungen beachten

> **Rechtlicher Hinweis:**
>
> Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

## Grundlagen Arbeitnehmerüberlassung

### Beteiligte Parteien

Wer ist wer:

| Partei | Rolle |
|--------|-------|
| Verleiher | Personaldienstleister, formaler AG |
| Entleiher | Einsatzbetrieb |
| Leiharbeitnehmer | Arbeitet beim Entleiher |

### Rechtsverhältnisse

Dreiecksbeziehung:

- **Verleiher ↔ Leiharbeitnehmer** – Arbeitsvertrag (Arbeitgeber)
- **Verleiher ↔ Entleiher** – Überlassungsvertrag
- **Entleiher ↔ Leiharbeitnehmer** – Weisungsrecht (während Einsatz)

## Wer ist verantwortlich?

### Zeiterfassung

Pflichten:

| Pflicht | Verantwortlich |
|---------|----------------|
| Erfassung der Arbeitszeit | Entleiher |
| ArbZG-Einhaltung | Entleiher |
| Dokumentation für Lohn | Verleiher |
| Nachweis für Abrechnung | Beide |

### Warum Entleiher

Begründung:

- **Weisungsrecht** – Bestimmt, wann gearbeitet wird
- **Kontrolle** – Sieht, ob Zeiten stimmen
- **ArbZG-Verantwortung** – Schutz am Arbeitsplatz
- **Überstunden** – Ordnet an, muss dokumentieren
- **Prüfung** – Behörden prüfen beim Entleiher

### Verleiher braucht auch

Was der Verleiher braucht:

| Information | Zweck |
|-------------|-------|
| Arbeitszeiten | Abrechnung mit Entleiher |
| Überstunden | Zuschläge berechnen |
| Pausen | Mindestlohn-Berechnung |
| Abwesenheiten | Personalplanung |

## Dokumentationspflichten

### Mindestlohn-Dokumentation

MiLoG-Pflicht:

| Pflicht | Inhalt |
|---------|--------|
| Beginn | Täglich |
| Ende | Täglich |
| Dauer | Täglich |
| Frist | Spätestens 7 Tage |
| Aufbewahrung | 2 Jahre |

### Arbeitnehmerüberlassungsgesetz

AÜG-Anforderungen:

- **Überlassungsvertrag** – Schriftlich erforderlich
- **Tätigkeitsbeschreibung** – Was wird gemacht
- **Einsatzzeiten** – Von-bis
- **Einsatzort** – Wo eingesetzt
- **Vergütung** – Equal Pay beachten

## Praktische Umsetzung

### Beim Entleiher

Was tun:

| Schritt | Umsetzung |
|---------|-----------|
| Leiharbeitnehmer anlegen | Im Zeiterfassungssystem |
| Als Extern markieren | Unterscheidung zu Festangestellten |
| Normale Erfassung | Stempeln wie andere |
| Zeitnachweis erstellen | Für Verleiher |

### System-Einrichtung

Wie organisieren:

- **Mitarbeiter-Kategorie** – "Leiharbeiter" oder "Extern"
- **Zuordnung** – Welcher Personaldienstleister
- **Kostenstelle** – Für interne Abrechnung
- **Einsatz-Zeitraum** – Von-bis
- **Export** – Für Personaldienstleister

### Nachweis für Verleiher

Was liefern:

| Dokument | Inhalt |
|----------|--------|
| Stundennachweis | Tägliche Arbeitszeiten |
| Überstunden | Separat ausgewiesen |
| Unterschrift | Bestätigung des Entleihers |
| Zeitraum | Pro Woche/Monat |

## Sonderfälle

### Mehrere Einsätze

Wenn Leiharbeitnehmer bei mehreren Entleihern:

| Aspekt | Regelung |
|--------|----------|
| ArbZG | Arbeitszeiten addieren |
| Höchstarbeitszeit | Gilt gesamt |
| Ruhezeit | Gilt gesamt |
| Koordination | Verleiher muss Überblick haben |

### Wechselnde Einsatzorte

Beim gleichen Entleiher:

- **Erfassung** – Auch am Einsatzort möglich (App)
- **Wegezeit** – Zwischen Einsatzorten = Arbeitszeit
- **Erster Einsatzort** – Weg dorthin = keine AZ
- **Letzter Einsatzort** – Weg nach Hause = keine AZ
- **Mobile App** – Ideal für wechselnde Orte

### Branchenzuschläge

Besondere Regelungen:

| Branche | Besonderheit |
|---------|--------------|
| Metall/Elektro | Branchenzuschläge |
| Chemie | Branchenzuschläge |
| Pflege | Besondere Regelungen |
| Bau | Equal Pay schneller |

## Prüfungen

### Wer prüft

Zuständige Behörden:

| Behörde | Prüft |
|---------|-------|
| Zoll (FKS) | Mindestlohn |
| Rentenversicherung | SV-Beiträge |
| Bundesagentur für Arbeit | AÜG-Einhaltung |
| Gewerbeaufsicht | Arbeitszeit, Arbeitsschutz |

### Was geprüft wird

Prüfungsinhalte:

- **Zeiterfassung vollständig** – Alle Tage dokumentiert
- **Mindestlohn eingehalten** – Stundenlohn ≥ Mindestlohn
- **Höchstarbeitszeit** – ArbZG beachtet
- **Überlassungsvertrag** – Vorschriften eingehalten
- **Equal Pay** – Ab wann, ob erfüllt

### Bußgelder

Bei Verstößen:

| Verstoß | Bußgeld |
|---------|---------|
| Dokumentation fehlt | Bis 30.000 € |
| Mindestlohn unterschritten | Bis 500.000 € |
| AÜG-Verstöße | Bis 30.000 € |
| Illegale Überlassung | Straftat möglich |

## Häufige Fragen

### Muss ich Leiharbeiter in mein normales Zeiterfassungssystem aufnehmen?

Ja, das ist die einfachste und sicherste Lösung. Sie haben als Entleiher die Pflicht, die Arbeitszeiten zu dokumentieren. Markieren Sie Leiharbeiter als 'Extern' oder in einer eigenen Kategorie. So können Sie sie leicht unterscheiden und Nachweise für den Personaldienstleister erstellen.

### Wer ist verantwortlich, wenn Leiharbeiter Überstunden machen?

Der Entleiher – Sie ordnen die Arbeit an und haben das Weisungsrecht. Die Überstunden müssen dokumentiert werden. Sie müssen auch darauf achten, dass die Höchstarbeitszeit nicht überschritten wird. Der Verleiher braucht die Information für die korrekte Abrechnung und Zuschläge.

### Was passiert, wenn der Leiharbeiter bei mehreren Entleihern in einer Woche arbeitet?

Die Arbeitszeiten bei allen Entleihern werden für das ArbZG addiert. Wenn der Leiharbeiter bei Ihnen 8 Stunden und bei einem anderen 4 Stunden am selben Tag arbeitet, sind das 12 Stunden – ein Verstoß. Der Verleiher muss koordinieren, die Entleiher müssen informieren.

### Muss ich die Zeiten dem Personaldienstleister unterschrieben zurückschicken?

In der Regel ja – der Stundennachweis ist die Grundlage für die Abrechnung zwischen Verleiher und Entleiher. Eine Unterschrift (oder digitale Bestätigung) bestätigt die Richtigkeit der Zeiten. Das liegt auch in Ihrem Interesse: Sie zahlen nur für tatsächlich geleistete Stunden.

### Gilt Equal Pay auch für die Zeiterfassung?

Equal Pay betrifft die Vergütung, nicht die Zeiterfassung. Aber: Die Zeiterfassung liefert die Grundlage für die korrekte Berechnung. Wenn Leiharbeiter nach Equal Pay bezahlt werden (i.d.R. nach 9 Monaten), müssen die Arbeitszeiten genau dokumentiert sein, um Zuschläge und Sonderleistungen korrekt zu berechnen.

## Fazit

Bei Leiharbeit ist der Entleiher für die Zeiterfassung verantwortlich – er hat das Weisungsrecht und muss das ArbZG einhalten. Der Verleiher braucht die Zeitnachweise für die Abrechnung. Am einfachsten: Leiharbeiter im normalen System erfassen, als Externe markieren, regelmäßig Nachweise an den Personaldienstleister übermitteln. Bei mehreren Einsätzen Koordination nicht vergessen – die Höchstarbeitszeit gilt gesamt.

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