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title: "Elektronische Krankmeldung (eAU): Was Arbeitgeber wissen müssen"
description: "Elektronische Krankmeldung eAU: Wie das Verfahren funktioniert, was Arbeitgeber beachten müssen und wie die Integration in HR-Systeme gelingt."
author: "Redaktion"
category: "abwesenheiten"
language: "de-DE"
published_at: "2026-01-22"
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keywords: ["elektronische Krankmeldung","eAU","elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung"]
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# Elektronische Krankmeldung (eAU): Was Arbeitgeber wissen müssen

Seit 2023 ist der gelbe Schein Geschichte. Arbeitgeber rufen Krankmeldungen elektronisch bei der Krankenkasse ab. Was das für Ihre Prozesse bedeutet und wie Sie die eAU effizient managen.

## Das Wichtigste in Kürze

- Seit 01.01.2023 ist die eAU für alle Arbeitgeber verpflichtend
- Arbeitnehmer müssen keine AU-Bescheinigung mehr vorlegen
- Arbeitgeber rufen die Daten bei der Krankenkasse ab
- Die Meldepflicht des Arbeitnehmers bleibt bestehen
- Integration in HR-Software automatisiert den Prozess

## Was ist die eAU?

### Definition

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ersetzt den gelben Schein. Ärzte übermitteln die AU-Daten digital an die Krankenkasse, und Arbeitgeber rufen sie dort ab.

### Der neue Prozess

**Früher (gelber Schein):**
```
Arzt → Papier-AU → Arbeitnehmer → Arbeitgeber
```

**Heute (eAU):**
```
Arzt → Krankenkasse (digital) ← Arbeitgeber (Abruf)
```

### Zeitlicher Ablauf

| Schritt | Wer | Was | Wann |
|---------|-----|-----|------|
| 1 | Arbeitnehmer | Krankmeldung an Arbeitgeber | Unverzüglich |
| 2 | Arzt | Übermittlung an Krankenkasse | Am Tag der Feststellung |
| 3 | Arbeitgeber | Abruf bei Krankenkasse | Ab dem 4. Tag (oder früher) |
| 4 | Krankenkasse | Bereitstellung der Daten | Innerhalb von 3 Werktagen |

> **Hinweis:**
>
> Der Arbeitnehmer muss sich weiterhin unverzüglich krankmelden. Die eAU ersetzt nur die Pflicht, eine Papierbescheinigung vorzulegen – nicht die Meldepflicht selbst.

## Pflichten im eAU-Verfahren

### Pflichten des Arbeitnehmers

**Meldepflicht:**
- Unverzüglich über Arbeitsunfähigkeit informieren
- Voraussichtliche Dauer mitteilen
- Bei Verlängerung erneut informieren

**Arztbesuch:**
- Spätestens am 4. Kalendertag (oder nach Arbeitsvertrag früher)
- Arzt stellt Diagnose und übermittelt eAU

**Nicht mehr nötig:**
- Papierbescheinigung an Arbeitgeber senden
- Kopie an Krankenkasse schicken

### Pflichten des Arbeitgebers

**Abruf der eAU:**
- Aktiv bei der Krankenkasse abrufen
- Erst nach Meldung durch Arbeitnehmer
- Technische Voraussetzungen schaffen

**Datenschutz:**
- Nur berechtigte Mitarbeiter dürfen abrufen
- Daten geschützt aufbewahren
- Zweckbindung beachten

**Dokumentation:**
- Abruf und Ergebnis dokumentieren
- Für Entgeltfortzahlung aufbewahren

### Pflichten des Arztes

- eAU spätestens am Tag der Feststellung übermitteln
- Korrektur bei Fehlern
- Technische Anbindung sicherstellen

## Technische Umsetzung

### Abrufverfahren

**Optionen:**
1. Entgeltabrechnungssoftware (z.B. DATEV, Lexware)
2. SV-Meldeportal (sv.net)
3. Zertifizierte Dienstleister

**Ablauf:**
1. Arbeitnehmer-Daten eingeben (Name, SV-Nummer)
2. Anfrage an Krankenkasse senden
3. Antwort innerhalb von 3 Werktagen
4. Daten in HR-System übernehmen

### Daten in der eAU

**Übermittelte Informationen:**
- Name und Versichertennummer
- Beginn der Arbeitsunfähigkeit
- Voraussichtliches Ende
- Kennzeichen für Erst- oder Folgebescheinigung
- Kennzeichen für Arbeitsunfall

**Nicht übermittelt:**
- Diagnose (wichtig für Datenschutz)
- Behandelnder Arzt
- Medizinische Details

### Integration in HR-Software

**Vorteile:**
- Automatischer Abruf bei Krankmeldung
- Direkte Übernahme in Personalakte
- Automatische Entgeltfortzahlungsberechnung
- Keine manuelle Dateneingabe

**Anforderungen:**
- Zertifizierte Schnittstelle
- Datenschutzkonforme Verarbeitung
- Revisionssichere Speicherung

> **Tipp:**
>
> Prüfen Sie, ob Ihre Lohnabrechnungssoftware eAU-fähig ist. Die meisten gängigen Systeme bieten diese Funktion bereits integriert an.

## Sonderfälle

### Minijobber

**Besonderheit:**
- eAU-Verfahren gilt auch für Minijobber
- Abruf über Minijob-Zentrale

**Hinweis:**
Bei kurzfristig Beschäftigten ohne Krankenversicherungspflicht ist das Verfahren eingeschränkt.

### Privatversicherte

**Aktueller Stand:**
- eAU gilt nur für gesetzlich Versicherte
- Privatversicherte erhalten weiterhin Papierbescheinigung
- Arbeitgeber muss beide Verfahren handhaben

### Auslandskrankmeldung

**Regelung:**
- eAU funktioniert nur bei deutschen Ärzten
- Bei Erkrankung im Ausland: Papierbescheinigung
- Arbeitnehmer muss sich selbst um Nachweis kümmern

### Kind krank

**Kinderkrankengeld:**
- Separates Verfahren
- eAU für Kinderkrankengeld über Krankenkasse
- Arbeitgeber kann Daten abrufen

## Häufige Probleme und Lösungen

### Problem 1: Daten nicht verfügbar

**Ursachen:**
- Arzt hat noch nicht übermittelt
- Technische Störung
- Falsche Versichertennummer

**Lösung:**
- Später erneut abrufen
- Arbeitnehmer informieren
- Im Zweifelsfall Papiernachweis anfordern

### Problem 2: Daten fehlerhaft

**Ursachen:**
- Tippfehler beim Arzt
- Falsche Datumsangabe
- Verwechslung

**Lösung:**
- Arbeitnehmer kontaktiert Arzt
- Arzt korrigiert und übermittelt erneut
- Dokumentieren

### Problem 3: Arbeitnehmer meldet sich nicht

**Situation:**
Arbeitnehmer erscheint nicht, keine Krankmeldung.

**Vorgehen:**
- Kontaktversuch
- Wenn erfolglos: Abmahnung möglich
- eAU-Abruf nur nach Krankmeldung sinnvoll

### Problem 4: Langzeiterkrankung

**Folgebescheinigungen:**
- Arbeitnehmer muss weiterhin informieren
- Jede Verlängerung wird als separate eAU übermittelt
- Arbeitgeber ruft regelmäßig ab

> **Hinweis:**
>
> Bei technischen Problemen mit dem eAU-Abruf dürfen Sie den Arbeitnehmer vorübergehend um einen Papiernachweis bitten. Dies sollte aber die Ausnahme bleiben.

## Auswirkungen auf HR-Prozesse

### Entgeltfortzahlung

**Berechnung:**
- Anspruch auf 6 Wochen Entgeltfortzahlung
- eAU als Nachweis für Beginn und Dauer
- Automatische Berechnung möglich

**Wartefrist:**
- Bei neuen Mitarbeitern: 4 Wochen Wartezeit
- System muss Beschäftigungsdauer prüfen

### Abwesenheitsmanagement

**Prozessanpassung:**
- Krankmeldung durch Arbeitnehmer
- Trigger für eAU-Abruf
- Automatische Erfassung im System

**Übersicht:**
- Krankenstand in Echtzeit
- Historische Daten verfügbar
- Reporting erleichtert

### Fehlzeitenanalyse

**Möglichkeiten:**
- Krankenquote pro Abteilung
- Saisonale Muster erkennen
- Langzeiterkrankungen im Blick

**Datenschutz beachten:**
- Keine Diagnosen verfügbar
- Aggregierte Auswertungen
- Individuelle Daten geschützt

## Datenschutz und Compliance

### DSGVO-Anforderungen

**Rechtsgrundlage:**
- Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragsverhältnis)
- § 26 BDSG (Beschäftigtendatenschutz)

**Maßnahmen:**
- Zugriffsberechtigung nur für HR
- Verschlüsselte Übertragung
- Löschung nach Aufbewahrungsfrist

### Aufbewahrungsfristen

| Dokument | Frist |
|----------|-------|
| eAU-Daten | 4 Jahre (Verjährung) |
| Entgeltunterlagen | 6 Jahre |
| Sozialversicherung | 5 Jahre |

### Mitarbeiterinformation

**Transparenzpflicht:**
- Information über eAU-Verfahren
- Datenschutzhinweise aktualisieren
- Kontakt für Rückfragen

## Implementierung im Unternehmen

### Schritt 1: Technische Vorbereitung

**Aufgaben:**
- Abrechnungssoftware prüfen/updaten
- Zugangsberechtigungen einrichten
- Testlauf durchführen

### Schritt 2: Prozessanpassung

**Aufgaben:**
- Krankmeldeprozess definieren
- Verantwortlichkeiten klären
- Ablauf dokumentieren

### Schritt 3: Mitarbeiterkommunikation

**Inhalte:**
- Information über neues Verfahren
- Meldepflicht betonen
- FAQ bereitstellen

### Schritt 4: Schulung

**Zielgruppen:**
- HR-Mitarbeiter: Abrufverfahren
- Führungskräfte: Krankmeldung entgegennehmen
- Alle: Meldepflicht verstehen

## Häufige Fragen zur eAU

### Muss der Arbeitnehmer noch zum Arzt gehen?

Ja, der Arbeitnehmer muss weiterhin zum Arzt gehen und sich krankschreiben lassen. Der Unterschied: Er muss die AU-Bescheinigung nicht mehr selbst an den Arbeitgeber übermitteln. Die Meldepflicht (sich krankmelden) bleibt aber bestehen.

### Was passiert, wenn der Abruf nicht funktioniert?

Bei technischen Problemen können Sie den Arbeitnehmer bitten, eine Kopie der AU-Bescheinigung zu besorgen. Ärzte drucken auf Wunsch weiterhin eine Patientenausfertigung aus. Dies sollte aber die Ausnahme bleiben.

### Erfährt der Arbeitgeber die Diagnose?

Nein, die Diagnose wird nicht übermittelt. Der Arbeitgeber erfährt nur: Name, Beginn und Ende der AU, ob es eine Erst- oder Folgebescheinigung ist und ob ein Arbeitsunfall vorliegt. Der Datenschutz bleibt gewahrt.

### Gilt die eAU auch für Rehabilitationsmaßnahmen?

Nein, für Rehabilitationsmaßnahmen und stationäre Behandlungen gibt es separate Verfahren. Der Arbeitnehmer erhält hier in der Regel eine Bescheinigung der Einrichtung, die er vorlegen muss.

## Fazit

Die elektronische Krankmeldung vereinfacht den Prozess für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Die technische Umsetzung erfordert einmaligen Aufwand, zahlt sich aber durch automatisierte Prozesse aus. Achten Sie auf die Integration in Ihre HR-Software und die Schulung Ihrer Mitarbeiter.

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