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title: "Krankmeldung und Arbeitsunfähigkeit: Was gilt"
description: "Krankmeldung im Unternehmen: Meldepflichten, Fristen, Entgeltfortzahlung und was im Zeiterfassungssystem zu tun ist."
author: "Redaktion"
category: "abwesenheiten"
language: "de-DE"
published_at: "2026-01-22"
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keywords: ["Krankmeldung Arbeitsrecht","Arbeitsunfähigkeit","Krankheit melden","AU-Bescheinigung"]
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# Krankmeldung und Arbeitsunfähigkeit: Was gilt

Krank werden kann jeder – aber wie meldet man sich richtig?

## Das Wichtigste in Kürze

- Unverzüglich krankmelden (vor Arbeitsbeginn)
- eAU: Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
- Entgeltfortzahlung: 6 Wochen
- Zeiterfassung: Krankheit als Abwesenheit buchen
- Rückkehr: Keine Bescheinigung nötig (meist)

> **Rechtlicher Hinweis:**
>
> Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

## Meldepflichten

### Unverzüglich melden

Was gilt:

| Pflicht | Beschreibung |
|---------|--------------|
| Wann | Sofort, vor Arbeitsbeginn |
| Wie | Telefon, E-Mail, SMS |
| An wen | Vorgesetzter oder HR |
| Was sagen | Krank, voraussichtliche Dauer |

### Attest-Pflicht

Wann zum Arzt:

- **Gesetzlich** – Ab dem 4. Tag
- **Vertraglich** – Kann ab Tag 1 sein
- **Prüfen** – Was steht im Arbeitsvertrag?
- **eAU** – Elektronisch an Krankenkasse
- **Arbeitgeber** – Ruft eAU ab (seit 2023)

### Fortdauernde Krankheit

Bei längerer AU:

| Situation | Pflicht |
|-----------|---------|
| Länger als gemeldet | Neu krankmelden |
| Neue AU | Arzt stellt Folgebescheinigung |
| Wochenende dazwischen | Nahtlos oder Lücke |

## eAU (elektronische AU)

### Wie es funktioniert

Ablauf seit 2023:

| Schritt | Wer |
|---------|-----|
| Patient geht zum Arzt | Arbeitnehmer |
| Arzt erstellt eAU | Praxis → Krankenkasse |
| AG ruft eAU ab | Von Krankenkasse |
| System erfasst | Automatisch oder manuell |

### Was sich geändert hat

Vorher vs. nachher:

- **Patient bekommt 3 Durchschläge**
- **Einen an Arbeitgeber**
- **Einen an Krankenkasse**
- **Papier-Chaos**
- **Arzt meldet an Krankenkasse**
- **AG ruft elektronisch ab**
- **Patient muss nichts vorlegen**
- **Digital, automatisch**

### Was der AN noch tun muss

Trotz eAU:

| Pflicht | Bleibt |
|---------|--------|
| Krankmelden | Unverzüglich informieren |
| Dauer angeben | Wie lange voraussichtlich |
| Erreichbar sein | Telefon/E-Mail |
| Genesung fördern | Nicht gefährden |

## Im Zeiterfassungssystem

### Krankheit buchen

Was eintragen:

| Element | Erfassung |
|---------|-----------|
| Abwesenheitsart | Krankheit |
| Von-bis | Zeitraum |
| Soll-Zeit | Wird auf 0 gesetzt |
| Überstundenkonto | Unberührt |

### Auswirkungen

Was passiert im System:

- **Soll-Stunden** – Für Krankheitstage = 0
- **Stundenkonto** – Bleibt unverändert (neutral)
- **Überstunden** – Keine Anrechnung
- **Urlaubskonto** – Unberührt
- **Statistik** – Krankheitstage werden gezählt

### Wer bucht

Verantwortung:

| Option | Beschreibung |
|--------|--------------|
| Mitarbeiter | Meldet sich krank im System |
| Führungskraft | Trägt für Mitarbeiter ein |
| HR | Nach Erhalt der Meldung |
| Automatisch | Bei eAU-Integration |

## Entgeltfortzahlung

### 6-Wochen-Regel

Was gilt:

| Aspekt | Regelung |
|--------|----------|
| Dauer | 6 Wochen bei gleicher Krankheit |
| Höhe | 100% des Entgelts |
| Danach | Krankengeld von Krankenkasse |
| Wartezeit | 4 Wochen Beschäftigung |

### Besonderheiten

Was beachten:

- **Neue Krankheit** – Neue 6 Wochen
- **Gleiche Krankheit wiederholt** – 6 Monate Abstand nötig
- **Mehrere Krankheiten gleichzeitig** – Komplex, im Einzelfall prüfen
- **Probezeit** – Gilt auch
- **Minijob** – Gilt auch

### Dokumentation

Für Abrechnung wichtig:

| Element | Dokumentieren |
|---------|---------------|
| Erster Krankheitstag | Beginn Entgeltfortzahlung |
| Krankheitsdauer | Für 6-Wochen-Berechnung |
| Gleiche Krankheit | Zusammenrechnung prüfen |
| Übergang | Zu Krankengeld |

## Rückkehr zur Arbeit

### Wann arbeitsfähig

Regelung:

| Situation | Regelung |
|-----------|----------|
| AU-Ende erreicht | Automatisch arbeitsfähig |
| Früher gesund | Kann arbeiten |
| Gesundschreibung | Nicht erforderlich (Deutschland) |
| System | Abwesenheit beenden |

### Im System

Was tun:

- **Abwesenheit endet** – Letzter Krankheitstag eintragen
- **Wieder stempeln** – Normale Zeiterfassung
- **Kein Extra-Nachweis** – In DE keine Pflicht
- **Bei Fragen** – BEM bei langer Krankheit

## Häufige Fragen

### Muss ich meinem Arbeitgeber sagen, was ich habe?

Nein, Sie müssen die Diagnose nicht mitteilen. Der Arbeitgeber erfährt aus der eAU nur, dass Sie arbeitsunfähig sind und wie lange voraussichtlich. Die Art der Erkrankung ist Privatsache. Ausnahme: Ansteckende Krankheiten, bei denen Kollegen gefährdet sein könnten.

### Darf ich trotz Krankschreibung arbeiten?

Ja, eine AU-Bescheinigung ist kein Arbeitsverbot, sondern eine Prognose. Wenn Sie sich früher fit fühlen, dürfen Sie arbeiten. Informieren Sie Ihren Arbeitgeber. Vorsicht: Gefährden Sie die Genesung nicht, und bei ansteckenden Krankheiten sollten Sie zu Hause bleiben.

### Was passiert mit meinen Überstunden, wenn ich krank bin?

Überstunden werden durch Krankheit nicht berührt. Krankheitstage sind 'neutral' für das Stundenkonto – Sie sammeln keine Plus- oder Minus-Stunden. Ihr Überstundensaldo bleibt, wie er vor der Krankheit war.

### Bekomme ich meinen Urlaub zurück, wenn ich im Urlaub krank werde?

Ja, aber nur mit Attest. Wenn Sie im Urlaub erkranken und ein ärztliches Attest haben, werden diese Tage nicht vom Urlaubskonto abgezogen. Melden Sie die Krankheit sofort und reichen Sie das Attest ein. Die Urlaubstage können später nachgeholt werden.

### Wie lange darf ich krank sein, ohne gekündigt zu werden?

Es gibt keine feste Grenze. Krankheit allein ist kein Kündigungsgrund. Aber: Bei häufigen Kurzerkrankungen oder sehr langer Krankheit kann nach negativer Gesundheitsprognose und Interessenabwägung eine krankheitsbedingte Kündigung möglich sein. Das prüft im Streitfall das Arbeitsgericht.

## Fazit

Krankmeldung ist Pflicht – unverzüglich vor Arbeitsbeginn. Die eAU macht den Nachweis einfacher: Der Arbeitgeber ruft die Daten elektronisch ab. Im Zeiterfassungssystem wird Krankheit als Abwesenheit gebucht, das Stundenkonto bleibt neutral. Entgeltfortzahlung gibt es 6 Wochen, danach Krankengeld. Für die Rückkehr braucht man keine Gesundschreibung – wenn die AU endet, darf man arbeiten.

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