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title: "Datenschutz bei der Zeiterfassung: Mitarbeiterrechte"
description: "DSGVO und Zeiterfassung: Welche Rechte haben Mitarbeiter und was müssen Arbeitgeber beachten."
author: "Redaktion"
category: "tools"
language: "de-DE"
published_at: "2026-01-22"
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keywords: ["Zeiterfassung Mitarbeiter Datenschutz","DSGVO Zeiterfassung","Mitarbeiterrechte Daten","Arbeitnehmerdatenschutz"]
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# Datenschutz bei der Zeiterfassung: Mitarbeiterrechte

Welche Daten dürfen erfasst werden und welche Rechte haben Sie als Mitarbeiter?

## Das Wichtigste in Kürze

- DSGVO gilt auch für Arbeitszeitdaten
- Nur notwendige Daten erheben
- Mitarbeiter haben Auskunftsrecht
- Zweckbindung beachten
- Betriebsrat hat Mitbestimmungsrecht

## Datenschutz-Grundlagen

### Warum relevant

Zeiterfassungsdaten sind personenbezogen:

| Datenkategorie | Beispiele |
|----------------|-----------|
| Identifikation | Name, Personalnummer |
| Anwesenheit | Kommen/Gehen-Zeiten |
| Abwesenheiten | Urlaub, Krankheit |
| Leistung | Überstunden, Projektzeiten |
| Standort | Bei GPS-Erfassung |

### Rechtliche Grundlagen

Was gilt:

- **DSGVO** – EU-Datenschutz-Grundverordnung
- **BDSG** – Bundesdatenschutzgesetz
- **§ 26 BDSG** – Datenverarbeitung im Beschäftigungsverhältnis
- **Betriebsvereinbarung** – Kann Details regeln
- **Arbeitsvertrag** – Informationspflicht

## Was erfasst werden darf

### Erlaubte Daten

Für Zeiterfassung zulässig:

| Daten | Zulässig |
|-------|----------|
| Arbeitsbeginn/-ende | Ja |
| Pausenzeiten | Ja |
| Anwesenheitsdauer | Ja |
| Projektzuordnung | Ja (wenn betrieblich nötig) |
| Standort (GPS) | Eingeschränkt, nur wenn nötig |
| Biometrie | Nur mit Einwilligung |

### Grenzen

Was nicht (ohne Weiteres) geht:

- **Permanente GPS-Überwachung** – Nur wenn betrieblich zwingend
- **Biometrie ohne Einwilligung** – Freiwilligkeit erforderlich
- **Leistungsüberwachung** – Nicht als Zeiterfassung tarnen
- **Tastatur-/Maus-Tracking** – Unverhältnismäßig
- **Kamerüberwachung** – Strenge Anforderungen
- **Mehr als nötig** – Datenminimierung beachten

## Mitarbeiterrechte

### Auskunftsrecht

Was Mitarbeiter wissen dürfen:

| Recht | Inhalt |
|-------|--------|
| Welche Daten | Welche Arbeitszeitdaten gespeichert |
| Zu welchem Zweck | Wofür werden sie genutzt |
| Wer hat Zugriff | Wer kann die Daten sehen |
| Wie lange | Wie lange werden sie gespeichert |

### Weitere Rechte

DSGVO-Rechte:

- **Auskunft (Art. 15)** – Kopie der Daten verlangen
- **Berichtigung (Art. 16)** – Falsche Daten korrigieren
- **Löschung (Art. 17)** – Unter bestimmten Bedingungen
- **Einschränkung (Art. 18)** – Verarbeitung begrenzen
- **Widerspruch (Art. 21)** – Gegen Verarbeitung
- **Übertragbarkeit (Art. 20)** – Daten mitnehmen

## Arbeitgeberpflichten

### Was Arbeitgeber müssen

Pflichten:

| Pflicht | Umsetzung |
|---------|-----------|
| Information | Mitarbeiter vorab informieren |
| Zweckbindung | Nur für genannte Zwecke nutzen |
| Datenminimierung | Nur nötige Daten erheben |
| Speicherbegrenzung | Nicht länger als nötig |
| Sicherheit | Technische Maßnahmen |

### Informationspflicht

Was mitteilen:

- **Was wird erfasst** – Welche Daten genau
- **Warum** – Zweck der Erfassung
- **Rechtsgrundlage** – § 26 BDSG, Betriebsvereinbarung
- **Empfänger** – Wer sieht die Daten
- **Speicherdauer** – Wie lange aufbewahrt
- **Rechte** – Auskunft, Berichtigung, etc.
- **Ansprechpartner** – Datenschutzbeauftragter

## Betriebsrat

### Mitbestimmung

Was der Betriebsrat darf:

| Thema | Mitbestimmung |
|-------|---------------|
| System einführen | Ja (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG) |
| Art der Erfassung | Ja |
| Welche Daten | Ja |
| Wer Zugriff hat | Ja |
| Auswertungen | Ja |

### Betriebsvereinbarung

Was darin steht:

- **Zweck** – Wofür wird erfasst
- **Art und Umfang** – Welche Daten, welches System
- **Datenzugriff** – Wer darf was sehen
- **Auswertungen** – Welche erlaubt
- **Speicherung** – Dauer, Löschung
- **Mitarbeiterrechte** – Einsicht, Korrektur
- **Technische Maßnahmen** – Sicherheit

## Biometrie und GPS

### Besonders sensibel

Erhöhte Anforderungen:

| Methode | Anforderung |
|---------|-------------|
| Fingerabdruck | Freiwillige Einwilligung |
| Gesichtserkennung | Freiwillige Einwilligung |
| GPS-Tracking | Betriebliche Notwendigkeit |
| Dauerhafte Ortung | Fast nie zulässig |

### Empfehlung

Alternativen prüfen:

- **Statt Fingerabdruck** – PIN, RFID-Karte
- **Statt Gesichtserkennung** – QR-Code, App
- **Statt permanentem GPS** – Standort nur beim Stempeln
- **Grundsatz** – Mildestes Mittel wählen

## Häufige Fragen

### Darf mein Arbeitgeber sehen, wann ich komme und gehe?

Ja, das ist der Hauptzweck der Zeiterfassung und rechtlich zulässig. Die Arbeitszeitdokumentation ist sogar gesetzlich vorgeschrieben. Er darf diese Daten aber nur für die vorgesehenen Zwecke nutzen.

### Kann ich verlangen, meine Zeiterfassungsdaten zu sehen?

Ja, nach Art. 15 DSGVO haben Sie ein Auskunftsrecht. Der Arbeitgeber muss Ihnen kostenlos eine Kopie Ihrer gespeicherten Arbeitszeitdaten zur Verfügung stellen.

### Muss ich einer biometrischen Zeiterfassung zustimmen?

Im Grunde ja – biometrische Daten erfordern eine freiwillige Einwilligung. Allerdings: Wenn Sie die einzige angebotene Methode ablehnen, kann das Konsequenzen haben. Fragen Sie nach Alternativen.

### Wie lange dürfen meine Arbeitszeitdaten gespeichert werden?

So lange wie nötig und wie gesetzlich vorgeschrieben. Das MiLoG verlangt 2 Jahre, Steuerrecht 6-10 Jahre für Lohnunterlagen. Danach müssen sie gelöscht werden.

### Darf mein Chef meine Zeiterfassungsdaten mit Kollegen teilen?

Nur wenn betrieblich notwendig (z.B. Teamleiter sieht Anwesenheit seines Teams). Individuelle Daten dürfen nicht ohne Grund an beliebige Kollegen weitergegeben werden.

## Fazit

Zeiterfassungsdaten sind personenbezogene Daten und unterliegen dem Datenschutz. Arbeitgeber dürfen nur das Notwendige erfassen und müssen Mitarbeiter informieren. Mitarbeiter haben Auskunfts-, Berichtigungs- und weitere Rechte. Biometrische oder GPS-basierte Erfassung ist nur unter strengen Voraussetzungen erlaubt. Der Betriebsrat hat bei der Einführung und Ausgestaltung Mitbestimmungsrecht.

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