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title: "Bildungsurlaub: Regelungen in den Bundesländern"
description: "Bildungsurlaub: Anspruch, Dauer und Regelungen in allen Bundesländern im Überblick."
author: "Redaktion"
category: "abwesenheiten"
language: "de-DE"
published_at: "2026-01-22"
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keywords: ["Bildungsurlaub Bundesländer","Bildungsfreistellung","Bildungszeit","Bildungsurlaub Anspruch","Weiterbildungsurlaub"]
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# Bildungsurlaub: Regelungen in den Bundesländern

Bildungsurlaub – auch Bildungsfreistellung genannt – ermöglicht Arbeitnehmern, sich während der Arbeitszeit weiterzubilden. Die Regelungen unterscheiden sich jedoch stark zwischen den Bundesländern. Dieser Überblick zeigt, wo welche Ansprüche bestehen.

## Das Wichtigste in Kürze

- Bildungsurlaub ist Ländersache – keine bundeseinheitliche Regelung
- Die meisten Bundesländer gewähren 5 Tage pro Jahr
- Bayern und Sachsen haben keine Bildungsurlaubsgesetze
- Politische und berufliche Weiterbildung wird gefördert
- Der Arbeitgeber zahlt während des Bildungsurlaubs Gehalt weiter

> **Rechtlicher Hinweis:**
>
> Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

## Was ist Bildungsurlaub?

### Definition

Bildungsurlaub ist die bezahlte Freistellung von der Arbeit für anerkannte Weiterbildungsveranstaltungen. Der Arbeitgeber zahlt das Gehalt weiter, während der Arbeitnehmer sich fortbildet.

### Zweck

Bildungsurlaub dient:

- Der beruflichen Weiterbildung
- Der politischen Bildung
- Der allgemeinen Weiterbildung (je nach Bundesland)
- Dem ehrenamtlichen Engagement (teilweise)

### Grundprinzip

| Aspekt | Regelung |
|--------|----------|
| Bezahlung | Arbeitgeber zahlt Gehalt weiter |
| Kurskosten | Trägt der Arbeitnehmer selbst |
| Dauer | Meist 5 Tage pro Jahr |
| Übertragung | Oft auf 2 Jahre zusammenlegbar |

## Bundesländer im Überblick

### Baden-Württemberg

**Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW)**

| Kriterium | Regelung |
|-----------|----------|
| Anspruch | 5 Tage pro Jahr |
| Wartezeit | 12 Monate Betriebszugehörigkeit |
| Betriebsgröße | Alle Betriebe |
| Übertragung | Auf Folgejahr möglich |
| Themen | Beruflich, politisch, ehrenamtlich |

### Bayern

**Keine gesetzliche Regelung**

Bayern hat kein Bildungsurlaubsgesetz. Arbeitnehmer haben keinen gesetzlichen Anspruch. Möglich sind:

- Tarifvertragliche Regelungen
- Betriebsvereinbarungen
- Individuelle Vereinbarungen

### Berlin

**Berliner Bildungsurlaubsgesetz (BiUrlG)**

| Kriterium | Regelung |
|-----------|----------|
| Anspruch | 10 Tage in 2 Jahren |
| Wartezeit | 6 Monate Betriebszugehörigkeit |
| Betriebsgröße | Alle Betriebe |
| Themen | Beruflich, politisch, allgemein |

### Brandenburg

**Brandenburgisches Weiterbildungsgesetz**

| Kriterium | Regelung |
|-----------|----------|
| Anspruch | 10 Tage in 2 Jahren |
| Wartezeit | 6 Monate Betriebszugehörigkeit |
| Betriebsgröße | Ab 5 Beschäftigten |
| Themen | Beruflich, politisch |

### Bremen

**Bremisches Bildungsurlaubsgesetz**

| Kriterium | Regelung |
|-----------|----------|
| Anspruch | 10 Tage in 2 Jahren |
| Wartezeit | 6 Monate Betriebszugehörigkeit |
| Betriebsgröße | Alle Betriebe |
| Themen | Beruflich, politisch, allgemein |

### Hamburg

**Hamburgisches Bildungsurlaubsgesetz**

| Kriterium | Regelung |
|-----------|----------|
| Anspruch | 10 Tage in 2 Jahren |
| Wartezeit | 6 Monate Betriebszugehörigkeit |
| Betriebsgröße | Alle Betriebe |
| Themen | Beruflich, politisch |

### Hessen

**Hessisches Bildungsurlaubsgesetz**

| Kriterium | Regelung |
|-----------|----------|
| Anspruch | 5 Tage pro Jahr |
| Wartezeit | 6 Monate Betriebszugehörigkeit |
| Betriebsgröße | Alle Betriebe |
| Themen | Beruflich, politisch |

### Mecklenburg-Vorpommern

**Bildungsfreistellungsgesetz M-V**

| Kriterium | Regelung |
|-----------|----------|
| Anspruch | 5 Tage pro Jahr |
| Wartezeit | 6 Monate Betriebszugehörigkeit |
| Betriebsgröße | Alle Betriebe |
| Themen | Beruflich, politisch |

### Niedersachsen

**Niedersächsisches Bildungsurlaubsgesetz**

| Kriterium | Regelung |
|-----------|----------|
| Anspruch | 5 Tage pro Jahr |
| Wartezeit | 6 Monate Betriebszugehörigkeit |
| Betriebsgröße | Alle Betriebe |
| Themen | Beruflich, politisch, allgemein |

### Nordrhein-Westfalen

**Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz NRW (AWbG)**

| Kriterium | Regelung |
|-----------|----------|
| Anspruch | 5 Tage pro Jahr |
| Wartezeit | 6 Monate Betriebszugehörigkeit |
| Betriebsgröße | Ab 10 Beschäftigten |
| Themen | Beruflich, politisch |

### Rheinland-Pfalz

**Bildungsfreistellungsgesetz Rheinland-Pfalz**

| Kriterium | Regelung |
|-----------|----------|
| Anspruch | 10 Tage in 2 Jahren |
| Wartezeit | 6 Monate Betriebszugehörigkeit |
| Betriebsgröße | Ab 5 Beschäftigten |
| Themen | Beruflich, politisch |

### Saarland

**Saarländisches Bildungsfreistellungsgesetz**

| Kriterium | Regelung |
|-----------|----------|
| Anspruch | 6 Tage pro Jahr (bei 6-Tage-Woche) |
| Wartezeit | 12 Monate Betriebszugehörigkeit |
| Betriebsgröße | Alle Betriebe |
| Themen | Beruflich, politisch |

### Sachsen

**Keine gesetzliche Regelung**

Wie Bayern hat auch Sachsen kein Bildungsurlaubsgesetz.

### Sachsen-Anhalt

**Bildungsfreistellungsgesetz Sachsen-Anhalt**

| Kriterium | Regelung |
|-----------|----------|
| Anspruch | 5 Tage pro Jahr |
| Wartezeit | 6 Monate Betriebszugehörigkeit |
| Betriebsgröße | Ab 5 Beschäftigten |
| Themen | Beruflich, politisch |

### Schleswig-Holstein

**Bildungsfreistellungs- und Qualifizierungsgesetz**

| Kriterium | Regelung |
|-----------|----------|
| Anspruch | 5 Tage pro Jahr |
| Wartezeit | 6 Monate Betriebszugehörigkeit |
| Betriebsgröße | Alle Betriebe |
| Themen | Beruflich, politisch, ehrenamtlich |

### Thüringen

**Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz**

| Kriterium | Regelung |
|-----------|----------|
| Anspruch | 5 Tage pro Jahr |
| Wartezeit | 6 Monate Betriebszugehörigkeit |
| Betriebsgröße | Ab 5 Beschäftigten |
| Themen | Beruflich, politisch |

## Vergleichstabelle aller Bundesländer

| Bundesland | Anspruch | Wartezeit | Betriebsgröße |
|------------|----------|-----------|---------------|
| Baden-Württemberg | 5 Tage/Jahr | 12 Monate | Alle |
| Bayern | Kein Gesetz | - | - |
| Berlin | 10 Tage/2 Jahre | 6 Monate | Alle |
| Brandenburg | 10 Tage/2 Jahre | 6 Monate | Ab 5 |
| Bremen | 10 Tage/2 Jahre | 6 Monate | Alle |
| Hamburg | 10 Tage/2 Jahre | 6 Monate | Alle |
| Hessen | 5 Tage/Jahr | 6 Monate | Alle |
| Mecklenburg-Vorpommern | 5 Tage/Jahr | 6 Monate | Alle |
| Niedersachsen | 5 Tage/Jahr | 6 Monate | Alle |
| NRW | 5 Tage/Jahr | 6 Monate | Ab 10 |
| Rheinland-Pfalz | 10 Tage/2 Jahre | 6 Monate | Ab 5 |
| Saarland | 6 Tage/Jahr | 12 Monate | Alle |
| Sachsen | Kein Gesetz | - | - |
| Sachsen-Anhalt | 5 Tage/Jahr | 6 Monate | Ab 5 |
| Schleswig-Holstein | 5 Tage/Jahr | 6 Monate | Alle |
| Thüringen | 5 Tage/Jahr | 6 Monate | Ab 5 |

## Anerkannte Veranstaltungen

### Voraussetzungen

Bildungsurlaub wird nur für anerkannte Veranstaltungen gewährt:

- Anerkennung durch zuständige Stelle des Bundeslandes
- Anbieter muss staatlich anerkannt sein
- Veranstaltung muss bestimmte Kriterien erfüllen

### Typische Bildungsurlaubsthemen

**Berufliche Weiterbildung:**
- Sprachkurse
- IT-Schulungen
- Kommunikationstraining
- Führungskräfteentwicklung

**Politische Bildung:**
- Gesellschaftliche Themen
- Arbeitnehmerrechte
- Demokratie und Mitbestimmung
- Europa-Themen

**Allgemeine Weiterbildung (wo erlaubt):**
- Gesundheitskurse (z.B. Stressbewältigung)
- Persönlichkeitsentwicklung
- Kreativkurse mit Bildungsinhalt

## Antrag und Ablauf

### Schritt 1: Veranstaltung finden

- Anerkannte Veranstaltung suchen
- Anerkennungsnummer prüfen
- Eignung für das Bundesland sicherstellen

### Schritt 2: Frühzeitig beantragen

Die Ankündigungsfristen variieren:

| Bundesland | Ankündigungsfrist |
|------------|-------------------|
| Baden-Württemberg | 6 Wochen |
| Berlin | 6 Wochen |
| Hessen | 6 Wochen |
| NRW | 6 Wochen |
| Andere | 4-8 Wochen |

### Schritt 3: Unterlagen einreichen

Beim Arbeitgeber einreichen:

- Antrag auf Bildungsurlaub
- Anerkennungsbescheid der Veranstaltung
- Programm der Veranstaltung
- Zeitraum und Dauer

### Schritt 4: Nach der Veranstaltung

- Teilnahmebestätigung vorlegen
- Bei Abbruch: Unverzüglich melden

## Ablehnungsgründe des Arbeitgebers

### Zulässige Ablehnungsgründe

Der Arbeitgeber kann ablehnen bei:

- **Dringenden betrieblichen Gründen:** Saisongeschäft, Auftragsspitzen
- **Zu vielen gleichzeitigen Anträgen:** Quote überschritten
- **Formfehlern:** Frist nicht eingehalten

### Unzulässige Ablehnungsgründe

Nicht erlaubt ist die Ablehnung wegen:

- Inhalt der Bildungsmaßnahme
- Persönlicher Abneigung
- Grundsätzlicher Ablehnung von Bildungsurlaub

### Bei Ablehnung

- Alternative Termine vorschlagen
- Betriebsrat einschalten (falls vorhanden)
- Rechtsberatung suchen

## Häufige Fragen

### Kann ich Bildungsurlaub für einen Sprachkurs in Spanien nehmen?

Ja, wenn der Sprachkurs als Bildungsurlaub in Ihrem Bundesland anerkannt ist. Viele Sprachschulen im Ausland haben Anerkennungen für deutsche Bundesländer. Prüfen Sie vor der Buchung, ob eine Anerkennung für Ihr Bundesland vorliegt.

### Wird Bildungsurlaub auf meinen Jahresurlaub angerechnet?

Nein, Bildungsurlaub ist zusätzlich zum regulären Erholungsurlaub. Er wird nicht auf den Jahresurlaub angerechnet. Sie behalten Ihren vollen Urlaubsanspruch.

### Ich arbeite in Bayern – habe ich gar keine Möglichkeit?

Einen gesetzlichen Anspruch haben Sie nicht. Prüfen Sie aber, ob Ihr Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung Bildungsurlaub vorsieht. Alternativ können Sie mit dem Arbeitgeber eine individuelle Regelung vereinbaren.

### Kann ich ungenutzten Bildungsurlaub ins nächste Jahr übertragen?

In den meisten Bundesländern ist eine Übertragung oder Zusammenlegung auf zwei Jahre möglich (z.B. 10 Tage in 2 Jahren). Die genauen Regelungen variieren – prüfen Sie das Gesetz Ihres Bundeslandes.

### Wer trägt die Kosten für die Weiterbildung?

Der Arbeitgeber zahlt das Gehalt während des Bildungsurlaubs weiter. Die Kosten für den Kurs selbst (Teilnahmegebühr, Anreise, Unterkunft) trägt in der Regel der Arbeitnehmer. Manche Arbeitgeber beteiligen sich freiwillig.

## Fazit

Bildungsurlaub ist ein wertvolles Instrument zur Weiterbildung, dessen Nutzung stark vom Bundesland abhängt. In 14 von 16 Bundesländern besteht ein gesetzlicher Anspruch. Informieren Sie sich über die Regelungen in Ihrem Bundesland, suchen Sie eine anerkannte Veranstaltung und beantragen Sie den Bildungsurlaub rechtzeitig. Die Investition in Weiterbildung lohnt sich – für Sie und letztlich auch für Ihren Arbeitgeber.

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