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title: "Arbeitnehmerüberlassung: Zeiterfassung richtig regeln"
description: "Zeiterfassung bei Leiharbeit: Wer erfasst was? Pflichten von Verleiher und Entleiher bei der Arbeitnehmerüberlassung."
author: "Redaktion"
category: "zeiterfassungsgesetz"
language: "de-DE"
published_at: "2026-01-22"
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keywords: ["Arbeitnehmerüberlassung Zeiterfassung","ANÜ Arbeitszeit","Personalüberlassung Dokumentation","Leiharbeit Zeiterfassung","Zeitarbeit Dokumentation"]
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# Arbeitnehmerüberlassung: Zeiterfassung richtig regeln

Bei der Arbeitnehmerüberlassung arbeitet der Mitarbeiter beim Kunden, ist aber beim Verleiher angestellt. Wer muss die Arbeitszeit erfassen? Und wie?

## Das Wichtigste in Kürze

- Arbeitgeber ist der Verleiher (Zeitarbeitsfirma)
- Verleiher trägt die Pflicht zur Zeiterfassung
- Entleiher muss Arbeitszeiten dokumentieren und übermitteln
- AÜG fordert zusätzliche Aufzeichnungspflichten
- Klare vertragliche Regelung erforderlich

> **Rechtlicher Hinweis:**
>
> Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

## Das Dreiecksverhältnis

### Beteiligte Parteien

Bei der Arbeitnehmerüberlassung gibt es drei Parteien:

- **Verleiher (Zeitarbeitsfirma)** – Arbeitgeber des Leiharbeitnehmers
- Zahlt Gehalt
- Trägt Arbeitgeberpflichten
- **Entleiher (Kundenbetrieb)** – Weisungsbefugnis vor Ort
- Bestimmt Arbeitszeit
- Kontrolliert Anwesenheit
- **Leiharbeitnehmer** – Arbeitsvertrag mit Verleiher
- Arbeitet beim Entleiher

### Wer ist Arbeitgeber?

| Aspekt | Zuständig |
|--------|-----------|
| Arbeitsvertrag | Verleiher |
| Lohnzahlung | Verleiher |
| Sozialversicherung | Verleiher |
| Weisungsrecht vor Ort | Entleiher |
| Arbeitszeitgestaltung | Entleiher |
| Arbeitszeitgesetz-Pflichten | Verleiher |

## Zeiterfassungspflicht

### Wer muss erfassen?

Nach dem BAG-Urteil und ArbZG:

- **Arbeitgeber** ist zur Zeiterfassung verpflichtet
- Das ist bei ANÜ der **Verleiher**
- Der Verleiher ist aber nicht vor Ort
- Praktische Lösung: Entleiher erfasst und übermittelt

### Praxislösung

| Schritt | Durchführung |
|---------|--------------|
| Erfassung vor Ort | Entleiher dokumentiert |
| Übermittlung | Entleiher an Verleiher |
| Kontrolle | Verleiher prüft |
| Aufbewahrung | Verleiher bewahrt auf |

## Vertragliche Regelung

### Im AÜ-Vertrag festlegen

Der Vertrag zwischen Verleiher und Entleiher sollte regeln:

- **Wie wird die Arbeitszeit erfasst?**
- **In welchem System?**
- **Wie oft wird übermittelt?**
- **Welches Format?**
- **Wer trägt die Kosten?**
- **Wer haftet bei Fehlern?**

### Mindestinhalte

| Punkt | Regelung |
|-------|----------|
| Erfassungsmethode | App, Terminal, Liste |
| Erfassungsintervall | Täglich, wöchentlich |
| Übermittlungsformat | Excel, Schnittstelle, PDF |
| Prüfungspflicht | Entleiher oder Verleiher |
| Korrekturen | Wie werden sie gehandhabt? |

## AÜG-Aufzeichnungspflichten

### Zusätzliche Dokumentation

Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz fordert:

| Dokument | Inhalt |
|----------|--------|
| Überlassungsvertrag | Dauer, Tätigkeit, Vergütung |
| Arbeitnehmerüberlassungsbescheinigung | Für jeden Einsatz |
| Arbeitszeitnachweise | Für Abrechnung und Compliance |

### Höchstüberlassungsdauer

Die Arbeitszeit ist auch für die 18-Monate-Grenze relevant:

- Maximal 18 Monate beim gleichen Entleiher
- Berechnung anhand der Einsatzzeiten
- Unterbrechungen unter 3 Monaten zählen nicht
- Zeiterfassung als Nachweis wichtig

## Arbeitszeit beim Entleiher

### Wer bestimmt die Arbeitszeit?

Der Entleiher bestimmt:

- Arbeitsbeginn und -ende
- Pausenzeiten
- Schichteinteilung
- Überstunden

### Arbeitszeitgesetz beachten

Der Verleiher bleibt verantwortlich:

| Regel | Verantwortung |
|-------|---------------|
| Max. 10 Stunden/Tag | Verleiher |
| Pausenregelungen | Beide (Entleiher praktisch) |
| Ruhezeiten | Verleiher |
| Sonntagsarbeit | Verleiher (mit Entleiher abstimmen) |

### Mehrere Einsätze

Wenn ein Leiharbeitnehmer bei mehreren Entleihern arbeitet:

- Arbeitszeiten addieren sich
- Verleiher muss Überblick haben
- Höchstarbeitszeit insgesamt beachten
- Kommunikation wichtig

## Abrechnung und Vergütung

### Stundennachweise als Grundlage

Die Zeiterfassung ist Basis für:

- Abrechnung Entleiher → Verleiher
- Lohnabrechnung Leiharbeitnehmer
- Zuschlagsberechnung (Nacht, Sonntag)
- Überstundenabrechnung

### Prüfung durch Leiharbeitnehmer

Der Leiharbeitnehmer sollte:

- Eigene Aufzeichnungen führen
- Stundennachweise gegenzeichnen
- Bei Abweichungen reklamieren
- Kopien aufbewahren

## Besondere Situationen

### Krankheit beim Einsatz

Wenn der Leiharbeitnehmer krank wird:

- Meldung an Entleiher (vor Ort)
- Meldung an Verleiher (Arbeitgeber)
- Zeiterfassung: Kein Eintrag beim Entleiher
- Lohnfortzahlung durch Verleiher

### Überstunden

Bei Überstunden:

| Aspekt | Regelung |
|--------|----------|
| Anordnung | Entleiher (im Rahmen des Vertrags) |
| Vergütung | Verleiher an Leiharbeitnehmer |
| Abrechnung | Entleiher an Verleiher |
| Dokumentation | Beide |

### Arbeitszeitbetrug

Bei Manipulation der Zeiterfassung:

- Kann zur Kündigung führen
- Durch Verleiher (Arbeitgeber)
- Auch Entleiher kann Ersatz verlangen
- Strafrechtliche Relevanz möglich

## Kontrolle durch Behörden

### Finanzkontrolle Schwarzarbeit

Der Zoll prüft bei Leiharbeit:

- Zeiterfassung vorhanden?
- ArbZG eingehalten?
- Mindestlohn gezahlt?
- Equal Pay beachtet?

### Aufbewahrungspflichten

| Dokument | Aufbewahrung |
|----------|--------------|
| Arbeitszeitnachweise | Mindestens 2 Jahre |
| AÜ-Verträge | Dauer + 10 Jahre |
| Lohnabrechnungen | 6 Jahre |

## Häufige Fragen

### Wer muss die Arbeitszeit von Leiharbeitnehmern erfassen?

Rechtlich ist der Verleiher (die Zeitarbeitsfirma) als Arbeitgeber verpflichtet. Praktisch erfasst oft der Entleiher vor Ort und übermittelt die Daten an den Verleiher. Das sollte vertraglich geregelt sein.

### Muss ich als Entleiher die Arbeitszeiten der Leiharbeiter dokumentieren?

Ja, Sie sollten die Arbeitszeiten dokumentieren und an den Verleiher übermitteln. Das ist die Grundlage für die Abrechnung und dient der Compliance. Im AÜ-Vertrag sollte das geregelt sein.

### Was passiert, wenn die Arbeitszeit falsch erfasst wird?

Fehler sollten schnell korrigiert werden. Systematische Falschangaben können Kündigungsgründe sein. Der Verleiher haftet für die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes – auch wenn der Entleiher erfasst.

### Wie erfasse ich Überstunden von Leiharbeitnehmern?

Überstunden müssen dokumentiert und separat ausgewiesen werden. Der Entleiher erfasst sie, übermittelt sie an den Verleiher, und dieser rechnet sie mit dem Leiharbeitnehmer ab. Die Vergütung richtet sich nach dem Arbeitsvertrag.

### Gilt die 18-Monats-Grenze pro Entleiher?

Ja, ein Leiharbeitnehmer darf maximal 18 Monate beim gleichen Entleiher eingesetzt werden. Unterbrechungen unter 3 Monaten werden nicht berücksichtigt. Die Zeiterfassung ist wichtig für den Nachweis.

## Fazit

Bei der Arbeitnehmerüberlassung liegt die Zeiterfassungspflicht beim Verleiher als Arbeitgeber. Praktisch erfasst oft der Entleiher vor Ort und übermittelt die Daten. Wichtig ist eine klare vertragliche Regelung: Wer erfasst wie, in welchem Format, und wie oft wird übermittelt? Der Verleiher bleibt für die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes verantwortlich – auch wenn der Leiharbeitnehmer beim Entleiher arbeitet.

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