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title: "Lohnfortzahlung bei Krankheit: Dauer und Höhe"
description: "Lohnfortzahlung bei Krankheit: Wie lange, wie viel und was nach 6 Wochen passiert. Alle Regeln erklärt."
author: "Redaktion"
category: "abwesenheiten"
language: "de-DE"
published_at: "2026-01-22"
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keywords: ["Lohnfortzahlung Krankheit","Entgeltfortzahlung","Gehalt bei Krankheit","6 Wochen krank","Lohnfortzahlung Dauer"]
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# Lohnfortzahlung bei Krankheit: Dauer und Höhe

Wer krank ist, bekommt sein Gehalt weiter – aber wie lange? Das Entgeltfortzahlungsgesetz regelt die Details. Nach 6 Wochen ändert sich die Situation.

## Das Wichtigste in Kürze

- 6 Wochen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber
- 100% des Gehalts (nicht weniger als sonst)
- Gilt ab dem 1. Krankheitstag
- Wartezeit: 4 Wochen nach Beginn des Arbeitsverhältnisses
- Danach: Krankengeld von der Krankenkasse

> **Rechtlicher Hinweis:**
>
> Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

## Die 6-Wochen-Regel

### Gesetzliche Grundlage

Das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) bestimmt:

| Regelung | Details |
|----------|---------|
| Dauer | 6 Wochen (42 Kalendertage) |
| Höhe | 100% des regulären Entgelts |
| Ab wann | Ab dem 1. Krankheitstag |
| Wer zahlt | Der Arbeitgeber |

### Berechnung der 6 Wochen

Die 6 Wochen sind:

- 42 Kalendertage (nicht Arbeitstage)
- Einschließlich Wochenenden und Feiertage
- Ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit

### Beispiel

- **Woche 1: 1.-7. März**
- **Woche 2: 8.-14. März**
- **Woche 3: 15.-21. März**
- **Woche 4: 22.-28. März**
- **Woche 5: 29. März - 4. April**
- **Woche 6: 5.-11. April**
- **Ende Lohnfortzahlung: 11. April**

## Voraussetzungen

### Wartezeit

Lohnfortzahlung gibt es erst nach 4 Wochen:

| Zeitpunkt | Anspruch |
|-----------|----------|
| 1.-4. Woche im Job | Kein Anspruch (aber Krankengeld) |
| Ab 5. Woche | Voller Anspruch |

### Weitere Voraussetzungen

- Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit
- Nicht selbst verschuldet (grob fahrlässig)
- Ärztliche Bescheinigung (wenn verlangt)

## Höhe der Lohnfortzahlung

### Grundsatz: 100%

Sie erhalten:

- Ihr normales Gehalt
- Als ob Sie gearbeitet hätten
- Einschließlich regelmäßiger Zulagen

### Was zählt dazu?

| Element | Zählt mit? |
|---------|------------|
| Grundgehalt | Ja |
| Regelmäßige Zulagen | Ja |
| Schichtzuschläge | Ja (Durchschnitt) |
| Überstundenpauschalen | Ja (wenn regelmäßig) |
| Provision | Ja (Durchschnitt) |
| Einmalzahlungen | Nein |
| Weihnachtsgeld | Nein (Sonderregelung) |

### Berechnung bei variablem Gehalt

Bei schwankendem Einkommen:

- Durchschnitt der letzten 13 Wochen
- Oder der letzten 3 Monate
- Provision und Zuschläge werden gemittelt

## Mehrere Krankheiten

### Gleiche Krankheit

Bei derselben Erkrankung:

- **Krank 4 Wochen → Lohnfortzahlung 4 Wochen**
- **Gesund 2 Wochen**
- **Wieder krank (Bronchitis) 4 Wochen**
- **Lohnfortzahlung nur noch 2 Wochen (6-4=2)**

### Neue Krankheit

Bei einer neuen, anderen Erkrankung:

- Neue 6 Wochen Lohnfortzahlung
- Die Krankheiten müssen unterschiedlich sein
- Arbeitgeber kann Nachweis verlangen

### 12-Monate-Regel

Nach 6 Monaten Gesundheit:

| Situation | Neuer Anspruch? |
|-----------|-----------------|
| Mehr als 6 Monate gesund | Ja, volle 6 Wochen neu |
| Weniger als 6 Monate gesund | Nein, Anrechnung |

## Nach den 6 Wochen

### Krankengeld

Ab der 7. Woche:

| Aspekt | Details |
|--------|---------|
| Wer zahlt | Krankenkasse |
| Höhe | 70% Brutto, max. 90% Netto |
| Dauer | Bis zu 78 Wochen |
| Meldung | Automatisch über eAU |

### Berechnung Krankengeld

- **Bruttogehalt: 3.500 €**
- **70% davon: 2.450 €**
- **Aber max. 90% Netto**
- **Nettogehalt: 2.400 €**
- **90% davon: 2.160 €**
- **Krankengeld: 2.160 € (niedrigerer Wert)**

### Sozialversicherung während Krankengeld

- Kein Arbeitgeberanteil mehr
- Krankenkasse führt Beiträge ab
- Rentenansprüche werden weiter aufgebaut

## Besondere Situationen

### Probezeit

Während der Probezeit:

- Nach 4 Wochen voller Anspruch
- Auch in der Probezeit
- Kündigung trotz Krankheit möglich

### Minijob

Bei geringfügiger Beschäftigung:

- Voller Anspruch auf Lohnfortzahlung
- Gleiche 6 Wochen wie bei Vollzeit
- Kein Krankengeld danach (anders versichert)

### Befristeter Vertrag

Bei befristetem Arbeitsverhältnis:

- Lohnfortzahlung bis Vertragsende
- Nicht über das Ende hinaus
- Danach ggf. Arbeitslosengeld

### Kündigung während Krankheit

Wenn während Krankheit gekündigt wird:

- Lohnfortzahlung bis zum Ende der 6 Wochen
- Oder bis zum Vertragsende
- Das Kürzere gilt

## Selbstverschuldete Krankheit

### Wann kein Anspruch?

Bei grober Fahrlässigkeit kein Anspruch:

| Situation | Lohnfortzahlung? |
|-----------|------------------|
| Sportunfall (normal) | Ja |
| Extremsport mit hohem Risiko | Umstritten |
| Unfall durch Alkohol | Meist nein |
| Schlägerei (selbst angefangen) | Nein |
| Rauchen → Krankheit | Ja (nicht grob fahrlässig) |

### Beweislast

Der Arbeitgeber muss beweisen:

- Dass Sie grob fahrlässig gehandelt haben
- In der Praxis selten erfolgreich
- Normale Unfälle = Lohnfortzahlung

## Dokumentation für Arbeitgeber

### Was erfassen?

| Information | Zweck |
|-------------|-------|
| Krankheitsbeginn | Berechnung 6 Wochen |
| Krankheitsende | Berechnung 6 Wochen |
| Selbe oder neue Krankheit | Anspruchsberechnung |
| Wartezeit erfüllt | Anspruchsprüfung |

### Zeiterfassung

In der Zeiterfassung dokumentieren:

- Krankheitstage als eigene Abwesenheitsart
- System kann 6-Wochen-Grenze berechnen
- Wichtig für Lohnabrechnung

## Häufige Fragen

### Bekomme ich in den ersten 4 Wochen kein Geld bei Krankheit?

Doch, aber nicht vom Arbeitgeber. In den ersten 4 Wochen eines neuen Arbeitsverhältnisses zahlt die Krankenkasse Krankengeld. Die Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber beginnt erst nach dieser Wartezeit.

### Was passiert, wenn ich nach 6 Wochen immer noch krank bin?

Ab der 7. Woche zahlt die Krankenkasse Krankengeld. Das sind 70% Ihres Bruttolohns, maximal 90% Ihres Nettolohns. Das Krankengeld kann bis zu 78 Wochen gezahlt werden.

### Zählt eine neue Krankheit als neue 6 Wochen?

Ja, bei einer anderen Erkrankung beginnt der 6-Wochen-Anspruch von vorn. Wenn Sie z.B. 6 Wochen wegen eines Bandscheibenvorfalls krank waren und dann an einer Grippe erkranken, gibt es erneut 6 Wochen Lohnfortzahlung.

### Wird mir Urlaub auf die 6 Wochen angerechnet?

Nein, Urlaubstage sind keine Krankheitstage. Wenn Sie während des Urlaubs krank werden, werden die Krankheitstage nicht auf den Urlaub angerechnet (aber Sie brauchen eine AU-Bescheinigung).

### Muss ich dem Arbeitgeber die Diagnose mitteilen?

Nein, die Diagnose müssen Sie nicht nennen. Der Arbeitgeber erfährt nur, dass Sie arbeitsunfähig sind und wie lange voraussichtlich. Die eAU enthält keine Diagnose.

## Fazit

6 Wochen Lohnfortzahlung bei Krankheit sind gesetzlich garantiert. Sie erhalten Ihr volles Gehalt – als ob Sie gearbeitet hätten. Nach den 6 Wochen springt die Krankenkasse mit Krankengeld ein. Wichtig zu wissen: Bei einer neuen, anderen Krankheit startet der 6-Wochen-Anspruch von vorn. Die Dokumentation in der Zeiterfassung hilft, den Überblick zu behalten.

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