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title: "Kind krank: Freistellung und Kinderkrankengeld"
description: "Kind krank: Anspruch auf Kindkrank-Tage, Kinderkrankengeld und Freistellung bei krankem Kind."
author: "Redaktion"
category: "abwesenheiten"
language: "de-DE"
published_at: "2026-01-22"
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# Kind krank: Freistellung und Kinderkrankengeld

Wenn das Kind krank ist, müssen Eltern oft zuhause bleiben. Welche Rechte haben Sie? Wie viele Tage stehen Ihnen zu? Und wer zahlt?

## Das Wichtigste in Kürze

- 15 Kinderkrankentage pro Kind und Elternteil (seit 2024)
- Bei Alleinerziehenden: 30 Tage pro Kind
- Maximum: 35 bzw. 70 Tage bei mehreren Kindern
- Kinder bis 12 Jahre (Ausnahmen bei Behinderung)
- Kinderkrankengeld von der Krankenkasse (ca. 90% netto)

> **Rechtlicher Hinweis:**
>
> Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

## Anspruch auf Kinderkrankentage

### Gesetzliche Regelung

Der Anspruch nach § 45 SGB V:

| Voraussetzung | Details |
|---------------|---------|
| Gesetzlich versichert | Kind und Elternteil |
| Kind unter 12 Jahren | Oder behindert und hilfsbedürftig |
| Ärztliche Bescheinigung | Kind muss beaufsichtigt werden |
| Keine andere Person | Kann Betreuung übernehmen |

### Anzahl der Tage (seit 2024)

- **Beide Elternteile** – Pro Kind: 15 Tage je Elternteil
- Maximum: 35 Tage je Elternteil
- **Alleinerziehende** – Pro Kind: 30 Tage
- Maximum: 70 Tage
- **Bei schwer erkranktem Kind: Unbegrenzt**

### Berechnung bei mehreren Kindern

| Kinder | Tage pro Elternteil | Alleinerziehend |
|--------|---------------------|-----------------|
| 1 Kind | 15 Tage | 30 Tage |
| 2 Kinder | 30 Tage (max. 35) | 60 Tage (max. 70) |
| 3+ Kinder | 35 Tage (Maximum) | 70 Tage (Maximum) |

## So funktioniert die Freistellung

### Schritt 1: Arbeitgeber informieren

Am ersten Tag:

- Arbeitgeber sofort informieren
- Mitteilen: Kind ist krank
- Voraussichtliche Dauer angeben
- Keine Diagnose nötig

### Schritt 2: Zum Arzt gehen

| Nachweis | Zweck |
|----------|-------|
| Ärztliche Bescheinigung | Für den Arbeitgeber |
| Kinderkrankenschein | Für die Krankenkasse |
| Formular der Krankenkasse | Für Kinderkrankengeld |

### Schritt 3: Kinderkrankengeld beantragen

Bei der Krankenkasse einreichen:

- Kinderkrankenschein vom Arzt
- Verdienstbescheinigung (oft vom Arbeitgeber)
- Antrag auf Kinderkrankengeld

## Kinderkrankengeld

### Wer zahlt?

| Situation | Zahlung |
|-----------|---------|
| Kinderkrankentage | Krankenkasse (Kinderkrankengeld) |
| Kurze Freistellung § 616 | Arbeitgeber (wenn nicht ausgeschlossen) |

### Höhe des Kinderkrankengeldes

Das Kinderkrankengeld beträgt:

- 90% des Nettoeinkommens
- Aber maximal 70% der Beitragsbemessungsgrenze
- Für jeden Kalendertag (nicht nur Arbeitstage)

### Berechnung Beispiel

- **Bruttogehalt: 3.500 €/Monat**
- **Nettogehalt: ca. 2.400 €/Monat**
- **Netto pro Tag: ca. 80 €**
- **90% davon: ca. 72 €**
- **Kinderkrankengeld pro Tag: ca. 72 €**

## Wer hat keinen Anspruch?

### Privatversicherte

Bei Privatversicherung:

- Kein gesetzlicher Anspruch auf Kinderkrankengeld
- § 616 BGB kann greifen (kurze Freistellung)
- Oder Arbeitsvertrag/Tarifvertrag prüfen
- Manche Tarife bieten Krankentagegeld

### Minijobber

Bei geringfügiger Beschäftigung:

- Kein Anspruch auf Kinderkrankengeld
- § 616 BGB kann gelten
- Oder unbezahlt freigestellt

## Übertragung zwischen Elternteilen

### Tage abgeben

Elternteile können Tage übertragen:

| Voraussetzung | Details |
|---------------|---------|
| Beide gesetzlich versichert | Gleiche oder verschiedene Kasse |
| Arbeitgeber stimmt zu | Beider Elternteile |
| Schriftlicher Antrag | Bei der Krankenkasse |

### Wann sinnvoll?

- Ein Elternteil hat flexiblere Arbeitszeit
- Ein Elternteil hat wichtige Termine
- Ein Elternteil arbeitet im Home-Office (trotzdem Kinderkrankentage möglich)

## Besondere Situationen

### Schwer krankes Kind

Bei schwerer Erkrankung (z.B. Krebs):

- Unbegrenzter Anspruch auf Kinderkrankengeld
- Solange Behandlung nötig
- Stationäre Mitaufnahme möglich

### Kind in der Kita/Schule

Wenn Kita oder Schule wegen Quarantäne schließt:

- Kinderkrankentage können genutzt werden (Sonderregelung)
- Regelung kann sich ändern – aktuellen Stand prüfen

### Behindertes Kind über 12 Jahre

Bei behinderten Kindern:

- Altersgrenze gilt nicht, wenn
- Kind auf Hilfe angewiesen ist
- Und keine andere Betreuung möglich

## § 616 BGB: Kurzzeitige Freistellung

### Unterschied zu Kinderkrankentagen

| § 616 BGB | Kinderkrankentage |
|-----------|-------------------|
| Arbeitgeber zahlt Gehalt | Krankenkasse zahlt |
| Sehr kurze Zeit (1-2 Tage) | Bis zu 15/30 Tage |
| Kann ausgeschlossen sein | Gesetzlicher Anspruch |

### Kombination möglich

In der Praxis oft:

1. Tag 1-2: Freistellung nach § 616 (Gehalt vom AG)
2. Ab Tag 3: Kinderkrankengeld von der Kasse

## Dokumentation für den Arbeitgeber

### Was einreichen?

| Dokument | Wann |
|----------|------|
| Ärztliche Bescheinigung | Am ersten Tag (oder schnellstmöglich) |
| Dauer der Erkrankung | Geschätzt, dann aktualisieren |
| Verlängerung | Bei längerer Krankheit |

### Zeiterfassung

Kinderkrank-Tage in der Zeiterfassung:

- Als eigene Abwesenheitsart erfassen
- Nicht als eigene Krankheit
- Unterscheidung wichtig für Auswertungen

## Tipps für Eltern

### Vorbereitet sein

- Kinderkrankenscheine vom Kinderarzt kennen
- Telefonnummer der Krankenkasse griffbereit
- Arbeitgeber-Regelung kennen

### Bei häufiger Erkrankung

Wenn Kinder oft krank sind:

- Tage einteilen (beide Elternteile)
- Großeltern als Backup (wenn möglich)
- Flexible Arbeitszeiten nutzen
- Home-Office-Möglichkeiten prüfen

## Häufige Fragen

### Bekomme ich mein volles Gehalt, wenn mein Kind krank ist?

Nein, in der Regel nicht. Sie erhalten Kinderkrankengeld von der Krankenkasse, das etwa 90% Ihres Nettogehalts beträgt. In den ersten 1-2 Tagen kann der Arbeitgeber nach § 616 BGB das volle Gehalt zahlen, aber das ist oft im Arbeitsvertrag ausgeschlossen.

### Wie viele Kinderkrankentage habe ich pro Jahr?

Seit 2024 haben Sie als gesetzlich versicherter Elternteil 15 Tage pro Kind (maximal 35 Tage bei mehreren Kindern). Alleinerziehende haben 30 Tage pro Kind (maximal 70 Tage). Diese Tage gelten pro Kalenderjahr.

### Kann ich Kinderkrankentage an meinen Partner übertragen?

Ja, wenn beide Elternteile gesetzlich versichert sind und beide Arbeitgeber zustimmen. Die Übertragung muss bei der Krankenkasse beantragt werden.

### Was ist, wenn mein Kind öfter krank ist als ich Tage habe?

Dann müssen Sie auf andere Lösungen zurückgreifen: unbezahlter Urlaub, normaler Urlaub, Überstundenabbau, oder Betreuung durch andere Personen wie Großeltern.

### Gilt der Anspruch auch im Home-Office?

Ja, auch wenn Sie im Home-Office arbeiten, können Sie Kinderkrankentage nehmen. Ein krankes Kind zu betreuen und gleichzeitig zu arbeiten, ist nicht zumutbar. Der Anspruch besteht unabhängig vom Arbeitsort.

## Fazit

Kinderkrankentage sind ein wichtiger Anspruch für berufstätige Eltern. Mit 15 Tagen pro Kind und Elternteil (30 für Alleinerziehende) gibt es einen soliden Schutz. Das Kinderkrankengeld gleicht den Verdienstausfall größtenteils aus. Wichtig: Schnell den Arbeitgeber informieren, zum Arzt gehen und die Bescheinigung bei der Krankenkasse einreichen. Bei häufigen Erkrankungen lohnt sich eine gute Abstimmung zwischen beiden Elternteilen.

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