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title: "Arbeitszeiterfassung für Minijobber: Die Regelungen"
description: "Zeiterfassung bei Minijobs: Was Arbeitgeber dokumentieren müssen und welche Besonderheiten gelten."
author: "Redaktion"
category: "zeiterfassungsgesetz"
language: "de-DE"
published_at: "2026-01-22"
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keywords: ["Minijob Zeiterfassung","450 Euro Job Arbeitszeit","Minijobber Dokumentation","geringfügige Beschäftigung"]
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# Arbeitszeiterfassung für Minijobber: Die Regelungen

Auch bei Minijobs gilt die Pflicht zur Zeiterfassung – mit einigen Besonderheiten.

## Das Wichtigste in Kürze

- Zeiterfassungspflicht gilt auch für Minijobber
- Mindestlohndokumentation zusätzlich erforderlich
- 520-Euro-Grenze durch Stunden begrenzt
- Aufzeichnungen 2 Jahre aufbewahren
- Verstöße werden kontrolliert und geahndet

> **Rechtlicher Hinweis:**
>
> Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

## Rechtliche Grundlagen

### Doppelte Pflicht

Was gilt:

| Rechtsgrundlage | Anforderung |
|-----------------|-------------|
| BAG-Urteil | Allgemeine Zeiterfassungspflicht |
| MiLoG § 17 | Mindestlohn-Dokumentation |
| SGB IV | Sozialversicherungsrechtliche Grenzen |
| Arbeitsvertrag | Vereinbarte Stunden |

### Warum besonders wichtig

Bei Minijobs:

- **520-Euro-Grenze** – Überschreitung vermeiden
- **Mindestlohn** – Stunden ÷ Lohn = Stundenlohn
- **Sozialversicherung** – Bei Überschreitung Pflicht
- **Kontrolle** – Zoll prüft regelmäßig
- **Nachweise** – Bei Streit wichtig

## MiLoG-Dokumentationspflicht

### Was dokumentieren

Pflichtangaben:

| Angabe | Beschreibung |
|--------|--------------|
| Beginn | Uhrzeit Arbeitsbeginn |
| Ende | Uhrzeit Arbeitsende |
| Dauer | Tägliche Arbeitszeit |
| Zeitraum | Spätestens 7 Tage danach |

### Aufbewahrung

Wie lange:

- **MiLoG-Aufzeichnungen** – 2 Jahre
- **Ab wann** – Ende des Kalenderjahres
- **Ort** – Am Beschäftigungsort bereithalten
- **Form** – Auch elektronisch
- **Prüfung** – Jederzeit zugänglich für Zoll

## 520-Euro-Grenze

### Stundenberechnung

So rechnen:

| Stundenlohn | Max. Stunden/Monat | Max. Stunden/Jahr |
|-------------|-------------------|------------------|
| 12,82€ (Mindestlohn 2026) | ca. 40,5 | ca. 486 |
| 13,00€ | ca. 40 | ca. 480 |
| 15,00€ | ca. 34,7 | ca. 416 |
| 20,00€ | 26 | 312 |

### Was bei Überschreitung

Konsequenzen:

- **Gelegentlich** – Bis 3 Monate/Jahr toleriert
- **Vorhersehbar** – Sozialversicherungspflicht
- **Regelmäßig** – Kein Minijob mehr
- **Nachzahlung** – Sozialabgaben rückwirkend
- **Wichtig** – Zeiterfassung belegt Überschreitung

## Praktische Umsetzung

### Erfassungsmethoden

Optionen:

| Methode | Geeignet für |
|---------|--------------|
| App | Flexible Arbeitszeiten |
| Stundenzettel | Einfache Verhältnisse |
| Terminal | Fester Arbeitsort |
| Excel | Kleine Betriebe |

### Was mindestens

Minimalanforderung:

- **Datum** – Jeder Arbeitstag
- **Beginn** – Arbeitsbeginn
- **Ende** – Arbeitsende
- **Pause** – Bei >6 Stunden
- **Summe** – Tagesstunden
- **Unterschrift** – Bei Papierform

## Kontrollen

### Wer prüft

Zuständigkeiten:

| Behörde | Prüft |
|---------|-------|
| Zoll (FKS) | Mindestlohn, Arbeitszeit |
| Minijob-Zentrale | Sozialversicherung |
| Rentenversicherung | Betriebsprüfung |

### Bußgelder

Bei Verstößen:

- **Keine Dokumentation** – Bis 30.000€
- **Mindestlohnverstoß** – Bis 500.000€
- **Falsche SV-Angaben** – Bis 25.000€
- **Nachzahlungen** – Zusätzlich zu Bußgeld
- **Ausschluss** – Von öffentlichen Aufträgen

## Häufige Fragen

### Müssen Minijobber selbst ihre Zeit erfassen?

Die Pflicht zur Dokumentation liegt beim Arbeitgeber. Praktisch erfassen aber oft die Minijobber selbst (per Stundenzettel oder App), der Arbeitgeber muss die Aufzeichnungen prüfen und aufbewahren. Wichtig: Der Arbeitgeber bleibt verantwortlich.

### Gilt die 7-Tage-Frist auch bei Krankheit?

Ja, die Aufzeichnung muss spätestens am siebten Tag nach dem Arbeitstag erfolgen. Bei Krankheit oder Urlaub des Verantwortlichen muss eine Vertretung die Dokumentation sicherstellen. Eine Verzögerung wird bei Kontrollen nicht akzeptiert.

### Was wenn der Minijobber in mehreren Jobs arbeitet?

Jeder Arbeitgeber dokumentiert seinen Teil. Die Zusammenrechnung für die 520-Euro-Grenze erfolgt über die Minijob-Zentrale. Der Minijobber muss andere Jobs mitteilen. Überschreitungen führen zur Sozialversicherungspflicht im zweiten Job.

### Muss ich auch Pausen dokumentieren?

Wenn Pausen abgezogen werden (was bei >6 Stunden Pflicht ist), müssen sie dokumentiert sein. Bei kürzeren Arbeitszeiten ohne Pausenabzug ist die Dokumentation nicht zwingend, aber empfehlenswert für Klarheit.

### Kann ich die Zeiterfassung am Monatsende nachtragen?

Nein, das verstößt gegen die 7-Tage-Frist des MiLoG. Zeiterfassung muss zeitnah erfolgen. Nachträgliche Eintragungen sind bei Kontrollen auffällig und können als Verstoß gewertet werden. Digitale Systeme mit Zeitstempel sind hier sicherer.

## Fazit

Minijobs unterliegen der allgemeinen Zeiterfassungspflicht und zusätzlich der MiLoG-Dokumentationspflicht. Die Zeiterfassung ist bei Minijobs besonders wichtig: Sie belegt die Einhaltung des Mindestlohns und der 520-Euro-Grenze. Verstöße werden vom Zoll kontrolliert und können teuer werden. Eine digitale Zeiterfassung erleichtert die Dokumentation und warnt rechtzeitig bei Stundenüberschreitungen.

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