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title: "Bereitschaftsdienst: Ist das Arbeitszeit?"
description: "Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit: Definition, Abgrenzung zur Rufbereitschaft, Vergütung und Zeiterfassung erklärt."
author: "Redaktion"
category: "zeiterfassungsgesetz"
language: "de-DE"
published_at: "2026-01-22"
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keywords: ["Bereitschaftsdienst Arbeitszeit","Bereitschaft Zeiterfassung","Rufbereitschaft Arbeitszeit"]
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# Bereitschaftsdienst: Ist das Arbeitszeit?

Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft, Arbeitsbereitschaft – die Begriffe klingen ähnlich, haben aber unterschiedliche rechtliche Bedeutungen. Ist Bereitschaft Arbeitszeit? Die Antwort ist wichtig für Zeiterfassung und Vergütung.

## Das Wichtigste in Kürze

- Bereitschaftsdienst ist vollständig Arbeitszeit
- Rufbereitschaft ist nur bei tatsächlichem Einsatz Arbeitszeit
- Arbeitsbereitschaft ist ebenfalls Arbeitszeit
- Die Abgrenzung erfolgt nach dem Ort des Aufenthalts
- EuGH und BAG haben die Rechtslage klargestellt

> **Rechtlicher Hinweis:**
>
> Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

## Die drei Bereitschaftsformen

### Übersicht

| Form | Aufenthaltsort | Arbeitszeit? | Vergütung |
|------|----------------|--------------|-----------|
| Arbeitsbereitschaft | Am Arbeitsplatz, wachsam | Ja, voll | Voll |
| Bereitschaftsdienst | Vom Arbeitgeber bestimmt | Ja, voll | Oft reduziert |
| Rufbereitschaft | Frei wählbar | Nur Einsatz | Pauschale + Einsatz |

### Arbeitsbereitschaft

**Definition:**
Wachende Aufmerksamkeit im Zustand der Entspannung am Arbeitsplatz.

**Beispiele:**
- Pförtner, der auf Besucher wartet
- Verkäufer, der auf Kunden wartet
- Feuerwehrmann auf der Wache (ohne Einsatz)

**Arbeitszeit:**
Ja, vollständig – auch ohne aktive Tätigkeit.

### Bereitschaftsdienst

**Definition:**
Aufenthalt an einem vom Arbeitgeber bestimmten Ort (innerhalb oder außerhalb des Betriebs), um bei Bedarf sofort die Arbeit aufzunehmen.

**Beispiele:**
- Arzt im Bereitschaftszimmer der Klinik
- Techniker in der Rufzentrale
- Pflegekraft im Dienstzimmer

**Arbeitszeit:**
Ja, vollständig – seit EuGH-Rechtsprechung (SIMAP, Jaeger).

### Rufbereitschaft

**Definition:**
Der Arbeitnehmer muss erreichbar sein und auf Abruf die Arbeit aufnehmen, kann sich aber frei aufhalten.

**Beispiele:**
- IT-Administrator zu Hause mit Diensthandy
- Arzt in der Wohnung mit Piepser
- Techniker unterwegs, muss aber erreichbar sein

**Arbeitszeit:**
Nur die Zeit des tatsächlichen Einsatzes – nicht die reine Erreichbarkeit.

> **Hinweis:**
>
> Die Abgrenzung zwischen Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft erfolgt danach, wo sich der Arbeitnehmer aufhalten muss. Bestimmt der Arbeitgeber den Ort, ist es Bereitschaftsdienst.

## Rechtliche Grundlagen

### EuGH-Rechtsprechung

**SIMAP-Urteil (2000):**
Bereitschaftsdienst im Krankenhaus ist vollständig Arbeitszeit.

**Jaeger-Urteil (2003):**
Auch inaktive Zeiten während des Bereitschaftsdienstes sind Arbeitszeit.

**Matzak-Urteil (2018):**
Rufbereitschaft kann Arbeitszeit sein, wenn sie die Freizeitgestaltung erheblich einschränkt.

### BAG-Rechtsprechung

**Grundsatz:**
Das BAG folgt der EuGH-Rechtsprechung und wertet Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit.

**Vergütung:**
Bereitschaftsdienst kann niedriger vergütet werden als Vollarbeit – das ist zulässig.

### Arbeitszeitgesetz

**§ 7 ArbZG:**
Tarifverträge können Bereitschaftsdienst in begrenztem Umfang von den Arbeitszeitgrenzen ausnehmen.

**Aber:**
Auch bei Bereitschaftsdienst gelten Schutzgrenzen (max. 24 Stunden Schicht bei Ausnahmeregelung).

## Zeiterfassung bei Bereitschaft

### Bereitschaftsdienst erfassen

**Was zu erfassen ist:**
- Beginn des Bereitschaftsdienstes
- Ende des Bereitschaftsdienstes
- Ggf. Zeiten mit Volltätigkeit gesondert

**Beispiel:**

```
Bereitschaftsdienst: 18:00-06:00 Uhr (12 Stunden)
davon aktiv: 22:30-00:15 Uhr (1:45 Stunden)
Gesamtarbeitszeit: 12 Stunden
```

### Rufbereitschaft erfassen

**Was zu erfassen ist:**
- Nur die Zeit des tatsächlichen Einsatzes
- Inklusive Anfahrt (je nach Vereinbarung)

**Beispiel:**

```
Rufbereitschaft: 18:00-06:00 Uhr (nicht Arbeitszeit)
Einsatz: 23:00-01:30 Uhr (2:30 Stunden Arbeitszeit)
Gesamtarbeitszeit: 2:30 Stunden
```

### Mischformen

**Häufig:**
Rufbereitschaft mit mehreren Einsätzen.

**Erfassung:**
Jeden Einsatz einzeln erfassen, Zeiten addieren.

## Vergütung von Bereitschaft

### Bereitschaftsdienst

**Grundsatz:**
Vergütung kann niedriger sein als bei Vollarbeit.

**Typische Regelungen:**
- 50-75% des normalen Stundenlohns
- Oder: Pauschale pro Bereitschaftsschicht
- Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag maßgeblich

**Beispiel Tarifvertrag öffentlicher Dienst:**
Bereitschaftsdienst wird mit 50%, 75% oder 100% vergütet, je nach tatsächlicher Inanspruchnahme.

### Rufbereitschaft

**Grundsatz:**
Vergütung nur für tatsächlichen Einsatz + oft Pauschale für Erreichbarkeit.

**Typische Regelungen:**
- Pauschale für Rufbereitschaft (z.B. 30-50 € pro Tag)
- Plus: Normaler Lohn für tatsächlichen Einsatz
- Oft mit Zuschlägen (Nacht, Wochenende)

### Mindestlohn

**Wichtig:**
Auch Bereitschaftsdienst muss den Mindestlohn einhalten – bezogen auf die gesamte Bereitschaftszeit.

> **Tipp:**
>
> Prüfen Sie Ihren Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag genau. Die Vergütung von Bereitschaftsdienst ist oft detailliert geregelt. Fehlt eine Regelung, ist Volllohn zu zahlen.

## Arbeitszeit und Ruhezeit

### Höchstarbeitszeit

**Grundsatz:**
Auch Bereitschaftsdienst zählt zur Arbeitszeit und unterliegt den Grenzen des ArbZG.

**Problem:**
24-Stunden-Bereitschaftsdienste überschreiten die 10-Stunden-Grenze.

**Lösung:**
Tarifvertragliche Ausnahmen nach § 7 ArbZG.

### Ruhezeit

**Grundsatz:**
11 Stunden Ruhezeit nach dem Dienst.

**Bei Bereitschaftsdienst:**
Die gesamte Bereitschaft ist Arbeitszeit → 11 Stunden Ruhe danach.

**Bei Rufbereitschaft:**
Ohne Einsatz keine Arbeitszeit → Ruhezeit läuft durch.
Mit Einsatz → Ruhezeit beginnt nach Einsatzende neu (umstritten).

### Ausgleich

**Überschreitung 8-Stunden-Grenze:**
Ausgleich innerhalb von 24 Wochen (bei Bereitschaftsdienst: oft 12 Monate tariflich).

## Branchenspezifische Regelungen

### Krankenhaus/Pflege

**Typisch:**
- Bereitschaftsdienst bis zu 24 Stunden
- Staffelung der Vergütung nach Inanspruchnahme
- Tarifverträge (TVöD, TV-Ärzte) mit Sonderregelungen

### Feuerwehr/Rettungsdienst

**Typisch:**
- 24-Stunden-Schichten zulässig
- Hoher Anteil Bereitschaft
- Ausnahmen nach § 7 ArbZG

### IT/Technik

**Typisch:**
- Rufbereitschaft häufiger als Bereitschaftsdienst
- Pauschale + Einsatzvergütung
- Remote-Einsätze (von zuhause)

### Handwerk/Notdienst

**Typisch:**
- Rufbereitschaft für Notfälle
- Wochenenddienste
- Fahrzeiten als Arbeitszeit

## Dokumentation für Arbeitgeber

### Pflichten

**Zu dokumentieren:**
- Art der Bereitschaft (Dienst vs. Rufbereitschaft)
- Beginn und Ende
- Tatsächliche Einsatzzeiten
- Ruhezeiten

### Aufbewahrung

| Dokument | Frist |
|----------|-------|
| Arbeitszeitnachweise | 2 Jahre |
| Dienstpläne | 2 Jahre |
| Vergütungsabrechnungen | 6 Jahre |

### Besondere Hinweise

- Unterscheidung Bereitschaft/Rufbereitschaft dokumentieren
- Einsatzzeiten bei Rufbereitschaft genau erfassen
- Ausnahmen nach § 7 ArbZG nachweisbar halten

## Häufige Streitpunkte

### Rufbereitschaft wird zum Bereitschaftsdienst

**Problem:**
Arbeitnehmer muss ständig in der Nähe bleiben, kann Freizeit nicht gestalten.

**Rechtsprechung:**
Starke Einschränkungen können Rufbereitschaft zur Arbeitszeit machen.

**Indizien:**
- Sehr kurze Reaktionszeit (<30 Minuten)
- Häufige Einsätze
- Einschränkung des Aufenthaltsortes

### Anfahrt bei Rufbereitschaft

**Frage:**
Ist die Anfahrt zum Einsatzort Arbeitszeit?

**Antwort:**
Ja, ab Abruf beginnt die Arbeitszeit (herrschende Meinung).

### Ruhezeit nach Einsatz

**Frage:**
Beginnt die Ruhezeit nach jedem Einsatz neu?

**Antwort:**
Umstritten. Sicherste Lösung: Ja, 11 Stunden ab Einsatzende.

## Häufige Fragen zu Bereitschaftsdienst

### Zählt Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit?

Ja, vollständig. Nach EuGH- und BAG-Rechtsprechung ist Bereitschaftsdienst – auch wenn Sie schlafen – Arbeitszeit. Das gilt, wenn der Arbeitgeber den Aufenthaltsort vorgibt. Die Zeit zählt für Höchstarbeitszeit, Ruhezeiten und muss dokumentiert werden.

### Ist Rufbereitschaft Arbeitszeit?

Rufbereitschaft selbst ist keine Arbeitszeit, da Sie Ihren Aufenthaltsort frei wählen können. Nur die Zeit des tatsächlichen Einsatzes (inkl. Anfahrt) ist Arbeitszeit. Ausnahme: Wenn die Einschränkungen so stark sind, dass Sie Ihre Freizeit nicht gestalten können, kann auch Rufbereitschaft zur Arbeitszeit werden.

### Muss Bereitschaftsdienst voll bezahlt werden?

Nein, die Vergütung kann niedriger sein als bei Vollarbeit. Tarifverträge sehen oft 50-75% vor. Aber: Der Mindestlohn muss eingehalten werden. Ohne besondere Vereinbarung (Vertrag, Tarif) ist der normale Lohn zu zahlen.

### Wie lange darf ein Bereitschaftsdienst dauern?

Grundsätzlich gelten die Grenzen des ArbZG (max. 10 Stunden). Durch Tarifvertrag können aber längere Bereitschaftsdienste (bis 24 Stunden) erlaubt werden. Der Gesundheitsschutz muss aber gewährleistet bleiben, und Ausgleich ist erforderlich.

## Fazit

Die Abgrenzung zwischen Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft ist entscheidend für Zeiterfassung und Vergütung. Bereitschaftsdienst ist vollständig Arbeitszeit – auch wenn Sie nur warten. Rufbereitschaft nur beim tatsächlichen Einsatz. Dokumentieren Sie genau, um Ansprüche zu sichern und Arbeitszeitgrenzen einzuhalten.

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